Das wird rechtlich so nicht unbedingt zu halten sein. Das solltest du mit dem Oberstufenkoordinatro/dem Schulleiter absprechen.
Wenn du den Thread etwas durchliest, wirst du einige Infos rund um die Rechtsprechung zu vergleichbaren Vorfällen finden. In Kurzform: Es ist haltbar, beiden nachweislich in die Täuschung involvierten Personen die Prüfungsleistung abzuerkennen, wenn von diesen nicht glaubhaft dargelegt werden kann, ob einer von beiden gar nicht selbst getäuscht hat.