Hallo in die Forenrunde,
ich, in NRW im Einzugsbereich der Bezirksregierung Köln lebend, bereits lebenszeitverbeamtet, KEINE Mangelfachlehrerin, möchte gern möglichst zeitnah Teilzeit in Elternzeit arbeiten und würde dies am liebsten an einem Gymnasium tun; dort sind derzeit ja einige Vertretungsbedarfe ausgeschrieben. Vor meiner Elternzeit war ich an einer Gesamtschule beschäftigt. Die Bezirksregierung hat mir jetzt mitgeteilt, dass ich TZ in EZ nur an der Schulform Gesamtschule arbeiten dürfe. Ist dieses Verbot wirklich möglich? Der Personalrat, den ich informiert habe, war auch überrascht – bislang war es wohl so, dass man erst nach mehr als einem Jahr EZ an einer anderen Schule/Schulform TZ in EZ arbeiten durfte, aber die Schul(form)bindung darüber hinaus scheint neu zu sein. Ich habe mich jetzt bei der BezReg K nach der Grundlage erkundigt, erhalte aber jetzt schon über eine Woche keine Antwort.
Kann mir vielleicht jemand aus der Runde weiterhelfen?