Krankheit von SuS auf Klassenfahrt - Aufsichtspflicht?

  • Hallo zusammen, ich werde in Kürze erstmals mit meiner Klasse auf Klassenfahrt fahren.


    Wir haben an unserem Zielort ein straffes Programm vor uns - welche Frage ich mir gerade stelle: Was ist, wenn es vor Ort einem Kind nicht gut geht? Also keine schwere Erkrankung, die zur Abreise führen würde, sondern etwas wie Kopfschmerzen oder Übelkeit. Muss dann eine der Begleitpersonen bei der kranken Schülerin / beim kranken Schüler bleiben und kann die gebuchten und bezahlten Aktivitäten mit der restlichen Klasse nicht durchführen? Oder kann das Kind z.B. in Rücksprache mit den Eltern, auch allein in der Unterkunft verbleiben? Wie sieht die Aufsichtspflicht in so einem Fall aus?


    Wir reisen als alleinige Klasse und sind eine männliche und weibliche Lehrkraft. Hat jemand Erfahrungswerte oder kann etwas konkret zur rechtlichen Situation sagen?


    Danke!

  • Zitat

    Bei schwierigen Aufsichtsverhältnissen sowie bei mehrtägigen Veranstaltungen ist in der Regel eine weitere Begleitperson mitzunehmen. Bei mehrtägigen Fahrten gemischter Gruppen ist in der Regel die Teilnahme von mindestens einer weiblichen und einer männlichen Begleitperson erforderlich.

    Quelle: https://bass.schul-welt.de/288.htm


    Daraus ergibt sich für mich in der derzeitigen pandemischen Lage, dass die Teilnahme einer dritten Begleitperson notwendig ist.

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Zitat

    Mit der Erkrankung, die eine weitere Teilnahme an der Klassenfahrt unmöglich macht, wechselt das Kind grundsätzlich in den Aufsichtsbereich der Eltern.

    Quelle: https://deutsches-schulportal.…aefte-auf-klassenfahrten/

    Das lässt sich alles leicht schreiben, ich weiß; aber gerade diesbezüglich ist bei der Vorbereitung einer Klassenfahrt derzeit mit besonderem Nachdruck darauf hinzuweisen.

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Kürzlich war ein Fall in der Presse, da wurde ein Kind mit Diabetes mit Freundinnen in der Unterkunft zurückgelassen, es verstarb. Dass dieser Fall, wie auch immer er juristisch ausgehen sollte, nicht ohne psychische Konsequenzen für die Beteiligten bleibt- ich würde keinen zurücklassen.

    • Offizieller Beitrag

    Daraus ergibt sich für mich in der derzeitigen pandemischen Lage, dass die Teilnahme einer dritten Begleitperson notwendig ist

    Die "weitere Begleitperson" ist aber nicht eine dritte Begleitperson, sondern eine 2. Neben der Leitung der Fahrt. (Denn bis zu dem zitterten Absatz ist nicht von zwei Begleitpersonen die Rede.)

    Auch aus "männlich und weiblich bei gemischten Gruppen" lässt sich nicht automatisch die Anwesenheit von drei Begleitpersonen für eine Klasse ableiten ... auch wenn es natürlich schön wäre.

  • Kürzlich war ein Fall in der Presse, da wurde ein Kind mit Diabetes mit Freundinnen in der Unterkunft zurückgelassen, es verstarb. Dass dieser Fall, wie auch immer er juristisch ausgehen sollte, nicht ohne psychische Konsequenzen für die Beteiligten bleibt- ich würde keinen zurücklassen.

    Es kommt immer auf das Alter an. Ich würde 16-20 jährige ohne zögern in der Unterkunft zurücklassen. Bei kleineren würde ich das eher nicht machen.

  • Ich würde auch in jedem Fall eine Lehrperson da lassen. Das wurde auch schon so gemacht als ich noch Schülerin war. Ich kann auf keine Verordnung verweisen, aber durch die Aufsichtspflicht ergibt es sich ja quasi von alleine. Wir sind keine Ärzte und weißt du, ob hinter Kopfschmerzen am Ende nicht doch etwas anderes steckt?

  • Kürzlich war ein Fall in der Presse, da wurde ein Kind mit Diabetes mit Freundinnen in der Unterkunft zurückgelassen, es verstarb. Dass dieser Fall, wie auch immer er juristisch ausgehen sollte, nicht ohne psychische Konsequenzen für die Beteiligten bleibt- ich würde keinen zurücklassen

    Nun, für grobe Fahrlässigkeit haftet eine begleitende Lehrkraft natürlich durchaus (und durchaus zu Recht). Ob diese hier allerdings so unstreitig vorliegt wie man es nach Lektüre dieses Artikels annehmen könnte, ist fraglich. Die lange Prozessdauer spricht m. E. dagegen - sollte sich z. B. herausstellen, dass die Lehrkräfte von der Erkrankung des Kindes nichts wussten (bei Diabetes allerdings kaum vorstellbar!), sieht die Sache schon etwas anders aus. Dies als rein juristische Einschätzung.

