Hallo allerseits,
ich habe mich hier im Forum angemeldet, weil ich vor einem großen Problem stehen und mich erkundigen will, ob das alles mit rechten Dingen zu geht.
Folgende Situation:
Ich bin verbeamtete Grundschullehrerin in Niedersachsen und möchte mit Teilzeit in Elternzeit wieder anfangen zu arbeiten. Meine Stammschule hat aktuell kein Bedarf. Ich habe eine andere Schule gefunden, die jemanden braucht. Allerdings ist die Schule sehr groß und in vielen Punkten sehr unterschiedlich zu meiner bisherigen beschaulichen Dorfschule. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich dort glücklich werden kann, möchte es aber dennoch versuchen. Mein Wunsch an den entsprechenden Bearbeiter der Landesschulbehörde ist daher, mich an diese Schule abzuordnen, damit ich die Möglichkei habe, irgendwann wieder an meine Stammschule zurückzukehren. Falls es mir an der neuen Schule gut gefällt, könnte man mich dann auch immernoch versetzen.
Dieser Wunsch wird aber nicht respektiert, der Bearbeiter will mich versetzen. Ich habe meinen Wunsch untermauert, indem ich gesagt habe, dass ich unter den Umständen dann lieber in Elternzeit ohne Bezüge bleibe. Das ist ihm egal. Er würde mich nur versetzen. Ansonsten verzichtet er halt auf meine 21 Wochenstunden, auch wenn die Schule dringend jemanden braucht.
Jetzt meine Frage: Darf der das? Darf er auf meine Arbeitskraft verzichten, nur weil er mich unbedingt fest versetzen will? Darf ich während einer Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit überhaupt versetzt werden oder schützt die Elternzeit wohlmöglich davor? Wenn nicht, schütz eine erneute Schwangerschaft vor einer unerwünschten Versetzung (wir sind gerade dabei es zu versuchen)?
Über jegliche Hilfe zu diesem Thema wäre ich sehr dankbar.
Liebe Grüße
Pia