Bewerbungsverfahren in Berlin

  • Hallo,


    ich wäre an einem Austausch zu dem Bewerbungsverfahren zur Stellvertretenden Schulleitung interessiert. Konkret habe ich mich für eine Stelle in Berlin beworben. Wie geht es nun weiter? Ich weiß vom "Hören-Sagen" bzw. durch ein nettes Handbuch der Senatsverwaltung, dass eine dienstliche Beurteilung erstellt werden muss (sofern nicht vorhandne) und danach das Auswahlverfahren mit einer Art Bewerbungsgespräch und Prüfung folgt.


    Aber das Ganze ist für mich noch sehr abstrakt. Daher:


    Hat jemand hier in den letzten Wochen/Monaten/Jahren das Verfahren durchlebt und kann seine Erfahrung teilen (am Liebsten hier öffentlich, dann haben alle Mitlesen etwas davon, alternativ gern per PN)?


    Vielen Dank!

  • Hallo Fanny,


    richtig die letzte dienstliche Beurteilung sollte nicht älter als 1 Jahr sein. Dann findet das Auswahlverfahren statt. Auch wenn der Begriff eigentlich den gesamten Prozess bis zum Auswahlvermerkt meint, wird der Begriff meist für den Tag benutzt anbei Du geprüft wirst.


    Bei mir war der Ablauf bei beiden Stellen (Fachleiter, Koordinator) gleich.


    1. Begrüßung, Kennenlernen, Vorstellung des Tagesablaufs

    2. Hospitation eines Unterrichts, Auswahlkommission und alle Bewerber hospitieren einen Kollegen. Bei der Fachleitung musste das fachgerecht sein, beim Koordinator musste es fachfremd sein.

    3. Beratungsgespräch des Kollegen. Du muss den Kollegen zu dem gesehenen Unterricht beraten.

    4a. Dann beraten die Mitbewerber den Kollegen. Da bist Du nicht mit dabei.

    4b. Du bekommst den Fragebogen für das strukturierte Interview und einen ruhigen Arbeitsraum mit Aufsicht

    5. Selbstpräsentation (Kenntnis des Schulprogramm und Bericht der Schulinspektion wird vorausgesetzt)

    6. Strukturiertes Interview


    Die Fragen waren sehr stellenscharf. Beim Fachleiter ging es um Konferenzführung, Unterrichtsentwicklung, fachdidaktische Konzepte, Betreuung von Referendaren, Lernmaterial usw.


    Bei Koordinator (vgl. stellv Schulleitung) ging es um Vertretungsregelungen, Personalbudgets, schon recht viel Dienstrecht und eine klassische Postkorbübung.


    Ich weiß gar, ob hier Links zu gewerblichen Angeboten erlaubt sind. Es gibt eine Fortbildung für genau diese Auswahlverfahren bei einem gewerblichen Anbieter. Schicke ich Dir per PN.


    Schöne Grüße


    accessorius

  • Dankeschön für deine Rückmeldung!


    Ich würde mich freuen, wenn du auf meine Nachfragen eingehen könntest!


    1. Was ist in diesem Zusammenhang ein strukturiertes Interview? Und was meinst du mit Fragen? Bekommt man quasi einen Fragenkatalog/Aufgabenzettel und hat dann Zeit sich darauf vorzubereiten? Sind Hilfsmittel erlaubt? (Wenn ja - Welche?) Wie viel Zeit hat man ungefähr?


    2. Was ist eine Postkorübung? Stehe total aufm Schlauch?


    3. Wie läuft die Selbstpräsentation ab? (Vielleicht kannst di mir das per PN schicken falls zu persönlich?!)

  • Eine "Postkorbübung" ist eine klassische Assessmentcenterübung, einfach mal googlen. :)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ah, okay. So wie ich es verstehe, geht es bei der Postkorbübung vor allem darum, Prioritäten zu setzen (und diese zu begründen). Das stelle ich mir machbar vor.


