Arbeitslosengeld Beamter nach Kündigung?

    • Offizieller Beitrag

    Naja, bisher war es so, dass der AG sowohl im Ref als auch als Angestellter damit leben musste, dass die Selbstständigkeit bereits seit 24 Jahren vorhanden ist und entweder ich werde trotzdem verbeamtet bzw. eingestellt oder eben nicht ;)

    Die Frage (wie eben geschrieben: ich muss es klären) ist, ob ich es überhaupt darf. Ich spreche jetzt nicht von genehmigungspflichtig oder nicht (und dann verhandelbar) sondern ob es überhaupt zulässig ist.

  • Letztlich geht es um Selbstbestimmung und um eine flexiblere, freiere Gestaltung der eigenen beruflichen Aufstellung. Wieso das als "psychische Störung" gewertet werden sollte, erschließt sich mir nicht so ganz.


    Für mich wären die Punkte Nachversicherung und Pension ein entscheidenes Gegenargument, aber das hängt eben auch sehr von der individuellen Lebenssituation ab (wie viel Geld brauche ich überhaupt, bin ich Alleinversorger oder trägt der Partner noch was zu einem ausreichenden Familieneinkommen bei, zahle ich im Alter Miete oder lebe ich in abbezahltem Eigentum, etc.).

  • Würde man erstmal natürlich mit ganz spitzen Fingern behandelt werden - da Verzicht auf Beamtenverhältnis (um als TB weiterzuarbeiten) gemeinhin ja doch als selbstschädigend und als so eine Form des Ausdrucks von 'psychischer Störung' verstanden werden würde,,, ;)

    Muss ja wohl auch ein Dachschaden sein, wenn man deinen Ausführungen (nicht nur in diesem Thread) zuhört.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Achja, und das ewige Beamtenlobbymärchen, dass Beamte billiger kommen als Tarifbeschäftigte (....kurzfristig kann das hinkommen - aber die Pension unbeschränkte Lohnfortzahlung, lebenslange (!!) Beihilfe usw. usw. hauen halt voll rein, der TB ist für den Arbeitgeber mit 67 'erledigt) Für Berlin gabs im Zuge der Wiederverbeamtungsdiskussion da z.B. eindeutigste und drastische recht aktuelle Berechnungen... (natürlich nicht von der Beamtenlobby, sondern vom Finanzsenator)

    Achja, interessanterweise kamen bei vergleichbaren Untersuchungen u.a. Bundesrechnungshof, DIW und das Bayerische Staatsministerium der Finanzen zu genau gegenteiligen Aussagen.


    Unabhängig von den Kosten ist aus Sicht des AG das fehlende Streikrecht, die hohe Bindung der Beschäftigten und die eigenverantwortliche Festlegung der Besoldung sehr attraktiv.

  • Bei den Berliner Berechnungen ging es ja um eine konkrete Entscheidungshilfe für eine anstehende politische Entscheidung (Wiedereinführung Verbeamtung Lehrer ja/nein), sowas ist natürlich schon vom Untersuchungsansatz eher ergebnisoffen...


    Meinste nicht, dass es z.B. dem Staatsministeriums für Finanzen in der Beamtenhochburg Bayern eher so um die Legitimation des status quo ging? Nicht zu vernachlässigen auch, dass solche Untersuchungen von Beamten bzw. im Beamtenmilieu in Auftrag gegeben werden....(und nuja, die haben ja irgendwie nicht son ganz großes Interesse dran, zu betonen, wie 'toll und vorteilhaft' ihr Status ist...)


    Im Lehrerbereich (gehobener Dienst/höherer Dienst) braucht man eigentlich auch nur kurz zu überlegen....


    Chili schreibt:

    Zitat

    Die Liste der Vorteile mag sehr lang sein, kommt aber auf immer dasselbe hinaus: Geld.

