Elternzeit und Überstunden

  • Hallo,

    ich habe 2 Kinder (2 und 8) und arbeite in Elternzeit 70%. Da ich Steuerklasse 3 bin, haut das ganz schön rein. Ich habe allein in diesem Schuljahr 66 Überstunden.

    Jede Woche min 2 Überstunden.

    Mehrere Hinweise ggü. dem Stundenplan waren erfolglos. Immer der Hinweis auf den Lehrermangel. Und auf meinen freien Tag ( der mir in Elternzeit zusteht, ich betreue an diesem Tag den Kleinen, da wir nur 4 Tage/ Woche Betreuung bekommen haben.)

    Heute jetzt ( wieder mal) der Oberklopfer. Meine Große hatte schulfrei. Und ich stehe plötzlich ( noch nicht mal heute früh, erst seit der Pause) für Vertretung drin - als ich fast auf dem Heimweg war. Eine Info gab es nicht, kein Stundenplaner erreichbar. Kind allein zu Hause. Von der SL nur einer anwesend, der mich anmachte, damit hätte er nix zu schaffen. Letztlich hat es dann ein anderes SL Mitglied geregelt. Und ich konnte 30 Min später gehen.

    Heut Nachmittag eine Mail. Mein Verhalten sei unter aller Sau.

    Ich find es frech. Nie drücke ich mich. Es wird munter eingesetzt. Wenn ich sage, dass da terminlich nicht geht, wird es ignoriert oder läuft so wie heute.

    Beschweren kann man sich leider nicht, da dann der Arbeitgeber meine Elternzeit beenden kann. Überstunden sind in der Elternzeit nicht erlaubt. Wenn ich sie trotzdem mache, verliere ich meine Elternzeit. Aber ich kann ja nicht einfach gehen, wenn ich eingesetzt bin ( oft extrem spontan, sprich: plötzlich stehe ich um viertel vor zwölf im Vertretungsplan für 5./6….)

    Habt ihr Tipps?

  • Ich nehme mal, mit Überstunden meinst du Vertretungsunterricht.

    Mit den Regelungen in NDS kenne ich mich nicht aus, aber müsstet ihr nicht an der Schule ein Vertretungskonzept haben? Und ein Teilzeitkonzept? Da würde ich erst mal reinschauen und auf Grund dessen mit der SL und den Vertretungsplaner:innen reden.

    Mit einer Gewerkschaft deines Vertrauens solltest du auch sprechen, denn wenn du keinen Vertretungsunterricht/Mehrarbeit/Überstunden machen darfst, dann darfst du dafür auch nicht eingesetzt werden.

  • Hallo, ja, wir haben ein Vertretungskonzept. Jeder Kollege hat Bereitschaftsstunden, die festgelegt sind. Ich auch. In dieser Zeit vertrete ich ( jede Woche). Heute aber lagen sie außerhalb der Bereitschaft. Wenn das der Fall ist, wird das normalerweise mit dem betroffenen Kollegen besprochen, ob das geht. Nicht so bei mir. Das steht dann einfach im Plan, oft kurz vor knapp.

  • Gewerkschaft und auch PR ansprechen und mit denen deinen Fall durchgehen, um sowohl rechtliche Klarheit zu haben, als auch mit Unterstützung des PRs ein offenbar erforderliches Gespräch zu führen mit Schulleitung und Stundenplanern.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Beschweren kann man sich leider nicht, da dann der Arbeitgeber meine Elternzeit beenden kann. Überstunden sind in der Elternzeit nicht erlaubt. Wenn ich sie trotzdem mache, verliere ich meine Elternzeit.

    Das verstehe ich nicht. Wie soll dein AG denn bitte die Elternzeit beenden?

  • Beschweren kann man sich leider nicht, da dann der Arbeitgeber meine Elternzeit beenden kann. Überstunden sind in der Elternzeit nicht erlaubt. Wenn ich sie trotzdem mache, verliere ich meine Elternzeit. Aber ich kann ja nicht einfach gehen, wenn ich eingesetzt bin ( oft extrem spontan, sprich: plötzlich stehe ich um viertel vor zwölf im Vertretungsplan für 5./6….)

