Hallo
kennt jemand den Rechtlichen Hintergrund, wenn man klassenweise die Maskenpflicht wieder einführt.
Grund: aktuell haben wir massiv Coronafälle in div. Klassen.
Vorab Danke
Hallo
kennt jemand den Rechtlichen Hintergrund, wenn man klassenweise die Maskenpflicht wieder einführt.
Grund: aktuell haben wir massiv Coronafälle in div. Klassen.
Vorab Danke
Hausrecht.
Hausrecht.
darf in niedersächsischen Schulen bzgl. der Maskenpflicht nicht angewandt werden.
Wie das in Hamburg aussieht... Keine Ahnung1 Näheres dazu sollte aber ja hoffentlich die Schulleitung wissen, schätze ich .
Je nach Bundesland geht das nicht. In Bayern z.B.
Ja, ich weiß. Wollte die Länge der Antwort nur der Ausführlichkeit der Frage anpassen.
Danke hat mir geholfen!
In Nds gilt die Maskenpflicht, wenn ein Fall in der Klasse auftritt. Die Klasse befindet sich dann sofort wieder im ABIT-Verfahren.
In Nds gilt die Maskenpflicht, wenn ein Fall in der Klasse auftritt. Die Klasse befindet sich dann sofort wieder im ABIT-Verfahren.
Ich war gerade etwas erstaunt über diese Aussage, daher habe ich die neuesten Regelungen noch einmal herausgeholt. Mit neuer Landesregelung vom 29.04. wurde §8 der Nds. Coronaverordnung zum 02.05.22 komplett aufgehoben. Die Pflicht zum Tragen einer MNB wurde bereits durch das neue IfSchG des Bundes aufgehoben und kann nur noch von den Ländern verfügt werden, wenn einzelne Regionen oder das ganze Land zum Hotspot erklärt wird.
Mir liegt außerdem ein Schreiben unseres Gesundheitsamts zu diesen Änderungen vor, in dem ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass ein verpflichtendes ABIT seit dem 02.05.22 nicht mehr stattfindet. Lediglich bei größeren Ausbrüchen wird das Gesundheitsamt vorübergehend den Präsenzunterricht untersagen.
PS: Das Tragen von MNB und auch die freiwillige Selbsttestung ist noch immer empfehlenswert und viele unserer Schüler und nahezu alle Lehrkräfte handhaben zumindest den ersten Punkt auch noch so.
In Nds gilt die Maskenpflicht, wenn ein Fall in der Klasse auftritt. Die Klasse befindet sich dann sofort wieder im ABIT-Verfahren.
Nein, das gilt beides nicht mehr. - Erklärung: siehe obiger Beitrag von Seph .
Mir liegt außerdem ein Schreiben unseres Gesundheitsamts zu diesen Änderungen vor, in dem ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass ein verpflichtendes ABIT seit dem 02.05.22 nicht mehr stattfindet. Lediglich bei größeren Ausbrüchen wird das Gesundheitsamt vorübergehend den Präsenzunterricht untersagen.
Ergänzend noch der Hinweis, dass das GA auch eine Maskenpflicht oder Testpflicht erlassen kann um den Präsenzunterricht weiterhin möglich zu machen.
In RLP sind wohl auch Empfehlungen untersagt, sei es von Schulleitung oder Kollegen, sei es gegenüber Eltern oder Schülern. Jedenfalls wurde in der Presse kritisiert, dass sich nicht alle Schulen daran gehalten hätten.
Alles anzeigenHallo
kennt jemand den Rechtlichen Hintergrund, wenn man klassenweise die Maskenpflicht wieder einführt.
Grund: aktuell haben wir massiv Coronafälle in div. Klassen.
Vorab Danke
Kennt jemand die Rechtschreibregeln?
Katharina_Ochsler : Sollen wir deinen Namen jetzt googeln oder warum schreibst du einen (deinen??) Klarnamen hier hin?
habe eben noch einmal nachgefragt. Da bei uns momentan die Schule für drei Klassen nicht mehr stattfindet, hat das GA wohl das ABIT-Verfahren wieder ins Spiel gebracht. Das ging bei uns schon Anfang Mai los, so dass gar nicht so klar kommuniziert wurde, dass das verpflichtende ABIT Verfahren durch andere Anweisungen, die dieselben sind, ersetzt wurde. Soviel zur kompletten Verwirrung bezüglich Regelungen, die sich ständig ändern.
Ich finde deinen Schreibstil verwirrend.
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