    Im Wesentlichen: ja - ist natürlich auch kein ganz unwesentlicher Teil der Zufriedenheit (vor allem dann im Alter). Im Förderschulbereich kann es sicher durchaus gute Gründe geben, bei einem AG zu arbeiten, der nicht verbeamtet (aber eher eine 'trotzdem' Entscheidung - wenn man noch weit von der Altersgrenze entfernt ist, kann man ja immer noch Schule und ins Verbeamtungsverhältnis wechseln - Jahre werden ja anerkannt). In mehreren ostdeutschen Ländern gibt es im Schulwesen ja nicht den Kirchenbeamtenstatus....und wenn man da halt an einer GE-Schule (meist in kirchlicher Trägerschaft) arbeiten möchte und räumlich zudem nicht so flexibel ist...


    Chili schreibt:

    Zitat

    Mindestens ein TB bei meiner Schule hat eben mit Mangelfach seeeehr gut verhandelt.

    Jo, Erfahrungsstufe dann wohl, das geht bei Neueinstellung in sehr günstigen Konstellationen bei hoher Qualifikation (zur Personalgewinnung übrigens auch bei Beamten prinzipiell möglich und wurde in NRW auch schon durchaus im Lehrerbereich angewendet - aber nicht an die große Glocke gehängt!). Aber das geht dann doch um Summen, die doch weit unterhalb der netto-Differenz liegen....

  • Kommt sicherlich auch auf die Lebensdauer an, aber denke nicht, dass da für den Arbeitgeber ein grosser finanzieller Unterschied ist. Nimmt man dann noch einen wie mich, der fast nie die Beihilfe beansprucht, bin ich wohl sogar günstiger.

  • In Berlin wurden die Berechnungen sogar auf der Basis gemacht, dass alle voll ausgebildeten tarifbeschäftigten Lehrkräfte (weiterhin) sofort bei Einstellung nach der Erfahrungsstufe 5 bezahlt werden.


    @reisinger: Bei Gesundheitskosten ist ja bekannt, dass ein ganz dicker Brocken in der letzten Lebensphase anfällt, in der Regel wird dies im Ruhestand sein, dann beträgt der Beihilfesatz ja sogar 70%

  • Chili - dein Problem ist nicht ganz klar geworden für mich….


    - du kannst doch problemlos einen Nebenjob / Gewerbe beantragen genehmigt zu bekommen, das wird auch klappen

    - reduzier doch anlässlich Stunden, auch das wird genehmigt?


    Wo ist jetzt das Problem? 😅

  • Ganz so problemlos ist das gerade nicht als Beamter:


    Die notwendige Genehmigung für die Ausübung einer Nebentätigkeit ist schon dann zu versagen, wenn die Gefahr besteht, dass durch diese dienstliche Interessen beeinträchtigt werden können. Auch gibt es relativ enge Schranken für den zeitlichen und auch finanziellen Rahmen, in dem eine solche überhaupt genehmigungsfähig wäre.


    Auch der Teilzeitanspruch geht bei Beamten nicht so weit wie bei Angestellten. Während Angestellte verlangen können, dass die Arbeitszeit verringert wird und der Arbeitgeber dem zuzustimmen hat, ist bei Beamten die Teilzeit zu beantragen und genehmigungspflichtig. Während ein solcher Antrag bei familienbedingter Teilzeit nur bei Entgegenstehen zwingender dienstlicher Belange versagt werden kann, reichen bei sonstiger Teilzeit bereits (einfache) dienstliche Belange aus.

