9-Euro-Ticket

  • Gibt es eigentlich einen Begriff für diesen Wesenszug, einfach nur etwas ergaunern zu wollen, auch wenn es um lächerliche Beträge geht?

    Was ist dabei ergaunert? Ein 9€-Ticket ist gültig für tägliche Fahrten einer Person für einen Monat, also 30 Personenfahrtage. Wenn eine Person davon nur 20 in Anspruch nimmt, warum soll eine andere Person nicht die restlichen 10 in Anspruch nehmen?

    Es entsteht doch dadurch keinerlei Schaden.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

  • Was ist dabei ergaunert? Ein 9€-Ticket ist gültig für tägliche Fahrten einer Person für einen Monat, also 30 Personenfahrtage. Wenn eine Person davon nur 20 in Anspruch nimmt, warum soll eine andere Person nicht die restlichen 10 in Anspruch nehmen?

    Kann vielleicht mal jemand Unverdächtiges darauf antworten?

    Seit 2004 unter dem gleichen Namen im Forum, weitgehend ohne ad hominem.

    • Offizieller Beitrag

    <Mod-Modus>


    @SteffDA Ist die Fahrkarte übertragbar oder personalisierbar?


    Könnten wir jetzt bitte so langsam mal aufhören, das "Schwarz-Fahren" zu bagatellisieren. Danke.


    kl. gr. frosch, Moderator

  • Was ist dabei ergaunert? Ein 9€-Ticket ist gültig für tägliche Fahrten einer Person für einen Monat, also 30 Personenfahrtage. Wenn eine Person davon nur 20 in Anspruch nimmt, warum soll eine andere Person nicht die restlichen 10 in Anspruch nehmen?


    Weil die Bedingungen keine Übertragbarkeit vorsehen.


    Es entsteht doch dadurch keinerlei Schaden.

    Nur der, dass die zweite Person nicht für ihre Fahrten bezahlt.

  • Zitat von SteffDa

    Was ist dabei ergaunert? Ein 9€-Ticket ist gültig für tägliche Fahrten einer Person für einen Monat, also 30 Personenfahrtage. Wenn eine Person davon nur 20 in Anspruch nimmt, warum soll eine andere Person nicht die restlichen 10 in Anspruch nehmen?

    Es entsteht doch dadurch keinerlei Schaden.

    Kann man eine Person eigentlich wegen wiederholten Schwarzfahrens und Aufruf dazu aus dem Beamtenverhältnis entlassen? Begründung: Mangelndes Vorbildverhalten im Privatleben

  • Kann man eine Person eigentlich wegen wiederholten Schwarzfahrens und Aufruf dazu aus dem Beamtenverhältnis entlassen?

    Das sollte ein geringeres Problem sein, als mancher wohl meint.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

    • Offizieller Beitrag

    Was ist dabei ergaunert? Ein 9€-Ticket ist gültig für tägliche Fahrten einer Person für einen Monat, also 30 Personenfahrtage. Wenn eine Person davon nur 20 in Anspruch nimmt, warum soll eine andere Person nicht die restlichen 10 in Anspruch nehmen?

    Es entsteht doch dadurch keinerlei Schaden.

    Das sind zwei Paar Schuhe. Das eine ist die rechtliche Vorgabe, das andere der tatsächliche Schaden.

    Die Frage nach der Höhe des tatsächlichen oder fiktiv entstandenen Schadens ist insofern problematisch, als dass sie dazu geeignet ist, einen Regelverstoß zu legitimieren. Das könnten wir jetzt auf viele Lebensbereiche übertragen.


    - nachts bei wenig Verkehr mit 200 über die Autobahn fahren in einer 100er Zone. Verboten, aber solange es keinen Unfall gibt, entsteht ja kein Schaden.

    - die Haushaltshilfe nicht anmelden, somit Sozialabgaben hinterziehen, aber ihr ein Gehalt zahlen, so dass sie nicht Hartz IV beantragen muss. Rechnerisch entsteht so kein Schaden.

    - in der Klassenarbeit mit Spickzettel arbeiten - es entsteht ja kein echter Schaden.


    Wäre es nicht angebrachter zu fragen, wieso man (frau) sich nicht einfach einmal an klare Regeln halten kann?