    Dass eine Begleitperson, die sich bei Erbrechen nicht unverzüglich selbst ein Bild der Lage des betroffenen Kindes macht, mit dem Klammerbeutel gepudert sein muss, steht natürlich außer Frage.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Ich würde auch in jedem Fall eine Lehrperson da lassen. Das wurde auch schon so gemacht als ich noch Schülerin war. Ich kann auf keine Verordnung verweisen, aber durch die Aufsichtspflicht ergibt es sich ja quasi von alleine. Wir sind keine Ärzte und weißt du, ob hinter Kopfschmerzen am Ende nicht doch etwas anderes steckt?

    Evtl. hängt das auch ein wenig von der Art der Unterkunft ab. Ich kann mich da an eine Situation aus meiner eigenen Schulzeit erinnern. Wir waren in der 7. Klasse auf Klassenfahrt in einer Jugendherberge untergebracht. Einer Freundin von mir war es morgens schlecht, so dass unser Klassenlehrer beschlossen hat, sie nicht mit auf den geplanten Tagesausflug zu nehmen. Sie blieb also in der Jugendherberge, aber unsere beiden Lehrkräfte kamen mit auf den Ausflug; nach meiner Freundin hat in der Zeit die Herbergsmutter gesehen und hat sie auch mit Kamillentee und Zwieback versorgt.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • nach meiner Freundin hat in der Zeit die Herbergsmutter gesehen und hat sie auch mit Kamillentee und Zwieback versorgt

    Ich fürchte, dass dir die "Herbergsmutter" (gibt es so etwas heute noch?) heutzutage unter Verweis auf Haftungsrisiken etwas husten würde.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Ich fürchte, dass dir die "Herbergsmutter" (gibt es so etwas heute noch?) heutzutage unter Verweis auf Haftungsrisiken etwas husten würde.

    Mag sein. Ich war seit Jahrzehnten in keiner Jugendherberge mehr ;) .

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Ich würde auch in jedem Fall eine Lehrperson da lassen. Das wurde auch schon so gemacht als ich noch Schülerin war. Ich kann auf keine Verordnung verweisen, aber durch die Aufsichtspflicht ergibt es sich ja quasi von alleine. Wir sind keine Ärzte und weißt du, ob hinter Kopfschmerzen am Ende nicht doch etwas anderes steckt?

    Eben drum! Wir Lehrkräfte müssen schon im normalen Schulbetrieb mit dem Kind bzw. dem Krankenwagen ins Krankenhaus fahren, wenn es in den unteren Jahrgangsstufen ist (es sei denn, ein Erziehungsberechtiger ist schnell genug vor Ort und kann die Begleitung übernehmen).

    Insofern würde ich als Lehrkraft immer beim kranken Kind bleiben (außer bei Volljährigkeit).

  • Ich weiß nicht, wie weit du vom Schulort weg bist. Wir sind in der Regel ca. eine Stunde vom Schulort weg. Wir lassen kranke Kinder, die an Aktivitäten wegen Krankheit nicht teilnehmen können in der Regel nach kurzer Beobachtungszeit von den Eltern abholen, denn oftmals hat sich gerade schon Übelkeit zu einer richtigen Epidemie (Magen-Darm) entwickelt. Etwas anderes ist es, wenn jemand Kopfschmerzen wegen Migräne hat.

    Wir hatten auch schon Krankenhausfahrten. Da bestellten wir einen Krankenwagen und eine Begleitperson bzw. Lehrkraft fuhr mit. Die Eltern wurden im Fall einer Krankheit/ eines Unfalls sofort benachrichtigt und das weitere Vorgehen abgesprochen. Alleine würden wir niemanden lassen, also ein Lehrer bzw. eine Begleitperson bleibt bei dem Kind, aber bei uns sind es Grundschüler. Nicht volljährige Schüler würde ich auch nicht alleine lassen wegen evtl. rechtlicher Konsequenzen.

    Im Vorfeld werden so oder so Krankheiten wie Migräne/Allergien usw. abgefragt und wichtig: eine Telefonnummer, wo wir Eltern Tag und Nacht erreichen können.

  • Ich weiß nicht, wie weit du vom Schulort weg bist. Wir sind in der Regel ca. eine Stunde vom Schulort weg. Wir lassen kranke Kinder, die an Aktivitäten wegen Krankheit nicht teilnehmen können in der Regel nach kurzer Beobachtungszeit von den Eltern abholen,

    Das ist bei uns auch so. Allerdings wurde das Kind bei meinem letzten Schullandheimaufenthalt (Kl.4) trotz hohen Fiebers nicht abgeholt. Die Mutter behauptete, kein Auto da zu haben, was aber nicht stimmte, wie andere Eltern später berichteten. Es war nicht einmal eine Stunde zu fahren. Dem Kind ging es am nächsten Tag bei der Rückkunft sehr schlecht und angeblich war das alles meine Schuld. Die Mutter ging aber erst einmal gar nicht zum Arzt mit ihr (unklare Krankenversicherungsverhältnisse nach meinem Eindruck, der Vater zahlte die Ärzte immer gleich vor Ort, alles etwas dubios) und rief statt dessen dauernd bei mir zu Hause an....


