Du willst allen dreien Punkte abziehen? Bist du denn sicher, dass gemeinsam intrigiert wurde? Oft ist es tatsächlich so, dass der Urheber "unschuldig" ist.
Schüler haben abgeschrieben
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Ich hatte vor einiger Zeit einen Fall, bei dem zwei SuS eine Freitextaufgabe in der Fremdsprache nicht nur teilweise mit identischem Satzbau und
Wort gleichwortgleich beantwortet haben, sondern auch beide in derselben Weise das Thema teilweise verfehlt hatten inhaltlich. Nachdem Satzbau und Wortschatz völlig klar nur von der einen Person stammen konnten, war vermeintlich ziemlich klar, wer bei wem abgeschrieben hatte. Ich aber dennoch beide Arbeiten erstmal zurückbehalten, lediglich eine Kopie der Freitextaufgabe ausgegeben und beiden 5min gegeben, mir die dort von mir markierten Übereinstimmungen zu erklären, andernfalls hätte das entsprechende Konsequenzen. Ich dachte, am Ende habe ich damit eine 6,0 und zumindest eine Note, die Bestand haben kann. Nach 5min fragen die beiden mich - zitternd, den Tränen nah-ob sie mir etwas auf dem Handy zeigen dürften. Es stellte sich heraus, dass die beiden genau den Text, den sie in der KA geschrieben hatten bereits als Übungstext verfasst und auswendig gelernt hatten. Der stärkere Schüler hatte das dann noch etwas angepasst und ergänzt an die tatsächliche Aufgabenstellung, der schwächere nicht (und viele Fehler eingebaut) und deshalb das Thema deutlicher verfehlt. Beide hatten also in der KA nicht abgeschrieben.Ich würde empfehlen, den Anscheinsbeweis als Ausgangspunkt zu nehmen und dann basierend darauf von allen drei SuS eine plausible Erklärung einzufordern mit Hinweis auf die Konsequenzen gemäß Notenverordnung. Zumindest einer könnte auf dem Weg möglicherweise entlastet werden, weil er vielleicht selbst gar nicht abgeschrieben hat. Je nach Alter/ Reife würde ich dann aber Minimum die Punkte für die abgeschriebenen Aufgaben komplett abziehen (auch nicht nur Teilaufgaben oder Teilpunkte) oder auch komplett auf eine 6,0 gehen.
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Es stellte sich heraus, dass die beiden genau den Text, den sie in der KA geschrieben hatten bereits als Übungstext verfasst und auswendig gelernt hatten. Der stärkere Schüler hatte das dann noch etwas angepasst und ergänzt an die tatsächliche Aufgabenstellung, der schwächere nicht (und viele Fehler eingebaut) und deshalb das Thema deutlicher verfehlt. Beide hatten also in der KA nicht abgeschrieben.
Ich würde empfehlen, den Anscheinsbeweis als Ausgangspunkt zu nehmen und dann basierend darauf von allen drei SuS eine plausible Erklärung einzufordern mit Hinweis auf die Konsequenzen gemäß Notenverordnung.
Das ist ein schönes Beispiel für das korrekte Vorgehen. Zunächst spricht der Beweis des ersten Anscheins für einen Täuschungsversuch, der aber durch geeigneten Gegenvortrag erschüttert werden kann. In diesem Beispiel ist plausibel nachvollziehbar, wie es zur Deckung der Texte gekommen war. Nicht ausreichend hingegen wäre z.B. der Hinweis darauf, dass es abstrakt auch andere Erklärungen statt einer Täuschung geben kann, wenn diese nicht hinreichend sicher belegt wären.
Im Falle gleicher Texte von Prüflingen können sich diese im Übrigen nicht aus der Verantwortung ziehen, indem sie wechselseitig behaupten, die jeweils anderen hätten von ihnen abgeschrieben. Sanktionsfrei (bzgl. der Prüfungsbewertung, nicht bzgl. Erziehungsmitteln) hingegen bleibt das Abschreibenlassen, sofern noch vor erfolgter Bewertung vom Abschreibenden dier Täuschung eingeräumt wird bzw. der Täuschende festgestellt wurde. Ein späteres Einräumen reicht hingegen hierfür nicht, da sonst eine ungerechtfertigte Verantwortungsübernahme möglich wäre (vgl. u.a.
