Preisgeld als Lehrer privat annehmen

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    ich bin unter anderem Namen in diesem Forum einigermaßen aktiv, sorge mich aber zunehmend, dass es mit meiner Anonymität nicht mehr so weit her ist, weil einige K hier auch aktiv sind. Daher nun dieser Umweg.


    Folgende Situation: Ich habe bei einem bundesweiten Wettbewerb (vergleichbar mit dem Planspiel Börse der Sparkassen) überraschend sehr gut abgeschnitten und wurde über einen Gewinn benachrichtigt (seriös!). Ich habe dort ganz klar als Lehrkraft und nicht als Privatperson teilgenommen und auch nur als Einzelperson die gute Platzierung erreicht. Der Gewinn lautet nun explizit wie folgt: Mittlere vierstellige Summe für ein Event, welches ich mit den SuS wahrnehmen werde plus mittlere dreistellige Summe für mich privat.

    Als Beamter frage ich mich nun, ob irgendetwas falsch daran sein könnte, diesen Gewinn entgegenzunehmen. Jeglicher Gedanke, der in diesem Kontext mit dem Stichwort der "Vorteilsnahme" verbunden ist, kann ich m.E. ausschließen. Mit der Organisation, die den Wettbewerb durchführt besteht auch über mehrere Ecken keinerlei Verbindung und der Gewinn ist natürlich an keine Bedingung geknüpft.

    Trotzdem frage ich mich, ob ich bei der Analyse dieser Zwitter-Position (dienstliche Teilnahme, privater Gewinn) irgendetwas versehentlich vernachlässige.

    Da hier im Forum ja einige Hobby-Juristen und vor allem sehr erfahrene Lehrkräfte zugegen sind, hoffe ich auf gute Gedanken zum Thema.

    Besten Dank!

  • Die rechtlichen Erwägungen folgen sicherlich noch z.B. durch Seph , Bolzbold , fossi74 oder auch WillG und ansonsten wird deine Gewerkschaft dir diesbezüglich Rat wissen. Meine Frage wäre, ob du keine Bauchschmerzen dabei hast, mit deinen SuS an einem Wettbewerb teilzunehmen, sprich klar in deiner dienstlichen Aufgabe, nur um dann einen Geldbetrag privat entgegenzunehmen, auf den du nicht nur finanziell nicht angewiesen sein solltest als Lehrkraft, sondern den du auch nur im Team mit deinen SuS gewonnen hast. Die moralisch integre Variante wäre meines Erachtens entweder den Betrag vollständig der Klassenkasse zukommen zu lassen für einen gemeinsamen Ausflug oder in gemeinsamer Entscheidung mit der Klasse teilweise oder vollständig einen Spendenziel (Förderverein?) zukommen zu lassen. Davon privat zu profitieren scheint mir ganz jenseits der rechtlichen Fragen zuallererst eine moralische Frage zu sein, mit der du dich in der einen oder anderen Weise profilieren kannst.

    Rein rechtlich gesehen stellt sich mir die Frage, ob du privat gewinnen kannst, wenn du de fakto als Privatperson gar nicht teilgenommen hast, sondern rein in deiner dienstlichen Position. Ich hoffe sehr, dass das einen Privatgewinn an dieser Stelle de jure ausschließt.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Danke zunächst für die Rückmeldung.

    Mir war klar, dass hier auch die moralische Dimension erörtert wird und die beschäftigt mich natürlich auch. Da es da aber eben auch um individuelle Wertmaßstäbe geht, hat mich hier zunächst im Hinblick auf den Austausch die juristische (und damit faktenbasierte) Seite mehr interessiert.
    Zu meiner Ehrrettung: Zum einen war mir vorab nicht bewusst, dass ich etwas gewinnen könnte. Zum anderen habe ich tatsächlich in einer separaten Kategorie für Lehrkräfte teilgenommen. Meine Klasse hat keine nennenswerte Platzierung erreicht. Vom Sieg ihres Lehrers profitieren Sie also bereits mit ca. 90% der Gesamtsumme!

