Hallo,
ein fiktiver Fall: NRW
Ein Schüler aus Klasse 10 mit Förderbedarf Lernen (der auch im Bildungsgang Lernen unterrichtet wird) fehlt das ganze zweite Halbjahr eines Schuljahres unentschuldigt. Bekommt der Schüler nach Klasse 10 ein Abgangszeugnis ? Aufgrund der hohen Fehlzeiten hat er die Schulpflicht ja im Endeffekt nicht erfüllt. Oder bekommt der Schüler trotzdem den Förderschulabschluss im Bildungsgang Lernen, da er die Schule im ersten Halbjahr sporadisch besucht hat sowie ein Halbjahreszeugnis bekam und die Schulpflicht im 10. Schuljahr gilt somit noch als erfüllt? Ich kann dazu keine konkreten Angaben finden, doch es muss diese ja geben.
Wenn jemand von euch sich damit auskennt, würde ich mich über Hinweise sehr freuen.