Wie sieht die Aufsichtspflicht in so einem Fall aus?
Wir reisen als alleinige Klasse und sind eine männliche und weibliche Lehrkraft. Hat jemand Erfahrungswerte oder kann etwas konkret zur rechtlichen Situation sagen?
Wie sonst auch gilt bei der Aufsichtspflicht die Trias aus Alter, Reife und Situation im Kontext mit Vorerfahrungen mit dem erkrankten Kind oder auch bestehenden Vorerkrankungen, sowie natürlich die Dauer, die das Kind alleine wäre. Ein zuverlässiges Kind aus der 7.Klasse kann man sagen wir bei reinen Kopfschmerzen (ohne vorhergehenden Sturz o.ä.) sicherlich in Rücksprache mit den Eltern 2h alleine in der Juhe lassen, nicht aber den ganzen Tag. Einen bekannten Klassenchaoten (bei dem du natürlich vorab bereits geprüft hast, ob dieser zuverlässig genug ist, um überhaupt mitfahren zu dürfen) keinesfalls.
An meiner Refschule gab es im Schullandheim eine Situation, wo SuS in den knapp 10min bis zum Abendessen ein paar Matratzen in ihrem Raum angezündet haben. Obgleich völlig klar war, dass die KuK ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt hatten, mussten sie genau das dennoch äußerst penibel schriftlich ausführen und nachweisen angesichts der haftungsrechtlichen Fragen (strafmündig waren die SuS noch nicht). Geh also kein Risiko ein. 5./6.Klasse bleiben nicht alleine in so einem Fall, der Rest nur nach äußerst kritischer Abwägung und in Rücksprache mit den Eltern.