    Trotzdem sind die von dir o.g. Vorschläge mir auch durchaus in den Sinn gekommen (z.B. Spende an den Förderverein). Aber wie gesagt, juristische Einschätzungen interessieren mich momentan mehr. Letztinstanzlich würde ich wohl ohnehin "auf Nummer sicher gehen" und mir den Gewinn "genehmigen lassen":


    Zitat

    § 42 Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen

    (1) 1Beamtinnen und Beamte dürfen, auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, keine Belohnungen, Geschenke oder sonstigen Vorteile für sich oder eine dritte Person in Bezug auf ihr Amt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen. 2Ausnahmen bedürfen der Zustimmung ihres gegenwärtigen oder letzten Dienstherrn.

    (Hervorhebung durch mich)

  • Kannst du die Annahme des Gewinns "moralisch und rechtlich" darüber legitimieren, dass du die "mittlere dreistellige" private Summe ausgibst für Unterrichtsmaterialien etc.?

    Die meisten von uns investieren jedes Jahr wieder hunderte (oder mehr...) Euro für Unterrichtsmaterialien und -vorbereitung, Fortbildungen, Exkursionen, ... Manches bekommt man von der Schule oder Steuer zurück, anderes sieht man nie wieder. (Wenn man sich z.B. den Luxus eines guten Druckers gönnt, um die morgendliche Schlange am Kopierer zu umgehen / mit Farbkopien im Unterricht zu arbeiten.)


    Manches hättest du sowieso privat finanziert. Verwendest du den Gewinn hierfür, hast du Geld an anderer Stelle übrig, dass du nun nicht mehr für die Schule einsetzt.

  • Es gibt Auszeichnungen wie "Lehrer des Jahres", die auch mit einem Geldpreis versehen sind und die auch angenommen werden dürfen. Auch da ist der dienstliche Bezug offensichtlich. Ich persönlich würde davon ausgehen, dass ein Preis nicht unter die zitierte Regelung fällt und angenommen werden darf, im Zweifelsfall bei der Rechtsberatung der Gewerkschaft nachfragen.

    Die Frage ob ich erkennbar "als Lehrer" teilgenommen habe, ist in meinen Augen egal, diskussionswürdig wäre es für mich lediglich, wenn du im Rahmen deiner dienstlichen Tätigkeit teilgenommen hast (also in deiner Arbeitszeit, sprich während des Präsenzunterrichtes, oder wenn du eine Anrechnung dafür bekommen hast).

  • Ich bin nicht sicher, ob ich dich richtig verstanden habe. Du hast während deiner DIenstzeit mir deiner Klasse an einem Wettbewerb teilgenommen. Und zusätzlich hast du während deiner Dienstzeit an diesem Wettbewerb seperat als "Lehrer" teilgenommen?


    Wenn dem So ist, bist du für beides bereits bezahlt worden. Das heißt alle Gewinne, die du während deiner Dienstzeit erwirtschaftest, sind (soweit ich weiß) rechtlich gesehen gewinne des Dienstherren. Das gleiche gilt im übrigen für Erfindungen, die während der Dienstzeit gemacht werden. Das "Eigentum" dieser Erfindung liegt beim Dienstherren.

    Das hier ist aber nur aus dem Gedächnis, da ich da mal vor mehreren Jahren was drüber gelesen habe. Besser beraten wirst du durch einen entsprechenden Anwalt/Gewerkschaft.

  • Ich bin zwar kein Hobbyjurist, würde mich aber spontan dem Ratschlag anschließen, dich rückzuversichern und anschließend rein nach rechtlichen Grundsätzen zu entscheiden. Eine moralische Verpflichtung zur Ablieferung des Gewinns vermag ich nicht zu erkennen. Zumal das Geld im Zweifelsfall eh bei deinem Dienstherrn landet und nicht in der Klassenkasse.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Erlaube eine Nachfrage, TemporaeresPseudonym:

    Auf wessen Konto landet im gegebenen Fall das Preisgeld für die Kids?

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Letztinstanzlich würde ich wohl ohnehin "auf Nummer sicher gehen" und mir den Gewinn "genehmigen lassen":

    Eigentlich klar, oder? Dass du als Beamter keine Geschenke annehmen darfst weißt du, sonst hättest du hier nicht gefragt. Da dein Fall etwas speziell ist, wirst du auch aller Wahrscheinlichkeit niemanden finden, der dir aus der Ferne für genau diesen Fall rechtssicher Absolution erteilen kann.

  • Ich sehe hier spontan auch den §42 BeamtStG als relevant an, den du ja auch schon selbst gefunden hast.

