Mal abgesehen davon, dass die Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit v.a. der Vermeidung des vorzeitigen Versetzens in den Ruhestand dient, führt die damit verbundene Stundenreduktion im Ergebnis ebenfalls zur entsprechend nur noch anteiligen Bezahlung. Die begrenzte Dienstfähigkeit kann übrigens auch gegen den Willen der betroffenen Person festgestellt werden. Insofern erlaubt der "freiwillige Gehaltsverzicht bei Arbeitszeitreduktion" mehr eigene Kontrolle über den gewünschten Umfang.
Ich weiß nicht, ob das Landes- oder Bundesrecht ist, zumindest hier in BW gibt es aber seit ein paar Jahren die begrenzte Dienstfähigkeit, die man selbst beantragen kann. Nicht, um eine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand abzuwenden, sondern tatsächlich, um weniger Abzüge zu haben als bei einer reinen Stundenreduktion. Der Nachteil ist tatsächlich, dass man wie von dir geschrieben weniger Kontrolle über den gewünschten Umfang hat, weil der Amtsarzt mitspielt, der Vorteil ist, dass man für 50% der reduzierten Deputatsstunden die Besoldung (nicht pensionsfähig) erhält on top dessen, was man für Ermäßigungsstunden (die ja Teil des geleisteten Deputats sind) an (nicht-pensionsfähiger) Besoldung erhält. So fällt das monatliche Minus deutlich geringer aus. Nachdem man hier in BW in der Sek.I aktuell nur reduzieren darf bei entsprechenden zwingenden Gründen, wie eben schwerwiegenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen, ist die Beantragung der begrenzten Dienstfähigkeit zu einem Instrument geworden, welches die Schwerbehindertenvertretungen hier allen Lehrkräften mit Schwerbehinderung empfehlen und bei TZ dringend ans Herz legen, um eben schlichtweg auch mehr Geld für die Altersvorsoge zu haben, da die Pension entsprechend niedriger ausfallen wird und man ergänzend privat vorsorgen muss.