    • Offizieller Beitrag

    Ich hatte vor ein paar Jahren versucht und meinem (sehr /zu netten) Schulleiter 3 Stunden Teilzeit errungen können (ich hätte 5 haben wollen, habe mich nicht getraut. Nach Unterrichtsverteilung hatte ich wieder 25 Stunden, dann habe ich gesagt, dass ich natürlich den Teilzeitantrag zurückziehe, statt Überstunden aufzubauen, die ich vielleicht irgendwann abbauen darf (bevorzugt da, wenn ICH das nicht will, also wenn man mir meine Klasse mitten im Halbjahr nimmt, um sie jemandem anderen zu geben).
    Dieses Zugeständnis wäre aber nicht das, was ich will, sondern eher 10-15 Stunden Reduktion UND in Kombination mit einer Nebenbeschäftigung. Das wird doch keine SL der Welt, die noch bei Sinnen ist, mitmachen. Meine Fächer werden gebraucht, ich reduziere (aus gesetzlicher Sicht: grundlos) und gehe einer Nebenbeschäftigung nach.
    Dass mein SL lieb ist und sagt, dass er versteht, dass ich was Anderes neben der Schule haben will, galt für die Reduktion um 3-5 Stunden. Bei Problemen, den Unterricht abzudecken, muss ich aber als Kinderlose nunmal dran glauben. Meinen Kolleg*innen mit Kindern darf man einfach nicht verbieten, 50% zu arbeiten (auch wenn sie es rational könnten), mir darf man es verbieten. Das heißt, SELBST ohne die Problematik der Nebenbeschäftigung (das wäre mir sekundär, ich kann mir auch genehmigungsfreie Beschäftigungen vorstellen), habe ich ein Problem und bin davon abhängig, eine zu nette SL zu haben, die die Belange der Schule nicht im Blick hätte.

  • Verstehe ich, Seph, hier ist seit Jahren Teilzeit bei Beamten anlasslos genehmigt worden.…

    Das ist schön, wenn das in mehreren dir bekannten Fällen problemlos geklappt hat. Und möglicherweise ist das sogar der Regelfall, denn nicht selten kann man die Stunden dann doch woanders her wieder auffangen. Als wir vor nicht allzulanger Zeit eine Stelle in einem Mangelfach ausschreiben wollten, sind wir vorsichtig darauf hingewiesen worden, dass wir mit Blick auf die Bewerberlage noch auf Lehrkräfte mit nicht familienbedingter Teilzeit oder in Beurlaubung ohne Dienstbezüge aus dem eigenen Stammkollegium zurückgreifen sollen. Dementsprechend wurden die Folgeanträge auf Teilzeit und auf Beurlaubung ohne Dienstbezüge nicht mehr bewilligt, um den Bedarf abdecken zu können.

  • Verstehe ich, Seph, hier ist seit Jahren Teilzeit bei Beamten anlasslos genehmigt worden.…

    An meiner Schule ebenfalls. Ich wüsste von keinem Fall in meinen fast 19 Jahren dort, dass ein Teilzeitantrag - auch von nicht familienbedingter TZ - abgelehnt wurde. So groß scheint bei uns der Lehrkräftemangel wohl nicht zu sein.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

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  • Also wir haben einige Kollegen, die einer Nebenbeschäftigung nachgehen und dann auch eher so 15-18 Stunden machen. Unsere Schulleitung sagt immer: es ist mir lieber, dass die ihre paar Stunden gut machen und dann bei Mangel auch der Schule mal entgegen kommen, als dass sie ausfallen oder ganz gehen.

    Klar, als wir gerade Probleme hatten wegen des Ausfalls von Schwangeren, wurden die dann auch als erstes gefragt.

    Hängt wahrscheinlich wirklich von der Schule und dem Klima dort ab.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Also wir haben einige Kollegen, die einer Nebenbeschäftigung nachgehen und dann auch eher so 15-18 Stunden machen. Unsere Schulleitung sagt immer: es ist mir lieber, dass die ihre paar Stunden gut machen und dann bei Mangel auch der Schule mal entgegen kommen, als dass sie ausfallen oder ganz gehen.

    Jetzt, wo du es schreibst, fällt mir genauso ein Fall an meiner Schule ein: Ein Kollege, der Elektrotechnik und Informatik unterrichtet, hat auch eine Nebentätigkeit angemeldet (Öko-Landwirtschaft) und unterrichtet seit Jahren nur noch 15 oder 16 Stunden. War bisher ebenfalls kein Problem für ihn die Teilzeit genehmigt zu bekommen.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Chili ist doch in NRW oder? Dort werden anlasslose Teilzeit Anträge doch auch bewilligt…verstehe ich wirklich nicht…


    Wie gesagt, hier sind ganz viele auch anlaslos auf 50 Prozent oder sogar beurlaubt auf eigenen Wunsch … übrigens auch ein Weg in die Nebenbeschäftigung

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