    Dankeschön.

  • Versuch doch vielleicht mal über deine Gewerkschaft in Kontakt zu kommen mit angehenden oder auch frisch aufgestiegenen SLen, die dir aktuelle Informationen zum Verfahren in Berlin geben können. :)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • 1. Was ist in diesem Zusammenhang ein strukturiertes Interview? Und was meinst du mit Fragen? Bekommt man quasi einen Fragenkatalog/Aufgabenzettel und hat dann Zeit sich darauf vorzubereiten? Sind Hilfsmittel erlaubt? (Wenn ja - Welche?) Wie viel Zeit hat man ungefähr?

    Richtig. Du bekommst einen Fragebogen. Den füllst Du aus oder ergänzt auf leeren Blättern. Hilfsmittel waren bei mir nicht erlaubt. Die gängigen Verordnung muss Du drauf haben, wobei paragraphengenaue Rechtsquellenangaben nicht erforderlich sind. Aber ungefähr solltest Du wissen wo was steht, z.B. Inhalte von Protokollen von Konferenzen --> SchulG Teil X, oder Aufsichtspflicht bei Schülerfahrten (AV Aufsichtspflicht) und in Deinem speziellen Fall Grundschulverordnung, die solltest Du drauf haben. Ich vermute, dass Du daraus sinngemäß zitieren musst. Außerdem wären auch grobe Kenntnis der Zumessungsrichtlinien (VV Zumessung oder so ähnlich) gut. Die Verhandlungen dazu führt meist der Schulleiter, aber Du musst damit später auch arbeiten. Dazu gab es bei mir 2 Fragen (von 16 Fragen).

    2. Was ist eine Postkorübung? Stehe total aufm Schlauch?


    3. Wie läuft die Selbstpräsentation ab? (Vielleicht kannst di mir das per PN schicken falls zu persönlich?!)

    Die Postkorbübung wurde ja schon erklärt. Bei mir hatte diese Übung die Vertretungsplanarbeit zum Thema. Passt ja auch inhaltlich gut. Schau Dir mal die Eisenhower-Matrix an. Mit dem "Tool" arbeite ich in solchen Situationen. Der Wikipediaartikel reicht völlig um zu verstehen wie die angewendet wird. Damit kannst Du die Übung gut bestehen.


    Die Selbstpräsentation ist bei mir auf 10 Minuten begrenzt gewesen. Mediale Unterstützung war zugelassen. 5 Minuten Werdegang, schön immer mit Bezug wie die Erfahrungen auf der neuen Stelle hilfreich sein können. Bezug zum Schulprogramm wird erwartet. Daraus leiten sich eventuelle Vorhaben zur Schulentwicklung ab. Ich habe dann noch 2-3 Minuten mein Führungsverständnis (Grundsätze, übergeordnete Leitideen) erklärt.

  • Ich fände es schön, wenn noch andere ihre Erfahrungen teilen!!!

    Das bedingt aber nun mal, dass es hier User*innen gibt, die sich mit diesem Bewerbungsverfahren auskennen ;) . Wenn sich hier niemand dazu meldet/gemeldet hat, scheint das wohl nicht der Fall zu sein.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Guten Abend accessorius,


    vielen Dank, dass du den Ablauf noch einmal näher ausgeführt hast.

    Nun habe ich allerdings Angst vorm Schulrecht :ohh:

    Also, dass da was zu kommen würde, war mir bewusst. Ich nahm aber an, dass es reichen würde, dass man "so ungefähr weiß, dass irgendwo was steht". Bei dir klingt es so als ob ich es auswendig können müsste. Puh ... erinnerst du dich auch noch an andere Fragen? Konntest du selbst alle beantworten?

  • Ich nahm aber an, dass es reichen würde, dass man "so ungefähr weiß, dass irgendwo was steht". Bei dir klingt es so als ob ich es auswendig können müsste.

