Naja, bisher war es so, dass der AG sowohl im Ref als auch als Angestellter damit leben musste, dass die Selbstständigkeit bereits seit 24 Jahren vorhanden ist und entweder ich werde trotzdem verbeamtet bzw. eingestellt oder eben nicht
Die Frage (wie eben geschrieben: ich muss es klären) ist, ob ich es überhaupt darf. Ich spreche jetzt nicht von genehmigungspflichtig oder nicht (und dann verhandelbar) sondern ob es überhaupt zulässig ist.