    Habt ihr Tipps?

    Du solltest mit deiner Personalvertretung und deiner SL reden und klarstellen, dass dir die Kommunikation heute nicht gefallen hat und verbesserungsvorschläge machen.

    Dabei solltest du darauf hinweisen, dass du in Teilzeit und in Elternzeit bist. Wenn du dabei dann erwähnst, dass du keine Überstunden machen darfst, wird die Sl wohl Entgegenkommen zeigen, da du ansonsten nicht mehr eingesetzt werden darfst.

  • Wenn du dabei dann erwähnst, dass du keine Überstunden machen darfst, wird die Sl wohl Entgegenkommen zeigen, da du ansonsten nicht mehr eingesetzt werden darfst.

    Also das verstehe ich nicht: Wenn sie doch keine Überstunden machen darf, bringt doch auch ein Entgegenkommen nichts. Oder hab ich das jetzt auch noch falsch verstanden?

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

    • Offizieller Beitrag

    Könnte vielleicht jemand die Quelle benennen, nach der man in der Elternzeit als Teilzeitbeschäftigte(r) keine Mehrarbeit in NDS leisten darf (sic!)?

    Römisch II Ziffer 2 dieses Formulars schließt das zumindest nicht explizit aus. 030_061 - Merkblatt für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter über Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubungen nach dem NBG und dem NRiG einschl. Elternzeit (ohne Altersteilzeit) [Stand: 10.2021] (niedersachsen.de)


    Und Ziffer 3 dieses Dokuments VORIS Kultusministerium | 14- 03143/2 (111) | Verwaltungsvorschrift (Niedersachsen) | Besondere Regelungen für teilzeitbeschäftigte und begrenzt dienstfähige Lehrkräfte an ... | i. d. F. v. 07.04.2017 | gültig ab 01.08.2017 | gültig bis 31.12.2022 besagt sogar ausdrücklich, dass Vertretungsunterricht in angemessenem Umfang möglich ist. Bei einer 70%-Stelle wird man der TE also nur bedingt entgegenkommen können - aber ganz ohne anteilige Reduktion dieser Verpflichtung wird es auch nicht gehen.


    (Kann man übrigens alles über google finden.)

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Kind allein zu Hause.

    Geht nicht. Du bist ja in Elternzeit, um dich um dein Kind zu kümmern. In zweiter Linie arbeitest du nebenher in Teilzeit.


    Bei der nächsten Weisung, Überstunden zu machen, remonstrieren. Mit Verweis auf die Elternzeit und deine daraus erwachsenden Verpflichtungen.


    Du musst doch gar nicht während der Elternzeit arbeiten, oder? Schmeiß den Geigen doch die Brocken vor die Füße.


    Heut Nachmittag eine Mail. Mein Verhalten sei unter aller Sau.

    Die hast du archiviert? Schön, wenn sich Leute derart angreifbar machen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Könnte vielleicht jemand die Quelle benennen, nach der man in der Elternzeit als Teilzeitbeschäftigte(r) keine Mehrarbeit in NDS leisten darf (sic!)?

    Römisch II Ziffer 2 dieses Formulars schließt das zumindest nicht explizit aus. 030_061 - Merkblatt für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter über Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubungen nach dem NBG und dem NRiG einschl. Elternzeit (ohne Altersteilzeit) [Stand: 10.2021] (niedersachsen.de)


    Und Ziffer 3 dieses Dokuments VORIS Kultusministerium | 14- 03143/2 (111) | Verwaltungsvorschrift (Niedersachsen) | Besondere Regelungen für teilzeitbeschäftigte und begrenzt dienstfähige Lehrkräfte an ... | i. d. F. v. 07.04.2017 | gültig ab 01.08.2017 | gültig bis 31.12.2022 besagt sogar ausdrücklich, dass Vertretungsunterricht in angemessenem Umfang möglich ist. Bei einer 70%-Stelle wird man der TE also nur bedingt entgegenkommen können - aber ganz ohne anteilige Reduktion dieser Verpflichtung wird es auch nicht gehen.


