Abgangszeugnis Förderschule Lernen bei langen unentschuldigten Fehlzeiten?

  • Hallo,


    ein fiktiver Fall: NRW

    Ein Schüler aus Klasse 10 mit Förderbedarf Lernen (der auch im Bildungsgang Lernen unterrichtet wird) fehlt das ganze zweite Halbjahr eines Schuljahres unentschuldigt. Bekommt der Schüler nach Klasse 10 ein Abgangszeugnis ? Aufgrund der hohen Fehlzeiten hat er die Schulpflicht ja im Endeffekt nicht erfüllt. Oder bekommt der Schüler trotzdem den Förderschulabschluss im Bildungsgang Lernen, da er die Schule im ersten Halbjahr sporadisch besucht hat sowie ein Halbjahreszeugnis bekam und die Schulpflicht im 10. Schuljahr gilt somit noch als erfüllt? Ich kann dazu keine konkreten Angaben finden, doch es muss diese ja geben.


    Wenn jemand von euch sich damit auskennt, würde ich mich über Hinweise sehr freuen. :)

  • So eine Konstellation kann gar nicht auftreten, bei häufigem unentschuldigten Fehlen müssen doch viel früher Maßnahmen ergriffen werden, pädagogische sowie Ordnungsmaßnahmen und als letztes Mittel der Zwang durch die Polizei oder das Ordnungsamt.

  • So eine Konstellation kann gar nicht auftreten, bei häufigem unentschuldigten Fehlen müssen doch viel früher Maßnahmen ergriffen werden, pädagogische sowie Ordnungsmaßnahmen und als letztes Mittel der Zwang durch die Polizei oder das Ordnungsamt.

    Klar kann die auftreten. Wir hatten auch schon SuS, die wegen unentschuldigten Fehlens im Endeffekt Bußgelder zahlen und/oder Sozialstunden leisten mussten, die aber trotzdem nicht wieder in der Schule aufgetaucht sind (dass die Polizei SuS bei uns abliefert, gab es noch nie).

    Diese SuS sind ja trotzdem weiterhin - wenn sie noch schulpflichtig sind - Schüler*innen unserer Schule. Die erhalten dann aber natürlich ein Abgangszeugnis, weil ihre Leistungen nicht beurteilbar sind und sie somit den Abschluss des jeweiligen Bildungsgangs nicht geschafft haben.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Ich finde die AOSF da recht eindeutig. Da er in die 10. Klasse aufgenommen wurde, bekommt er laut §34 (2) AOSF am Ende einen Abschluss im Bildungsgang Lernen. Das Abgangszeugnis bekommt er nur, wenn er vor der 10. Klasse seine Vollzeitschulpflicht erfüllt hat und abgeht.


    Bezüglich der Schulpflichtverletzung hättet ihr diese Maßnahmen (im Extremfall Zwangsvorführung) durchführen müssen.

  • Also in By zumindest bekäme er ein Abgangszeugnis mit dem Vermerk, dass aufgrund der hohen Fehlzeiten eine pädagogische Beurteilung nicht möglich ist (also keine Bemerkungen oder Noten), so ungefähr habe ich das gemacht.

    Wir haben auch Schüler, die pro Schuljahr maximal 10 Tage anwesend sind. Man notiert es, schreibt Bußgeldverfahren raus und das war´s. Jugendamt ist dran. Sehr bedauerlich.

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

  • Wir hatten den Fall ebenfalls vor einigen Jahren bei einem Schüler im Bildungsgang Lernen. Der bekam tatsächlich ein Abschlusszeugnis, aber natürlich ohne Leistungsbeschreibung, aber mit der Bemerkung, dass der betreffende Schüler nur zwei Stunden anwesend war und auch das Angebot eines Betriebspraktikums nicht angenommen hat.

  • Danke für eure Antworten. Ich fand die AOSF da gar nicht so eindeutig, sondern war eher verwirrt :pfeifen:. Und es wird unterschiedlich gehandhabt, wie ich sehe.


    Wir haben solche Fehlzeiten leider hier öfter, da reist eine Familie monatelang ins Heimatland, ohne sich abzumelden. Natürlich ergreifen wir alle Maßnahmen. Gleich am ersten Fehltag wird die Familie angerufen und wir fragen nach. Wenn wir keinen erreichen, rufen wir nochmal an, bis wir jemanden erreichen. Es gibt Post, Bußgeldverfahren werden eingeleitet etc. Aber es kratzt die Eltern trotzdem nicht. Obwohl es richtig teuer ist. Oder eine Schülerin kommt wochenlang nicht, weil die Mutter krank war, hat sie sich um kleine Geschwister und Haushalt gekümmert. Das ist auch ein Fall für die Schulsozialarbeit bzw. das Jugendamt. Aber leider ändert sich trotzdem nichts. Der Familie zu helfen, steht an erster Stelle. Die Rechte der Jugendlichen bleiben auf der Strecke. Na ja.


    Da wir im jetzigen Jahrgang 8 und 9 ein paar Schüler/innen mit massiven Fehlzeiten haben, habe ich überlegt, wie es im (über)nächsten Jahr sein könnte, wenn es so weiterläuft wie jetzt. Wobei den Schüler/innen selbst das vermutlich keine Überlegung wert ist. :autsch::P

  • In den beiden Coronajahren hat unser Schulamt überhaupt nichts gemacht, weil ihnen offenbar die Rechtsgrundlage fehlte, wenn die Schulabsenz mit „Probleme mit Masken, Testen usw.“ begründet wurde.

    Das hielt ich für maximal schlecht für die entsprechenden Kinder bzw. Jugendlichen, aber es war da leider nichts zu machen.

    Das Jugendamt wollte auch nicht so recht eingreifen und hat nur mal „nachgehakt“.

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Grundsätzlich kann es ja egal sein, weil der Abschluss im Bildungsgang Lernen formal für die KMK nicht als Abschluss gilt. Da es ja auch ein Textzeugnis ist, kann man sich da an entsprechender Stelle mit den passenden Formulierungen austoben ;)

    Schöne Grüße,
    dzeneriffa



    Am Ende wird alles gut! Wenn´s noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende =)

  • Nein, die Schüler/innen, die den Förderschulabschluss machen, bekommem ein kompetenzorientiertes Zeugnis, entweder als Text oder zum Ankreuzen. Nur diejenigen, die in Klasse 10 den dem Hauptschulabschluss Klasse 9 vergleichbaren Abschluss erwerben, bekommen zusätzlich Noten.


    Bei permanenter Abwesenheit wird dann überall angekreuzt: nicht bewertbar.

Werbung