    Wenn man nur 2 Begleitpersonen ist und eine davon bleibt während des Ausflugs bei einem kranken Kind zurück, dann ist die andere Begleitperson ganz allein mit der ganzen Klasse unterwegs. Das kann auch zu Problemen führen. Daher würde ich auch für eine weitere Begleitperson stimmen, was personaltechnisch aber oft nicht möglich ist. Vllt. kann man für Tagesausflüge noch jemanden aus der Elternschaft gewinnen, wenn es nicht zu weit weg ist.

  • Allerdings wurde das Kind bei meinem letzten Schullandheimaufenthalt (Kl.4) trotz hohen Fiebers nicht abgeholt.

    Das ist dann blöd gelaufen. Wir hatten das noch nie. Im Vorfeld fragen wir die Krankenversicherung ab bzw. sammeln das Krankenversicherungskärtchen und den Nachweis für eine Tetanus- Impfung ein (Tetanus, damit nicht unnötig nochmals geimpft wird). Ich lasse mir das im verschlossenen Umschlag geben und mache es nur auf, wenn ich es wirklich brauche.

    Da wir meistens zwei oder drei Klassen gemeinsam ins Schullandheim fahren, haben wir das Problem weniger. Für gebuchte Aktionen kann man u.U. selbst die Aufsicht sein, man muss die Aktion ja nicht durchführen und ist dadurch abgelenkt. Wenn ich alleine fahre und es eine Aufsichtslücke geben könnte, nehme ich auch mal zwei Aufsichtspersonen mit (meistens StudentInnen, weil man nicht immer Kolleginnen freischaufeln kann in der Grundschule).

  • Ich hatte das auch noch nie, aber man lernt nie aus. Wüsste auch nicht, was ich beim nächsten ähnlichen Fall machen würde. Medikamente darf man nicht geben. Den Arzt holen? Ins Krankenhaus fahren? Diese Mutter hätte mir bei all meinen Aktionen Vorwürfe gemacht, egal was ich entschieden hätte. So saß ich die halbe Nacht wadenwickelnd beim Kind... und es war auch falsch.

    • Offizieller Beitrag

    Kursfahrt in der Oberstufe (2016):

    Schülerin (16) wird krank. Kollegin geht mit ihr zum Arzt, während ich das Programm vor Ort (keine gebuchten Fahrten o.ä.) fortsetze. Später kommt Kollegin dazu, Schülerin bleibt im Hotel - die Kollegin bzw. MitschülerInnen schauen im Laufe des Tages nach ihr.

    Das kann (!) also alles ganz problemlos laufen. Hätten wir an dem Tag die gebuchte Fahrt nach Mailand oder Verona gehabt, hätte ich das mit ihr und ihren Eltern abgesprochen, ob sie den Tag im Hotel verbringt.

  • Erstmal schonmal danke für eure Antworten. Vorerkrankungen haben wir detailliert abgefragt (ich weiß auch, wer wann welche Medikamente einnimmt). Was Corona angeht, so sind wir vollumfänglich abgesichert (im Zweifel holt der Veranstalter das Kind ab und bringt es nach Hause in Quarantäne).

    Wir sind eine 7. Klasse (also 13-14 Jahre alt). Mir geht es eben um so Alltagswehwehchen. Aber im Zweifel muss dann eben jemand in der Unterkunft (ein Familienzentrum) bleiben, wenngleich ich die von Bolzbold geschilderte Variante natürlich bevorzugen würde. Bei der Begleitperson handelt es sich nicht um eine Lehrkraft (sondern eine MPT). Wir sind 400km von zuhause entfernt, daher können Eltern nicht mal eben vorbeikommen.

  • Es ist so wie immer. Wenn nichts passiert, ist alles gut. Falls doch, dann weiß es jeder hinterher besser. Ich bin inzwischen sehr vorsichtig geworden. Mitschüler oder Herbergseltern können nicht ständig schauen, sind auch nicht verantwortlich.


    (Ich selbst wurde in meinem 2. Lehrerjahr mal von meiner SL gezwungen, eine Klassenfahrt einer 6. Klasse alleine noch 3 Tage fortzuführen. Mein Kollege war am 2. Tag krank nach Hause gereist, er nahm noch einen weiteren Schüler, der heim musste, mit. Ersatz kam trotz Bitte nicht. Heute würde ich das nicht mehr tun. Es ging alles gut, die Schüler waren sehr lieb. Aber ich habe damals ständig überlegt, was passiert, wenn ein Kind krank wird, ich einen Unfall habe. Bei Sommerfreizeiten blieb immer ein Erwachsener beim Kind.)

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

Werbung