Vorübergehend beschäftigungslos

  • Guten Abend,


    ich möchte gerne die Schule wechseln. Zwischen Ende des jetzigen Vertrages und dem Beginn des kommenden Vertrages liegen jedoch vier Wochen. Ich habe aber in meiner Vollbeschäftigung immer noch nebenbei meinen damaligen Studentenjob (Minijob) ausgeübt. Es ging immer vom Homeoffice aus, also habe ich diesen nie aufgegeben. Meine Schule hatte nie was dagegen.


    Jetzt meine Frage: wie funktioniert das mit der Versicherung in den vier Wochen? Ist es nicht möglich, dass ich ganz einfach vorübergehend für diese kurze Zeit bei meinem Nebenjob allein versichert bin bis der nächste Vertrag läuft? Habt ihr Tipps? Lieben Dank.

  • Ich bin kein Experte, aber ich meine, dass du erstmal nicht krankenversichert über den Job bist, wenn das ein "echter" Minijob (bis 450€) ist. Hast du die Möglichkeit, die Stunden aufzustocken?

  • Frag mal bei deiner Krankenkasse nach, aber ich meine, es gäbe eine Übergangszeit von 4 Wochen, in denen man krankenversichert sein kann, ohne dass man angestellt sein muss.

  • In Deutschland ist alles geregelt, auch das:


    Zitat

    In der Bundesrepublik gilt seit 2009 eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dabei gilt der Grundsatz, dass jeder für seinen persönlichen Krankenschutz verantwortlich ist und sich auch bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse versichern muss.



    Wie du das nun sicherstellen kannst, erfährst du hier:


    https://www.abc-der-krankenkassen.de/minijob.htm

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

    • Offizieller Beitrag

    Wenn du Anspruch auf ALG1 hast (mindestens 365 Tage in den letzten 2 Jahren)eingezahlt) und dich rechtzeitig meldest (oder das Amt ein Auge zudrückt, weil ‚naja eigentlich hätte es verlängert werden sollen aber ich kann nichts dafür‘ (es ist oft kulanter als gedacht), dann hast du nicht nur ALG1 sondern auch die Versicherung.


    So oder so bist du aber im Nachgang einer Tätigkeit noch für eine Übergangsfrist zu versichern.

  • Nachgehender Leistungsanspruch SGB V gilt einen Monat.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ich bin kein Experte, aber ich meine, dass du erstmal nicht krankenversichert über den Job bist, wenn das ein "echter" Minijob (bis 450€) ist. Hast du die Möglichkeit, die Stunden aufzustocken?

    Doch es gibt eine 6 wöchige Übergangszeit, in der man ohne weiteres weiter in GKV versichert ist.

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