Lieber intelligenter Schwarm,
darf ich als Beamtin, die vor der Elternzeit an einer staatlichen Schule tätig war, Teilzeit in Elternzeit an einer Schule in kirchlicher Trägerschaft arbeiten und wenn ja, brauche ich dafür irgendwelche Freigaben oder muss sonst etwas beachten?
Ich hoffe, jemand hier kennt sich aus – die Gewerkschaft konnte mir bislang nicht weiterhelfen.
Viele Grüße