    Interessant wäre noch, was du in Bezug auf Vorteilsnahme bei deiner Vereidigung unterschreiben musstest - also ob da eine Formulierung drinsteht, die etwas mehr Licht auf das Szenario wirft. Oder ob es in deinem Bundesland Erlasse gibt, die die Teilnahme an Wettbewerben regeln

  • Vielleicht auch nicht ganz uninteressant in diesem Zusammenhang ist nachfolgend verlinkter Artikel zu einem Gerichtsurteil, das möglicherweise nicht nur steuerrechtlich relevant gewesen ist:


    https://www.aachener-zeitung.d…d-versteuern_aid-26295127

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

    • Offizieller Beitrag

    Für NRW würde ich mal im Bildungsportal nachsehen. Dort steht bei Schulwettbewerben wie z.B. auch dem Deutschen Lehrkräftepreis, dass die Lehrkräfte 2020 pro Person 500 Euro Preisgeld erhalten haben - und dass die Preisgelder für "Projekte oder Aktionen im Rahmen des Schulunterrichts zu verwenden sind".


    Wer als Lehrkraft an einem Wettbewerb teilnimmt, der erhält in seiner Funktion als (verbeamtete Lehrkraft) im Erfolgsfall den Preis. Der muss dann in NRW angemeldet und die Annahme genehmigt werden - und dann gilt oben genannte Auflage.

    Quelle: Deutscher Lehrkräftepreis - Unterricht innovativ | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw)

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Scheint mir doch ganz einfach zu sein:


    Da die Schulleitung das alles sowieso mitbekommt (wegen Geld zur Verwendung für die Klasse), einfach jene fragen, wie es mit der persönlichen Summe aussieht.


    Das wäre auch ziemlich blöde, wenn die Schulleitung von der persönlichen Zuwendung erfährt (z.B. durch Anschauen der Homepage des Ausrichters) und Du ihr das nicht mitgeteilt hast (und so ganz eindeutig scheint mir die Sache nicht zu sein - kommt natürlich schon auch auf Ausrichter an, den Du natürlich nicht nennen möchtest). Prinzipiell ist ja die Schulleitung an solchen Erfolgen (und finanzierten Events mit SuS) wahrscheinlich interessiert, so dass Du vll. eine wohlwollende Prüfung zu erwarten hast....(okay, kenne den/die natürlich nicht)


    Verbeamteter oder tarifbeschäftigter Lehrer sollte übrigens keine Rolle spielen, da gelten dieselben Vorschriften in dem Bereich.

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    nachdem mich das Abitur die letzten Tage ordentlich beschäftigt hat, komme ich nun endlich dazu, mich selbst noch einmal zu äußern.


    Eins vorneweg: Ich hatte einen solchen Beitrag schon am Freitag verfasst, nach 9h mdl. Prüfungen aber versehentlich von meinem anderen Account. Ob dieses "Zweit-Account"-Vorgehen sinnvoll ist oder nicht sei dahingestellt, aber ich habe mich sehr gefreut, wie schnell User (Sg. oder Pl.?) und das Moderatoren-Team reagiert haben und diesen Fehler in meinem Sinne korrigiert haben. Herzlichen Dank noch einmmal dafür!


    Zu euren Nachrichten:

    Es gibt Auszeichnungen wie "Lehrer des Jahres", die auch mit einem Geldpreis versehen sind und die auch angenommen werden dürfen. Auch da ist der dienstliche Bezug offensichtlich. Ich persönlich würde davon ausgehen, dass ein Preis nicht unter die zitierte Regelung fällt und angenommen werden darf, im Zweifelsfall bei der Rechtsberatung der Gewerkschaft nachfragen.

    Die Frage ob ich erkennbar "als Lehrer" teilgenommen habe, ist in meinen Augen egal, diskussionswürdig wäre es für mich lediglich, wenn du im Rahmen deiner dienstlichen Tätigkeit teilgenommen hast (also in deiner Arbeitszeit, sprich während des Präsenzunterrichtes, oder wenn du eine Anrechnung dafür bekommen hast).