VGH Ba-Wü, Mannheim, Beschluß vom 03.07.1986, 9 S 1586/86)
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Zweifel für den Angeklagten.
Solche haben wir nicht. Wir sind keine Strafverfolgungsbehörde.
Aber. Welche Zweifel will man haben bei drei identischen Texten?
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irgendeine rechtliche Grundlage
Schulgesetz. Prüfungsordnung für deine Schulform.
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auf dem Handy zeigen dürften. Es stellte sich heraus, dass die beiden genau den Text, den sie in der KA geschrieben hatten bereits als Übungstext verfasst und auswendig gelernt hatten. Der stärkere Schüler hatte das dann noch etwas angepasst und ergänzt an die tatsächliche Aufgabenstellung, der schwächere nicht (und viele Fehler eingebaut) und deshalb das Thema deutlicher verfehlt. Beide hatten also in der KA nicht abgeschrieben.
Sie hatten den Text, der beim Üben entstanden sei, auf dem Handy und du bist dir sicher, dass die den auswendig gelernt und nicht abgeschrieben haben?
Wenn sie den Text gemeinsam erarbeitet haben, ist das übrigens — auswendig oder nicht — keine eigenständige Leistung, wie sie in einer Klausur verlangt wird. Allein das ist schon eine Täuschungshandlung.
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Sind halt nur Mutmaßungen. Daher im Zweifel für den Angeklagten. Wenn mir sowas auffällt, dann rede ich natürlich mit den betroffenen Personen.
Es sind gerade nicht nur Mutmaßungen, sondern nachweislich vergleichbare Texte, die so nicht zufällig zustande gekommen sein können. O. Meier hat es bereits korrekt festgestellt: Der Grundsatz in dubio pro reo findet seine Anwendung (nur) im Strafrecht, dort sind die Ansprüche an die Beweisführung ganz andere als im Zivilrecht oder wie hier im öffentlichen Recht.
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Aber. Welche Zweifel will man haben bei drei identischen Texten?
Wer der Urheber ist.
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Wer der Urheber ist.
Darum muss man sich nur wenig Sorgen machen. Schau dir mal die Urteilsbegründung des von mir oben verlinkten Urteil des VGH Bawü an. Dort ist in einem ähnlichen Fall die erbrachte Leistung des eigentlichen Urhebers nur deswegen anerkannt worden und das Abschreibenlassen sanktionsfrei geblieben, da glaubhaft gemacht wurde, dass diese Leistung tatsächlich eigenständig erbracht wurde. Dafür reichte dem Gericht gerade nicht die Zusicherung des Betroffenen aus, sondern es war entscheidend, dass der Täuschende ebenfalls eidesstattlich versicherte (und zwar vor erfolgter Bewertung!), dass nur er getäuscht habe und der andere nicht.
Schieben sich die der Täuschung verdächtigten Personen hingegen nur gegenseitig die Schuld zu, können sie gerade nicht glaubhaft machen, ihre Prüfungsleistung jeweils selbständig erstellt zu haben und wären alle entsprechend (nicht) zu bewerten.
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Smartphones und Smartwatches sammle ich bei Prüfungen immer ein bzw. lasse die Schüler:innen diese ausgeschaltet auf meinen Pult legen, damit diese erst gar nicht in Versuchung kommen,
Die Maßnahme ist nutzlos, weil die jungen Menschen mittlerweile genug Handys ist der Schublade haben, die sie gezielt zum Vornehinlegen mit dich führen. Nicht unbedingt, um zu mogeln, sondern einfach nur, um „ihr Handy“ nicht abgeben zu müssen.
Nichtsdestotrotz ist das Aufschreiben eines unter Hilfe erarbeiteten und dann auswendig gelernten Textes eine Täuschungshandlung.