    Eine gewisse Sicherheit im Schulrecht wird ohnehin von allen Lehrkräften erwartet, von Lehrkräften in Leitungspositionen natürlich erst Recht. Zwischen "so ungefähr wissen, dass irgendwo was steht" und "ich habe alle relevanten schulrechtlichen Regelungen auswendig gelernt" gibt es dann doch noch eine gute Spannweite. Für das Auswahlgespräch sollte man zu typischen Problemstellungen im Zusammenhang mit der zu besetztenden Position gut vertraut sein.

  • Ich nahm aber an, dass es reichen würde, dass man "so ungefähr weiß, dass irgendwo was steht". Bei dir klingt es so als ob ich es auswendig können müsste.

    Nee, nicht auf den Paragraphen genau. Die Rechtsquelle wird aber auf jeden Fall erwartet. Also ich würde mich im Bereich SchulG, Teil Schulverfassung und Grundschulverordnung konzentrieren. Die übrigen Verdächtigen AV Zeugnisse, AV Aufsicht, AV Schulbesuchspflicht, AV Veranstaltungen so überblicksartig. Der Rest dann Mut zur Lücke. Ich denke, dass die meisten praktische Fälle mit gesunden Menschenverstand zu lösen sind. Du bekommst leider kein Feedback und in meinem Fall auch keine inhaltliche Nachfrage. Ich konnte mir nicht sicher sein, die Frage vollständig beantwortet zu haben. Das ist leider ein bekanntes Problem von strukturierten Interviews.

    https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/rechtsvorschriften/


    Eigentlich waren die Fragen thematisch recht ausgewogen. Ich fand, dass es eine leichte Tendenz zur Schulentwicklung gab.

  • Hallo,


    ich habe das Verfahren im letzten Jahres erfolgreich durchlaufen. Allerdings arbeitet die Personalstelle so langsam, dass ich die Tätigkeit offiziell erst seit Dezember ausübe.


    Nun frage ich mich noch Folgendes:

    1. Erfolgt am Ende der Probezeit - in der ich mich ja nun befinde - noch einmal eine Dienstliche Beurteilung? Falls ja, nimmt die meine Schulleitung vor oder der Mensch vom Schulamt? Würde ich dafür noch einmal selbst eine Stunde zeigen müssen? Wie läuft das halt generell so ab....?


    2. Rein faktisch habe ich seit Beginn des neuen Schuljahrs als stellvertretende Schulleiterin gearbeitet. Die Personalstelle meint, dass ich das aber erst mit Ihrem Schriebsel tun würde. Der kam eben erst im Dezember. Habe ich also einfach Pech gehabt, was die Bezahlung angeht? Immerhin gibt es ja nun eine Zulage ... (die mir aus meiner Sicht direkt ab August zugestanden hätte).


    3. Ich erhalte eine Zulage zur A14 - jedenfalls so weit ich das verstanden habe. Allerdings war die Stelle mit einer Amtszulage ausgeschrieben (Schule über 350 Schüler:innen, Fußnote 3). Das erfüllt meine Schule. Wie erkenne ich auf dem Gehaltsschein, ob mir diese Zulage ausgezahlt wird. Oder wird die erst nach der Probezeit ausgezahlt?


    4. Meine Schulleitung ist seit Jahreswechsel / Januar 2023 erkrankt und ich habe den Januar und Februar quasi "allein" verbracht und die Leitungsaufgaben so gut es ging übernommen. Steht mir dafür irgendeine finanzielle Vergütung zu, da ich ja schon "Mehrarbeit" hatte (die aus meiner Sicht "Mehr" war als dass man halt einfach als Stellvertreter die Schulleitung mal vertritt, wenn diese nicht da ist und kurz ein paar Tage krank ist). Oder habe ich auch da einfach Pech gehabt, weil man "Mehrarbeit" ja nur für Unterricht abrechnen kann und es keine andere Art der Ausgleichsvergütung gibt?

