Hallo!
So langsam etabliert sich mein Pseudonym doch noch .
Ich werde nächstes Jahr in Elternzeit sein und danach in Teilzeit zurückkehren. Letzte Woche hatte ich mit der SL ein Gespräch, in welchem es um die Unterrichtsverteilung für kommendes Schuljahr ging. Zur Einordnung: Ich bin eine von zwei Lehrkräften im Fach (beide Teilzeit) und während wir die Sek I schon seit Jahren in "fachfremde" Hände abgeben, fehlen uns in der Sek II jedes Jahr zw. 15-30h, die dann durch Vertretungslehrkräfte aufgefangen werden.
In diesem (freundlich und weitgehend professionell geführten, aber doch von diametral gegensätzlichen Positionen geprägten) Gespräch wies man mich bei der Frage nach dem Umfang meiner TZ darauf hin, dass man den Antrag ja auch ablehnen könne, wenn "zwingende dienstliche Belange" dem entgegenstünden. Die Beiträge in diesem Forum und meine "offline"-Erfahrung lassen mich sehr entspannt auf diese Drohung blicken, v.a. wegen der Rolle des Personalrats. Trotzdem habe ich mich gewundert, dass ich keine klare Kommentierung dazu finden konnte, was genau diese "zwingenden dienstlichen Belange" sein können. Den LK im Zweifel mit einer Vertretungskraft statt einer festangestellten Kraft zu besetzen gehört sicherlich nicht dazu, aber ich frage mich eben doch, was genau dazugehört. Hat da zufälligerweise jemand Erfahrunge/ eine Quelle?
P.S.: Ich war sicher, einen derartigen Beitrag gäbe es im Forum schon zigfach, konnte aber keinen direkt zu dieser Frage finden. Falls das nur an meiner mangelden Suchkompetenz liegt: Sorry und her mit dem Link .
Beste Grüße!