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Schieben sich die der Täuschung verdächtigten Personen hingegen nur gegenseitig die Schuld zu, können sie gerade nicht glaubhaft machen, ihre Prüfungsleistung jeweils selbständig erstellt zu haben und wären alle entsprechend (nicht) zu bewerten.
Das wirkt natürlich nicht gerade fair der Urheberin gegenüber. Das Gericht stiftet und hier schon ein wenig zur schwarzen Pädagogik an. Unterm Strich soll’s mir recht sein, dass die jungen Menschen lernen, dass ihre Handlungen auch Folgen für andere haben und man irgendwann die Verantwortung übernehmen muss.
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Das wirkt natürlich nicht gerade fair der Urheberin gegenüber. Das Gericht stiftet und hier schon ein wenig zur schwarzen Pädagogik an. Unterm Strich soll’s mir recht sein, dass die jungen Menschen lernen, dass ihre Handlungen auch Folgen für andere haben und man irgendwann die Verantwortung übernehmen muss.
Aber das ist doch das Stichwort. Konsequenzen. Ich kann es mir ja auch leicht machen und sagen, dass ich es ignoriere. Aber, das wird den SuS nicht gerecht.
Ich habe mit dem Koordinator gesprochen und ich soll die Punkte abziehen. Das wäre offensichtlich und ich habe da vollständigen Rückhalt. Er hat sogar angeboten mitzukommen. Aber das kriege ich dann doch alleine hin.
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Prima! Schön zu lesen, dass ein Gespräch mit dem Koordinator zustande kam, du den vollständigen Rückhalt deines Kollegen hast und er dir sogar angeboten hat, bei den Gesprächen mitzukommen. Sehr nett und keineswegs selbstverständlich - nur mal so am Rande.
Hm. Irgendwie sollte das aber normal sein. Ich muss dazu sagen, dass ich mich an meiner Schule sehr wohl fühle und das Klima hier sehr schätze. Stelle ich mir sehr unschön vor, wenn man in solchen Situationen alleine gelassen wird.
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Wenn sie den Text gemeinsam erarbeitet haben, ist das übrigens — auswendig oder nicht — keine eigenständige Leistung, wie sie in einer Klausur verlangt wird. Allein das ist schon eine Täuschungshandlung.
Ich frage mich, wie man "den Text" einer Klausur schon im Vorfeld konzipieren kann.
Wurden da im Vorfeld haargenau das Thema und die Aufgabenstellung bekanntgegeben?
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enn sie den Text gemeinsam erarbeitet haben, ist das übrigens — auswendig oder nicht — keine eigenständige Leistung, wie sie in einer Klausur verlangt wird. Allein das ist schon eine Täuschungshandlung.
Nichtsdestotrotz ist das Aufschreiben eines unter Hilfe erarbeiteten und dann auswendig gelernten Textes eine Täuschungshandlung.
Das Niederschreiben eines auswendig gelernten Textes ist per se keine Täuschungshandlung. Warum sollte das auch? Wenn die Aufgabenstellung, wie oben schon beschrieben, so ist, dass es um Leistungen im AFB I geht, ist dies ja oft gar nicht anders möglich.
Anders gelagert ist der Fall, wenn ein Schüler darauf beharrt, er habe z. B. eine Gedichtinterpretation im Vorfeld auswendig gelernt oder im Lateinunterricht eine Textstelle: Hier durfte ich bspw. vor Jahren, abgesegnet von der oberen Schulaufsicht, den Schüler, der sich mit den Worten "Ich habe im Vorfeld geübt und diese Textstelle schon mit Hilfe der Reclam-Übersetzung bearbeitet" einigermaßen glaubhaft herausgeredet hat, zu einer Wiederholung der Klassenarbeit antreten lassen, da der S* ja selbst zugegeben hat, dass seine Übersetzung keine eigenständige Leistung sei. Als Täuschungsversuch oder -handlung durfte dies gleichwohl nicht gewertet werden. Also: keine eigenständige Leistung heißt nicht gleich Täuschungsversuch.
