Liebes Forum,
gern möchte ich nach Rückkehr aus meiner Elternzeit (von über einem Jahr Dauer) die Schule und die Schulform wechseln (von Gesamtschule auf Gymnasium; ich hab das Staatsexamen für beide Formen). Ich bin bereits auf Lebenszeit verbeamtet. Im letzten Jahr habe ich (aus NRW) fristgerecht einen OLIVER-Antrag gestellt, da ich ursprünglich nach den SoFe in den Dienst zurückkehren wollte. Meinem Schulformwechselwunsch wurde aber nicht stattgegeben, vielmehr wurde ich sogar an meine alte Schule zurückversetzt, obwohl ich angegeben hatte, das nicht zu wollen. Meinem Widerspruch dagegen wurde auch nicht stattgegeben. Nun habe ich, nach einem Tipp durch den Personalrat, einen Antrag auf Verlängerung der Elternzeit, unmittelbar im Anschluss an meine bisherige EZ, eingereicht, und zwar bis zu einem Datum, das im neuen Versetzungsmöglichkeitszeitraum liegt, um noch einmal die Chance auf einen Schul(form)wechsel wahrnehmen zu können. War das schlau oder nicht? Bislang habe ich keine Bestätigung aus der Bezirksregierung erhalten, dass meine EZ verlängert wird. Dürfen sie das ablehnen, auch wenn ich noch weit von den 36 möglichen Monaten entfernt bin? Was mir bereits mitgeteilt wurde ist, dass eine Verlängerung theoretisch möglich sei, aber bedeute, dass dies der 2. von 3 möglichen Zeiträumen sei, in die die Elternzeit maximal aufgeteilt werden dürfe. Auf der Seite des Familienministeriums finde ich jedoch den Hinweis, dass Verlängerungen der Elternzeit ohne Unterbrechung keine neuen Zeitabschnitte darstellen (https://familienportal.de/fami…ernzeit-aufteilen--124812).
Kennt sich jemand mit den Gegebenheiten aus und kann mir weiterhelfen? Ich danke im Voraus!