Geld einsammeln Klassenfahrten

  • Ich wollte das geklärt haben, bevor ich das Geld einsammele. Ich wollte nicht mit einem dreistelligen Betrag vor einer schulterzuckenden Schulleiterin stehen.

    Wenn deine SL dich anweist das Geld bar einzusammeln wird man doch automatisch fragen, wie das Geld dann verwahrt werden soll?


    Aber letztlich geht es doch um die Frage, wer ist wofür verantwortlich. Wenn die SL dich anweist Geld einzusammeln, muss SL auch einen Plan davon haben, wie das Geld verwahrt wird. Sie ist verantwortlich.


    Wenn Du aus eigenem Antrieb Geld einsammelst, ist es dein Problem.

  • Wenn du unbedingt willst, mach halt. Wunder dich aber nicht, wenn nachher du den Kopf hinhalten wirst.

    Wieso denn ich? Ich sage doch die ganze Zeit, dass das Problem existiert und ich eben nicht mehr bereit bin, das privat zu regeln. Die Schulleitung hatte aber auch keine Lust, einen Vertrag bei der Sparkasse mit ihrem Namen zu unterschreiben. Aber meine Kolleginnen machen das, die Lehrerinnen meiner Kinder haben es gemacht und hier auch, Frau Anna Lisa schrieb mit 3??? Wo sie denn biddeschön das Geld hintun solle, wenn nicht zu Hause.


    Zahlen wären mal interessant, ich weiß nicht, wir viele Klassenfahrten jährlich deutschlandweit stattfinden und wie viele Lehrkräfte das Geld in der Zuckerdose im Küchenschrank aufbewahren. Wenn 28 SuS 300 Eur überweisen, kommt ja bissel was zusammen. 10,9 Mio SuS gibt es deutschlandweit... (minus die in Hessen, die ja das offenbar klar haben)

  • Zahlen wären mal interessant, ich weiß nicht, wir viele Klassenfahrten jährlich deutschlandweit stattfinden und wie viele Lehrkräfte das Geld in der Zuckerdose im Küchenschrank aufbewahren. Wenn 28 SuS 300 Eur überweisen, kommt ja bissel was zusammen. 10,9 Mio SuS gibt es deutschlandweit... (minus die in Hessen, die ja das offenbar klar haben)

    Minus Niedersachsen, wo es auch über die Schule läuft. Ich würde auch ganz stark vermuten, dass es kaum eine Lehrkraft gibt, die das Geld in bar aufbewahrt. Ich denke entweder läuft es über das Schulkonto oder über ein Privatkonto (ggf. mit Hinweis für Klassenfahrt)....

  • Wenn deine SL dich anweist das Geld bar einzusammeln wird man doch automatisch fragen, wie das Geld dann verwahrt werden soll?

    Hoffentlich.

    Wenn die SL dich anweist Geld einzusammeln, muss SL auch einen Plan davon haben, wie das Geld verwahrt wird.

    Offensichtlich rechtswidrige Anweisungen darf man nicht ausführen. Wenn z. B. die Schulleiterin (Übertreibung) dich an anwiese, das Geld in der Pausenhalle unter die Fußmatte zu legen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Wieso denn ich? Ich sage doch die ganze Zeit, dass das Problem existiert und ich eben nicht mehr bereit bin, das privat zu regeln. Die Schulleitung hatte aber auch keine Lust, einen Vertrag bei der Sparkasse mit ihrem Namen zu unterschreiben. Aber meine Kolleginnen machen das, die Lehrerinnen meiner Kinder haben es gemacht und hier auch, Frau Anna Lisa schrieb mit 3??? Wo sie denn biddeschön das Geld hintun solle, wenn nicht zu Hause.


    Zahlen wären mal interessant, ich weiß nicht, wir viele Klassenfahrten jährlich deutschlandweit stattfinden und wie viele Lehrkräfte das Geld in der Zuckerdose im Küchenschrank aufbewahren. Wenn 28 SuS 300 Eur überweisen, kommt ja bissel was zusammen. 10,9 Mio SuS gibt es deutschlandweit... (minus die in Hessen, die ja das offenbar klar haben)

    Die meisten Lehrkräfte werden sofern kein Schulkonto zur Verfügung gestellt wird das auf - natürlich nicht schriftliche - Anweisung ihrer Leitungen über diese "Klassenkonten" machen, welche nur zu diesem Zweck geführt und damit im Graubereich vlt. gerade noch so außerhalb des Vorwurfs einer Bereicherungsabsicht laufen könnten. Dennoch sind diese nichts anderes als privat geführte Girokonten, sodass auch von dieser Lösung nur abzuraten ist.