    (Kann man übrigens alles über google finden.)

    Aus dem von dir zitierten Merkblatt "Eine Erhöhung der Teilzeitbeschäftigung auf über 30
    Wochenstunden während des Bezuges von Elterngeld für einvor dem 01.09.2021 geborenes Kind stellt gem. § 28 Abs. 1
    BEEG weiterhin eine Vollbeschäftigung i. S. d. BEEG dar und kann somit zu einem Verlust des Elterngeldanspruchs
    führen. "



    Da der OP 70% in TZ arbeitet, und 75% zulässig sind, könnte die Problematik bei bisher ca 2 WSt. Mehrearbeit pro Woche durchaus relevant sein. Deshalb sollte der OP auf jeden Fall das Gespräch suchen.

  • Bolzbold

    https://www.extra.formularserv…NDANTID=5&FORMUID=030_061

    Da ist alles drin. Überstunden in Ausnahmefällen erlaubt ( NICHT regelmäßig!) , sofern es 30 Std Wochenarbeitszeit bzw 70% Arbeitszeit nicht überschreitet. Da ich ja schon 70% arbeite, ist da keine Luft mehr.

    Kurz vor knapp: eben gar nicht. Gestern war ich ja schon fast zur Tür raus…

    Ich müsste mich halt informieren.. alle 5 Minuten???

    Wollte heute ein Gespräch mit SL. Niemand im Haus, wirklich niemand.Stundeplaner krank.

    Toll.

    Das Thema trifft übrigens die meisten Mütter hier. Lapidare Antwort: müssen Sie halt für Betreuung sorgen. Klasse. Gibt bloß hier wenige Kigaplätz. Wir haben ab Oktober einen halben… bis 12.30 Uhr. Viele haben gar keinen.

    Soviel zur Vereinbarung von Beruf und Familie.

    Trotzdem danke für eure Antworten.

  • In BW kannst du einen Antrag auf familiengerechte Arbeitszeit stellen. Gibt es in Niedersachsen etwas Entsprechendes? Hast du das gemacht oder für deine Teilzeit in Elternzeit anderweitig Rahmenbedingungen festgelegt?

    Allerdings würdest du an meiner weiterführenden Schule mit 70% eher nicht einen freien Tag und zusätzlich vier freie Nachmittage bekommen können. Bei 50% wäre ein freier Tag und drei zusätzliche freie Nachmittage gut möglich. (Ein Nachmittag ist Konferenztag.) Bei 70% eher nur der eine freie Tag.


    Bei festen Bereitschaftsstunden im Stundenplan, die ja wahrscheinlich auch schon über das Deputat hinausgehen, sollten aber keine spontanen Vertretungen mehr vorkommen. Da sollte sich die Schule schon festlegen auf ein System mit oder ohne Vertretungsbereitschaften.

    Wenn das Problem nicht nur auftritt, weil der offizielle Vertretungsplaner krank ist und jemand anderes klarkommen muss, würde ich da auf jeden Fall die Tipps meiner Vorredner berücksichtigen.


    LG DFU

  • Ich komme aus NRW, aber bei uns konnte man, wenn man nicht die Betreuungszeiten bekommen hat, die man brauchte, einen Antrag beim Kreisjungendamt stellen und erklären, dass man andere Betreungszeiten braucht (man musste Schreiben der Arbeitgeber beifügen, dass man mit voller Stelle (oder eben zu entpsrechenden Zeiten) arbeitet, meine ich).

