Unsere SL hat beschlossen, das alle KollegInnen eine zweitägige Weiterbildung, mit Übernachtung, in einem Tagungshaus genießen dürfen.
Das Tagungshaus ist ca. 100 km von der Schule weg und mit öffentlichen Verkehrsmitteln schwer zu erreichen.
Seitens der SL kam die schriftliche Meldung, dass keine Fahrtkosten erstattet werden können.
Alle KollegInnen sollen diese Fahrtkosten über den persönlichen Lohnsteuerjahresausgleich ansetzen.
Eine gemeinsame Fahrtmöglichkeit (Bus) wurde seitens der SL nicht organisiert.
Dienstreise ohne Fahrtkostenerstattung???
Ist das Rechtens?!