    Im Endeffekt ist es doch ziemlich einfach: Sl ordnet Klassenfahrt an, ist ohnehin die einzig zeichnungsberechtigte Person für Verträge in diesem Zusammenhang und hat eine entsprechend rechtssichere Zahlungsmöglichkeit zu gewährleisten. Ist diese nicht möglich und wird etwas rechtswidrig angeordnet, remonstriert man natürlich und bittet um schriftliche Anweisung eines rechtssicheren Vorgehens. Andernfalls kann die Fahrt halt nicht stattfinden.

  • Hoffentlich.

    Offensichtlich rechtswidrige Anweisungen darf man nicht ausführen. Wenn z. B. die Schulleiterin (Übertreibung) dich an anwiese, das Geld in der Pausenhalle unter die Fußmatte zu legen.

    Das ist nicht rechtswidrig, sondern nur ein Haftungsproblem. Die Haftung läge dann bei der SL.

  • Hoffentlich.

    Offensichtlich rechtswidrige Anweisungen darf man nicht ausführen. Wenn z. B. die Schulleiterin (Übertreibung) dich an anwiese, das Geld in der Pausenhalle unter die Fußmatte zu legen.

    Das Einsammeln von Geld wird sicherlich nicht eine rechtswidrige Anweisung sein. Es wird auch kaum eine Schulleitung dich anweisen Geld in der Pausenhalle zu deponieren. Es kann aber sein, dass die SL dich anweist das Geld irgendwie aufzubewahren und du es für zu unsicher hältst. Dann weist du nett darauf hin und wenn sie es trotzdem möchte, ist es ihr Problem.

    Solange du nicht davon ausgehst, dass sie Geld irgendwie unterschlägt oder missbräuchlich verwendest, ist es ihre Entscheidung. Höchstens wenn es bestimmte Vorgaben des Landes gibt, wie Geld einzusammeln ist, müsstet du die Ausführung verweigern.

  • Ich verließe mich nicht darauf, dass ein Gericht das auch so sieht.

    Ich auch nicht. Und im Ernst, schriftliche Anweisung und Remonstrieren klingt prima, aber das findet doch in der Regel nicht statt. Regel wird sein: GLK beschließt 2003, dass immer die Fünften eine Kennenlernfahrt machen, die Neunten den Frankreichaustausch und die Zwölfer fahren auf LK-Fahrt. Und ab da kümmern sich in irgendwelchen Klassenstufenkonferenzen die jeweiligen Klassenlehrkräfte/Kursleitungen um den Rest und zwar so, wie es "immer schon" gemacht wurde. Und wenn dann die neue Kollegin sagt, "wie macht ihr denn das, ich möchte ungern 8700 € privat irgendwohin tun", dann sagt irgendwer "ham wer schon immer so gemacht, die Chefin ist da komisch" und fertig ist der Lack. Bzw. der Kater gekämmt (danke dafür ^^).


    Aber ja, solche threads dienen dazu, dass es künftig anders laufen möge, insofern immer her mit den Ideen.

  • @Der Pirol


    Ja, viele verfahren nicht nach der tatsächlichen sondern nach der kolportierten Rechtslage. Als Neuling traut man sich nicht viel.


    Der Trick ist, irgendwann mal aufzuwachen und die Fehler einzustellen statt fortzuführen.


    Ich war früher auch sorglos beim Einsammeln von Geld. Heute bin ich es nicht mehr.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Gab es da mal einen Vorfall?

    Bin auch wieder in die Gutmütigkeitsfalle getappt und habe etwas über 1000€ für eine Tagesfahrt auf meinem Privatkonto, da der Anbieter die Gesamtkosten auf einmal und nicht kleckerweise von den Schülern bekommen wollte.