    Im Endeffekt haben wir diesen Antrag nicht gebraucht, da wir nach genug Meckerei auf lokaler Ebene dann doch die 45 Stunden in unserer Wunschkita bekommen haben. Wir sollten zunächst nur 35 Stunden bei einer Tagesmutter bekommen. Im Familienzentrum, dort wo die Betreuungsplätze verteilt werden, habe ich dann vorgebracht, dass mein Mann und ich beide mit voller Stelle an Ganztagsschulen arbeiten.

    Zunächst wurde dort gefordert, dass ich (ja es wurde gesagt "die Mutter") meine Arbeitszeit reduziere, aber auf meine Forderung hin, dass die Gemeinde dann den entsprechenden Teil unserer Kreditraten bezahlen müsse, sind sie von der Forderung abgewichen. Wir hätten dann 45 Stunden bei einer Tagesmutter bekommen können, allerdigns haben wir sämtlich Kitas in der Umgebung von denen wir Absagen bekommen hatten, abtelefoniert und sind dort auch persönlich noch mal vorstellig geworden und haben dann bekommen was wir brauchten und wollten.

    Im Endeffekt war es so, dass eine Familie einen 35 Stunden in unserer Wunschkita abgesagt hat und die Leiterin beim Kreisjugendamt angerufen hat und gefordert hat, dass der Platz in einen 45 Stunden PLatz umgewandelt wird, was die wohl innerhalb eines Telefonats gemacht haben. Uns wurde auch gesagt, dass es gar nicht so ungewöhnlich sei, dass kurz vor knapp dann doch wieder Plätz frei werden.
    Darum kann ich allen immer nur den Tipp geben, immer und immer wieder in den Kitas, beim Jugendamt und sosnst wo anzurufen.


    @Cappuccino : Ich würde auf jeden Fall beim Jugendamt oder wo auch immer vorbringen, dass du mit einer 70% Stelle nicht jeden Tag um 12:30 Uhr am Kindergarten sein kannst. Schaden kanne s nicht.

  • DFU

    Da ich in Elternzeit arbeite, habe ich einen Anspruch auf einen freien Tag. Ich bekomme ja kein Elterngeld, sondern arbeite in Elternzeit. Da hat man einige Vorteile. Z.B. der freie Tag, besondere Einteilung der Arbeitszeit usw.

    Bei der Stadt habe ich bereits Anträge wg anderen Betreuungszeiten gestellt. Aber Recht haben heißt nicht, dass man es bekommt, wenn keine Plätze da sind…

    Abgesehen davon, hat das ja nix zu tun mit „einfach Pberstunden in Elternzeit spontan aufdrücken“.

  • Dann muss die Stadt das schaffen. Würde dir anwaltliche Hilfe nehmen. Wenn sie den Platz nicht schaffen können, müssen sie dir entsprechend Lohnausfall etc erstatten.

    ...wenn denn nachgewiesen werden kann, dass es kausal durch den nicht zur Verfügung stehenden Platz zum Verdienstausfall gekommen ist. Die Eltern tragen hierfür die Beweispflicht und eine einfache Stellungnahme des AG reicht hierfür nicht aus. Es müsste u.a. der Nachweis geführt werden, dass auch ein Umorganisieren der Arbeitszeiten beider Elternteile nicht möglich war.


    Die Gerichte sind sich zudem in der Auslegung des Rechts auch noch uneinig. Während das OLG FFM der Mutter eines einjährigen Kindes tatsächlich Schadensersatz aufgrund ihres Verdienstausfalls zugesprochen hatte, steht das OLG Dresden in mehreren Entscheidungen auf dem Standpunkt, dies sei nicht möglich, da Anspruchsberechtigte auf den Platz die Kinder und nicht deren Eltern seien, sodass trotz festgestellter Amtspflichtverletzung der Kommune diese auf ihren Verdienstausfällen sitzenblieben.


    Aber ich bin bei dir: den Hebel sollte man gegenüber seiner Kommune durchaus in Bewegung setzen und vlt. reicht ja bei Ablehnung auch schon der deutliche Hinweis darauf, dass man Schadensersatzansprüche prüft und rechtlich gelten machen will.

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