  • Stell die Fragen deiner Gewerkschaft Fanny, diese kann dir kompetent antworten bezogen auf dein Bundesland.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich versuche es dennoch mal, auch wenn ich mögliche Besonderheiten in Berlin nicht kenne:


    zu 1.) Vermutlich nicht. Die Probezeit gilt nahezu automatisch als "hat sich bewährt", wenn nicht entsprechend gewichtige Gründe vorgetragen werden, warum du dich nicht bewährt haben solltest.


    zu 2.) Man muss durchaus unterscheiden zwischen der kommisarischen Ausübung eines Amtes, der Einweisung in eine entsprechende Planstelle und der Übertragung des Amtes. Insofern dürfte das so seine Richtigkeit haben.


    zu 3.) Das lässt sich z.B. im Gehaltsrechner auf https://oeffentlicher-dienst.info/ gut nachprüfen, sollte aber auch auf deiner Abrechnung nachvollziehbar sein. Die Zahlung der Zulage erfolgt selbstverständlich auch erst mit Übertragung des Amtes der Besoldungsstufe A14+Zulage, vermutlich also erst nach der Probezeit. Oder hast du die entsprechende Urkunde schon erhalten?


    zu 4.) Es ist gerade die Aufgabe einer stellvertretenden Schulleitung, die Schulleitung bei Erkrankung zu vertreten. Insofern gibt es da - jedenfalls innerhalb eines überschaubaren Zeitraums von wenigen Monaten - keine zusätzliche Vergütung. Ab wann eine solche gewährt wird, dürfte bundeslandabhängig sind. Das Bundesbesoldungsgesetz sieht dafür eine Mindestfrist von 6 Monaten der ununterbrochenen Wahrnehmung der herausgehobenen Funktion vor (vgl. §45 BBesG).

  • zu 3.) Das lässt sich z.B. im Gehaltsrechner auf https://oeffentlicher-dienst.info/ gut nachprüfen, sollte aber auch auf deiner Abrechnung nachvollziehbar sein. Die Zahlung der Zulage erfolgt selbstverständlich auch erst mit Übertragung des Amtes der Besoldungsstufe A14+Zulage, vermutlich also erst nach der Probezeit. Oder hast du die entsprechende Urkunde schon erhalten?


    zu 4.) Es ist gerade die Aufgabe einer stellvertretenden Schulleitung, die Schulleitung bei Erkrankung zu vertreten. Insofern gibt es da - jedenfalls innerhalb eines überschaubaren Zeitraums von wenigen Monaten - keine zusätzliche Vergütung. Ab wann eine solche gewährt wird, dürfte bundeslandabhängig sind. Das Bundesbesoldungsgesetz sieht dafür eine Mindestfrist von 6 Monaten der ununterbrochenen Wahrnehmung der herausgehobenen Funktion vor (vgl. §45 BBesG).

    Zu 3:

    Ich erhalte aktuell E13 sowie eine Zulage zu E14. Sollte ich die Probezeit bestehen, erhalte ich regulär E14. Jedenfalls verstehe ich den Bescheid so. Ich erkenne auf meinen Gehaltsnachweis aber nicht, ob es quasi "nur" die normale Zulage zu E14 ist oder die Zulage + die Amtzulage nach Fußnote 3 ...


    Zu 4:

    Mir ist schon klar, dass die Stellvertretung zur Vertretung da ist. Ich habe den überschaubaren Zeitraum allerdings eher in Wochen als in Monaten definiert. "Wenige" Monate sind doch schon die Hälfte vom Halbjahr ... finde ich dann doch ganz schön lang. Hinzu kommt: Wenn ein Schulleiter 20 Funktionsstunden für seine Stelle bekommt und der Stellvertreter 8 Stunden - wie soll das funktionieren? Selbst wenn ich nur die Hälfte der Aufgaben übernehme (und den Rest quasi liegen lasse), habe ich eine wöchentliche Mehrbelastung von 10 Stunden. Warum sollte man die nicht vergütet bekommen?

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