Definition "zwingende dienstliche Belange" in NRW (Kontext: Teilzeit)

  • Hallo!

    So langsam etabliert sich mein Pseudonym doch noch ^^.


    Ich werde nächstes Jahr in Elternzeit sein und danach in Teilzeit zurückkehren. Letzte Woche hatte ich mit der SL ein Gespräch, in welchem es um die Unterrichtsverteilung für kommendes Schuljahr ging. Zur Einordnung: Ich bin eine von zwei Lehrkräften im Fach (beide Teilzeit) und während wir die Sek I schon seit Jahren in "fachfremde" Hände abgeben, fehlen uns in der Sek II jedes Jahr zw. 15-30h, die dann durch Vertretungslehrkräfte aufgefangen werden.


    In diesem (freundlich und weitgehend professionell geführten, aber doch von diametral gegensätzlichen Positionen geprägten) Gespräch wies man mich bei der Frage nach dem Umfang meiner TZ darauf hin, dass man den Antrag ja auch ablehnen könne, wenn "zwingende dienstliche Belange" dem entgegenstünden. Die Beiträge in diesem Forum und meine "offline"-Erfahrung lassen mich sehr entspannt auf diese Drohung blicken, v.a. wegen der Rolle des Personalrats. Trotzdem habe ich mich gewundert, dass ich keine klare Kommentierung dazu finden konnte, was genau diese "zwingenden dienstlichen Belange" sein können. Den LK im Zweifel mit einer Vertretungskraft statt einer festangestellten Kraft zu besetzen gehört sicherlich nicht dazu, aber ich frage mich eben doch, was genau dazugehört. Hat da zufälligerweise jemand Erfahrunge/ eine Quelle?

    P.S.: Ich war sicher, einen derartigen Beitrag gäbe es im Forum schon zigfach, konnte aber keinen direkt zu dieser Frage finden. Falls das nur an meiner mangelden Suchkompetenz liegt: Sorry und her mit dem Link :D.

    Beste Grüße!

  • Letztlich geht diese Formulierung in die Richtung, dass das Kerngeschäft, sprich die Unterrichtsversorgung, eben nicht mehr auf anderem Weg gewährleistet werden kann, sprich es keine Vertretungskräfte gibt, um im Kontext mit Deputatsumschichtungen, Abordnungen, zumutbarer Mehrarbeit und der Bitte an Lehrkräfte in Elternzeit freiwillig um eine Stunde aufzustocken wenn möglich (so bei uns geschehen, um akuten Mangel zu lindern) letztlich die Unterrichtsversorgung eben doch noch sicherstellen zu können. Angesichts deiner Rechte in Elternzeit könntest du dem aber sicherlich sehr entspannt entgegensehen. Du hast schließlich einen Rechtsanspruch auf diese Elternzeit und könntest- im worst case für die Schule- länger als nur das eine geplante Jahr ausfallen, wenn du danach eben nicht in Teilzeit zurückkehren würdest, sondern die vollen drei Jahre zuhause bleiben würdest.

    Es gibt also einige Möglichkeiten, die die SL erst einmal ergreifen muss und Mehrbelastungen, die z.B. kinderlose KuK erst einmal schultern müssen, ehe man überhaupt auf KuK mit kleinen Kindern (oder auch KuK mit Schwerbehinderung) zukommen dürfte und auch dann wäre der Ausgang ungewiss angesichts klarer Schutzrechte. Bei der Elternzeit dürfte der Fall sogar noch ein klein wenig klarer liegen, weil die Schule an der Stelle eben Glück hat, dass du überhaupt die Teilzeit anzubieten bereit bist.


    P.S.: Ich wünsche dir alles Gute für deine weitere Schwangerschaft und eine wunderbare Kennenlernzeit mit dem kleinen Menschen, der dein Leben bereichern wird. Schön, dass du dir das Jahr Zeit nimmst (nehmen kannst), um das zu genießen. :rose:

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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