    Also erstmal alles auf mein Konto, wobei nach der ersten Deadline nur 2/3 der Schüler überwiesen hatte. Der Rest kam mit allen denkbaren Ausreden nur so langsam nach. Das ist passiert, obwohl alle Schüler per Unterschrift eine Teilnahme und Bezahlung zugesichert hatten.


    Hätte die säumigen Schüler gerne zu Hause gelassen, aber dann wird der Betrag pro Schüler höher. Ein Rattenschwanz.


    Macht einfach keinen Spaß und wenn es dann noch rechtlich problematisch ist, würde ich gerne keine Fahrten mehr machen. Egal ob Tagestour oder Klassenfahrt.


    Selbst Picknicktouren mit dem Fahrrad zum See des Nachbardorfes sind kompliziert. Es kann regnen, der Fritz hat kein Fahrrad, jeder zweite keine Verpflegung mit usw.

  • Ich glaube schon. Aber wir sind keine Richter.

    Ich verließe mich nicht darauf, dass ein Gericht das auch so sieht.

    Dann müsstest du aber schon sagen, warum du es für rechtswidrig hältst. Gibt es bei euch eine Rechtsvorgabe zur Verwahrung von Schülergeldern? Bei uns gibt es einen Erlass, dass die Gelder über das Schulkonto laufen müssen. Da könnte man der SL tatsächlich rechtswidriges Handeln vorwerfen. Wenn es bei euch aber eine solche Vorgabe gibt, hat sich der Thread erledigt. Dann gibt es eine klare Rechtsvorgabe. Wenn es aber keine gibt, kann man der SL auch kein rechtswidriges Verhalten vorwerfen.

  • Ich denke schon, dass man erwarten kann, dass man anvertrautes Geld angemessen verwahrt.

    Da reden wir aber von Fahrlässigkeit und von Haftungsfragen. Deswegen ist es noch lange nicht rechtswidrig. Ich meine, wenn die SL es offen in die Pausenhalle legt, kann das sicherlich vorliegen. Aber nur weil Du weil du anderer Meinung bist, ist noch lange nicht rechtswidrig. Solange die SL gegen keine Vorschrift missachtet, ist es erstmal erlaubt. Ob es nur sinnvoll das Geld beispielsweise im Schulleiterbüro zu verwahren ist eine andere Sache. Aber letztlich ist es eine Entscheidung der Schulleitung und nicht einzelner Lehrkräfte.

  • Mir wäre nicht im Traum eingefallen, das Geld für Klassenfahrten irgendwo hin anders als aufs Schulkonto überweisen zu lassen. So richtig verstehe ich das Problem auch nicht - jede Schule hat doch wohl ein Konto (!?), also wieso sollte man Geld privat einsammeln oder extra Klassenkonten eröffnen oder andere komplizierte Lösungen suchen?


    Geld für Aktivitäten vor Ort müssen die Schüler bar mitnehmen, dann entfällt auch das Problem, irgendwas unterwegs vom Schulkonto abheben zu müssen.

  • Mir wäre nicht im Traum eingefallen, das Geld für Klassenfahrten irgendwo hin anders als aufs Schulkonto überweisen zu lassen. So richtig verstehe ich das Problem auch nicht - jede Schule hat doch wohl ein Konto (!?), also wieso sollte man Geld privat einsammeln oder extra Klassenkonten eröffnen oder andere komplizierte Lösungen suchen?

    Ich habe es tatsächlich noch erlebt, dass Geld über "Privatkonten" mit dem Vermerk fremden Rechnung Schule XY eingesammelt wurde. Der Vorteil war halt, dass du direkten Zugriff darauf hast. Du hast sofort die Geldeingänge sehen und Überweisungen entsprechend ausführen. Nun muss alles über die SL laufen. Wenn man ein pauschales Programm bucht ist wahrscheinlich weniger schwierig. Aber wir haben auch Fahrten, wo wir die Baustein individuell planen. Wegen Corona bietet die JH bei unsere nächsten Fahrt gar keine Pauschalprogramme an. Wir buchen also alles einzeln und überweisen es auch einzeln.


    Natürlich finde ich es über das Schulkonto auch besser und sinnvoller. So abwegig war der "alte" Weg aber auch nicht. Da hast du halt am Ende nur die kompletten Unterlagen beim Chef abgegeben.

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