Schulformbindung Elternzeit

  • Hallo in die Forenrunde,


    ich, in NRW im Einzugsbereich der Bezirksregierung Köln lebend, bereits lebenszeitverbeamtet, KEINE Mangelfachlehrerin, möchte gern möglichst zeitnah Teilzeit in Elternzeit arbeiten und würde dies am liebsten an einem Gymnasium tun; dort sind derzeit ja einige Vertretungsbedarfe ausgeschrieben. Vor meiner Elternzeit war ich an einer Gesamtschule beschäftigt. Die Bezirksregierung hat mir jetzt mitgeteilt, dass ich TZ in EZ nur an der Schulform Gesamtschule arbeiten dürfe. Ist dieses Verbot wirklich möglich? Der Personalrat, den ich informiert habe, war auch überrascht – bislang war es wohl so, dass man erst nach mehr als einem Jahr EZ an einer anderen Schule/Schulform TZ in EZ arbeiten durfte, aber die Schul(form)bindung darüber hinaus scheint neu zu sein. Ich habe mich jetzt bei der BezReg K nach der Grundlage erkundigt, erhalte aber jetzt schon über eine Woche keine Antwort.


    Kann mir vielleicht jemand aus der Runde weiterhelfen?

  • Ich habe mich jetzt bei der BezReg K nach der Grundlage erkundigt, erhalte aber jetzt schon über eine Woche keine Antwort.


    Kann mir vielleicht jemand aus der Runde weiterhelfen?

    Innerhalb von einer Woche keine Antwort zu hören, scheint mir ziemlich normal zu sein. Warte doch ein paar Wochen ab. Du kannst dich natürlich auch an die Rechtsberatung des Verbandes oder der Gewerkschaft wenden.

    • Offizieller Beitrag

    Die Schulformbindung ist nicht in jedem Fall so. Meine Frau (andere BR) konnte während der Elternzeit ein Jahr an einer anderen Schulform unterrichten, musste aber danach wieder an ihre alte Schulform zurück. Sie hat dann Urlaub aus familienpolitischen Gründen beantragt und konnte sich dann eine Schule ihrer Schulform quasi aussuchen. Das werden wir nun solange fortsetzen, bis sie eine Chance hat, dorthin versetzt zu werden.

    Es gibt auch während der Elternzeit keinen Anspruch auf Einsatz an einer anderen Schulform. Die BR kann das erlauben, muss sie aber nicht.


    Aus Erfahrung in der Arbeit bei der Schulaufsicht kann ich Dir sagen, dass eine Woche "nichts" ist. Stell Dich auf mehrere Wochen ein - alternativ kannst Du auch einfach im Personaldezernat anrufen.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Vielen Dank für Eure raschen Antworten und Einschätzungen!

    Dass das Nichtschnellantworten Standard und nicht Ausnahme ist, wundert nicht - stelle ich mich dann (mit einem Anruf im PD) drauf ein.


    Botzbold, hier hätte ich noch einmal eine Frage an Dich:

    Zitat

    Das werden wir nun solange fortsetzen, bis sie eine Chance hat, dorthin versetzt zu werden.

    Mit "dorthin" ist dann die andere Schulform gemeint, ja? Denn Du schriebst ja, dass Deine Frau sich an ihrer Schulform die Schule jetzt aussuchen durfte, nachdem sie Urlaub aus familienpolitischen Gründen beantragt hatte.


    Vielleicht wird das auch für uns der zu gehende Weg - allerdings würde ich gern auch wieder Geld verdienen, in der Schule oder anderswo. Braucht man dafür auch wieder Freigaben/Erlaubnisse? Und kann der Urlaub aus familienpolitischen Gründen verwehrt werden?


    Ich habe jetzt erst einmal einen Antrag auf Verlängerung meiner Elternzeit eingereicht, da ich noch Einiges von den 36 Monaten entfernt bin. Damit käme ich in einen neuen Wechselantragszeitraum. Ich hoffe, die Verlängerung kann/wird mir nicht verwehrt werden. Weiß dazu jemand etwas?


    Der Personalrat hatte mir schon letztes Jahr geraten, mich um eine Vertretungsstelle (Zeilzeit in Elternzeit) an meiner Wunschschulform zu bemühen. Im Anschluss an ein gut gelaufenes Bewerbungsgespräch haben der Schulleiter und ich dann leider erfahren, dass ich für eine TZ-in-EZ- Tätigkeit an der anderen SF keine Freigabe erhalte (Begründung: da meine Vertretung aus dem Topf für meine bisherige SF bezahlt werden müsste). Jetzt versuche ich gerade herauszufinden, ob ich dann die TZ in EZ an einer Schule in kirchlicher Trägerschaft leisten könnte - denn da käme das Geld ja von außerhalb. Falls hierzu Erfahrungen existieren, wäre ich auch für diese sehr dankbar :)

  • Hallo Kopfzerbrech,


    hat sich bei dir mittlerweile hinsichtlich eines Wechsels,auch der Schulform,ergeben?


    Auch ich möchte meine Schulform wechseln und eine Schule in Köln finden. Ab Januar werde ich in EZ gehen und so nach 8 Monaten Anspruch auf wohnortnahe Versetzung haben.

    Nun meine Frage: Sollte ich keine passende Schule finden, was passiert, wenn ich eine Schule oder Schulform ablehne?


    Viele Grüße


    Mitsch

  • Dann wirst du nicht versetzt.

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