Ergänzung: Natürlich fiel die Wiederholungsarbeit schwächer aus.
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Sie hatten den Text, der beim Üben entstanden sei, auf dem Handy und du bist dir sicher, dass die den auswendig gelernt und nicht abgeschrieben haben?
Ja, da bin ich mir sicher. Ich würde es bemerken, wenn meine SuS ein Handy während der KA einsetzten. Auf der Toilette war auch keiner der beiden während der KA, Smartwatches haben sie nicht.
ZitatWenn sie den Text gemeinsam erarbeitet haben, ist das übrigens — auswendig oder nicht — keine eigenständige Leistung, wie sie in einer Klausur verlangt wird. Allein das ist schon eine Täuschungshandlung.
So eng definiert unsere Prüfungsordnung das nicht, tatsächlich gibt es ja auch Prüfungsleistungen (z.B. bei der Projektprüfung), bei denen Teamwork eine Bewertungskategorie und ausdrücklich erwünscht ist. Damit ist das mindestens ein Fall, in dem ich von meinem Ermessen Gebrauch machen muss, will ich nicht im Fall der Fälle mich selbst schulrechtlich ins Unrecht setzen. Nachdem in dem von mir beschriebenen Fall die Person, die den Text gar nicht selbst geschrieben, lediglich auswendig gelernt hatte, das Thema komplett verfehlt hatte, gab es für die Aufgabe sowieso null Punkte, das war bitter genug. Person zwei (die den Text verfasst hatte) hatte große Abzüge, weil inhaltlich nur teilweise die Aufgabe erfüllt war durch die weitestgehende Reproduktion des auswendig gelernten Textes. Nachdem wir vom Land ausdrücklich dazu angehalten sind, wegen der Coronaschuljahre mit ganz besonders viel Augenmaß zu bewerten in den Abschlussklassen in diesem Jahr, wäre ein weitergehender Abzug keinesfalls durchsetzbar gewesen. Dies geschrieben, hätte ich mehr Abzug auch nicht vornehmen wollen. Der Schuss vor den Bug war auch so deutlich genug für beide.
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Ich frage mich, wie man "den Text" einer Klausur schon im Vorfeld konzipieren kann.
Wurden da im Vorfeld haargenau das Thema und die Aufgabenstellung bekanntgegeben?
Fremdsprache: Man hat eine Lektion abgeschlossen, es ist also klar, dass es sich rund ums Lektionsthema drehen wird und die Textform drankommt, die man bearbeitet hat. Die beiden Hasen hatten einfach irgendeinen Text aus der Lektion ausgewählt und darüber einen Text in der entsprechenden Textform erstellt. Das war nicht der Text, der in der KA dann drankam (der war aus den Zusatzmaterialien) und auch nicht mit der exakten Fragestellung, die die sich rausgesucht hatten (die hatte ich selbst erstellt). Deshalb ja auch Thema komplett verfehlt bei Hase 1 (nur auswendig gelernt und wieder ausgekotzt), während Hase 2 noch Teilpunkte erzielen konnte, weil zumindest teilweise wahrgenommen wurde, dass der vorgearbeitete Text gar nicht 1:1 passt und insofern sinnvolle und dringend erforderliche Anpassungen vorgenommen wurden, so dass es inhaltlich teilweise passte.
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insofern sinnvolle und dringend erforderliche Anpassungen vorgenommen wurden, so dass es inhaltlich teilweise passte.
"Der Elefant zeichnet sich vor allen anderen Tieren durch seinen wurmartigen Rüssel aus. Die Würmer gliedern sich in folgende Gattungen..."
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Derjenige, der abgeschrieben hat, hat sich daraufhin bisher fast immer gemeldet. Und wenn nicht, haben alle neu geschrieben.
Das wird rechtlich so nicht unbedingt zu halten sein. Das solltest du mit dem Oberstufenkoordinatro/dem Schulleiter absprechen.
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/hat sich erledigt
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