    Guter Hinweis, vielen Dank. Es erscheint mir angemessen für alle noch einmal darzustellen, dass ich unabhängig von den SuS freiwillig und eigeninitiativ an einem Lehrerkräftewettbewerb teilgenommen habe. Die Frage, ob ich den Aufwand für den "Wettbewerbsbeitrag" in dienstlicher oder privater Zeit betrieben habe, lässt sich also nicht wirklich beantworten. Teilnehmen konnte ich aber nur als Lehrkraft.



    Du hast es ja selbst zitiert. Hol dir die Genehmigung des Dienstherrens ein bzw. lass dich von der entsprechenden Rechtsstelle beraten.

    Was ich ohne Frage machen werde! Da die SL nur erst nächte Woche wieder zur Verfügung steht und ich den Austausch hier im Forum oft (so auch dieses Mal) sehr gewinnbringend finde, habe ich diesen Weg vorab gewählt. Normalerweise bin ich auch in der Lage, mir entsprechende Verordnungen und - wenn nötig - entsprechende Kommentierungen selbst herauszusuchen, aber in diesem Fall ist es mir eben nicht gelungen.



    Erlaube eine Nachfrage, TemporaeresPseudonym:

    Auf wessen Konto landet im gegebenen Fall das Preisgeld für die Kids?

    Das wird nicht in bar ausgezahlt, sondern existiert in Form eines Gutscheins für eine Auswahl aus Veranstaltungen, die die ganze Klasse dann gemeinsam besuchen kann. Die Details sind mir auch noch nicht bekannt.

    Danke auch Websheriff und Bolzbold für die hilfreichen Einschätzungen. Ich gehe Stand jetzt davon aus, dass ich das Geld annehmen darf, aber im unterrichtlichen/ schulischen Kontext verwenden werde müssen. Ich bin so frei zuzugeben, dass es mir anders lieber gewesen wäre, aber ich finde das auch nachvollziehbar.


    Ich werde auf jeden Fall berichten, was meine SL schlussendlich dazu sagen wird. Bis hierher vielen Dank für eure Rückmeldungen!

  • Kurzes Update: SL wollte sich da auch nicht festlegen. O-Ton (verkürzt): "Früher ging das immer so durch. [..] Schreiben Sie über den Dienstweg an Dezernat X und informieren Sie über die Umstände und fragen Sie unschuldig nach, ob es noch irgendetwas zu beachten gäbe."


    Viel kritischer sah die SL die Gutscheine für die SuS. Das wirke etwas zu sehr nach Unternehmens-Sponsoring und da wird jetzt erstmal geprüft, ob es da Vorbehalte gibt... Hatte ich jetzt gar nicht so auf dem Schirm.


    Ich gehe also immer noch davon aus, dass ich "meinen" Gewinn nicht privat annehmen darf, werde aber wohl erst in einigen Monaten berichten können, wie die Sache endgültig ausgegangen ist.

  • Viel kritischer sah die SL die Gutscheine für die SuS. Das wirke etwas zu sehr nach Unternehmens-Sponsoring

    Kommt sicher auch auf den Veranstalter an. Öffentlich-rechtliche Institutionen wie die Sparkasse sollten unproblematisch sein, weil die ja auch einen Bildungsauftrag haben.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • by the way:


    Über die Bezirksregierung wurde ich noch zu DM-Zeiten als Master Teacher für meine Schule installiert, der das Kollegium in das MS-Office-Paket einzuweisen hatte. Die Ausbildung der Master Teacher erfolgte über die BezReg in Köln. Die ausgehändigten Zertifikate trugen die Logos der Frmen Microsoft, Intel und der BezReg. Meine KuK bekamen von mir jeweils ein MS-Office-Enterprise-Paket zu einer "Schutzgebühr", gefühlt 1 DM. Die KuK wurden auf diese Weise abhängig und süchtig gemacht.


    Früh kam schon der Unmut unter uns Master Teachern auf, dass wir hier von der BezReg vor einen kommerziellen Karren gespannt würden, und ganz plötzlich - war der Spuk vorbei. Weitere Ausbildungstermine wurden gestrichen. Von der BezReg war plötzlich niemand mehr zugegen.


    Aber Windows und die MS-Office-Pakete wurden damals so lanciert. Mit einem Bein im Gefängnis.


    So sah das damals aus: https://slideplayer.org/slide/1334081/


    Pardon, TemporaeresPseudonym, aber deine Schilderungen erinnerten mich daran.

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

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