Huhu liebes Forum,
weiss jemand, ob ich bei genanntem Thema irgendwas im Hinterkopf behalten sollte?
Mein aktueller Vertrag läuft seit März und wurde im Mai verlängert bis Januar. Falls ich zum neuen Schuljahr eine feste Stelle bekommen sollte, muss ich mich dann auf eine ganze oder teilweise Rückzahlung des Sommerferien-Gehaltes einstellen? Da war doch irgendwas was mit 2/3 der Vertrags/Arbeitszeit darf nicht in den Ferien liegen oder so?
LG + danke für jedweden Input,
Orm