  • Was ist dabei ergaunert? Ein 9€-Ticket ist gültig für tägliche Fahrten einer Person für einen Monat, also 30 Personenfahrtage. Wenn eine Person davon nur 20 in Anspruch nimmt, warum soll eine andere Person nicht die restlichen 10 in Anspruch nehmen?

    Es entsteht doch dadurch keinerlei Schaden.

    Die Betrachtungsweise ist falsch. Das 9€-Ticket ist gerade keine übertragbare 30er-Tageskarte, sondern berechtigt nur genau die eine eingetragene Person, 1 Monat lang den ÖPNV zu benutzen. Die Nutzung durch eine andere Person ist laut Beförderungsbedingungen ausgeschlossen, das Fahren ohne gültiges Ticket eine Straftat.

  • Um vielleicht mal auf einen anderen Aspekt zu sprechen zu kommen, den ich wirklich schockierend finde: Es gibt immer noch (oder gerade jetzt?) noch Schwarzfahrer. Das finde ich beim aktuell geltenden 9 Euro Angebot geradezu widerwärtig.

  • Na ja, vermutlich denken einige, dass momentan sowieso kaum noch kontrolliert wird. Und dass 9€ schon ein nennenswerter Betrag sein können, haben wir auf den letzten Seiten des Threads zu Genüge gesehen.


    Was mir aufgefallen ist: Es fahren wieder vermehrt Menschen ohne MNB. Bei leeren Zügen ja halb so wild, bei vollen eher... nicht so prickelnd.

  • Die Betrachtungsweise ist falsch. Das 9€-Ticket ist gerade keine übertragbare 30er-Tageskarte, sondern berechtigt nur genau die eine eingetragene Person, 1 Monat lang den ÖPNV zu benutzen. Die Nutzung durch eine andere Person ist laut Beförderungsbedingungen ausgeschlossen, das Fahren ohne gültiges Ticket eine Straftat.

    Ich fragte nach dem entstehenden Schaden bei der von mir beschriebenen Übertragung, nicht nach der juristischen Regelung. Das das so geregelt ist, wie von dir beschrieben und eine Übertragung rechtlich nicht zulässig ist, ist mir klar.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

  • Ich fragte nach dem entstehenden Schaden bei der von mir beschriebenen Übertragung, nicht nach der juristischen Regelung.

    Entstandener Schaden: Dem Verkehrsbetrieb sind 9€ Einnahmen entgangen, wenn zwei Personen auf einem Ticket fahren. Bei entsprechend mehr Personen wird der Schaden noch viel größer.

  • Um vielleicht mal auf einen anderen Aspekt zu sprechen zu kommen, den ich wirklich schockierend finde: Es gibt immer noch (oder gerade jetzt?) noch Schwarzfahrer. Das finde ich beim aktuell geltenden 9 Euro Angebot geradezu widerwärtig.

    Das sind halt die Leute, die auf Krawall gebürstet sind und sich gegen die Gesellschaft auflehnen.

  • Probleme, die man ohne ÖPNV oder ohne 9€-Ticket-mögliche Zugverbindungen gar nicht hat.


    Manchmal erstaunt mich schon sehr, welche Möglichkeiten man andernorts hat und wie selbstverständlich daraus ein Anspruch oder eine Anspruchshaltung entsteht.

  • Entstandener Schaden: Dem Verkehrsbetrieb sind 9€ Einnahmen entgangen, wenn zwei Personen auf einem Ticket fahren. Bei entsprechend mehr Personen wird der Schaden noch viel größer.

    Dafür gibt man den Unternehmen die Chance auf 60 € Zusatzeinahmen (EBE) - je Fahrt und Zusatzfahrer. ;)


    Alles nur eine Frage des Glücks.

  • Ich würde sehr begrüßen, Schwarzfahren würde von der Straftat zur Ordnungswidrigkeit herabgestuft. Wenn ich mir anschaue, was man als Autofahrer:in anstellen muss, um eine Straftat zu begehen, steht das aus meiner Sicht in keinem Verhältnis. Zumal es wirklich versehentlich passieren kann, z.B. in einer fremden Region - Ticket abstempeln oder nicht, Abstempeln vergessen, nicht daran gedacht, rechtzeitig eine neue Zeitkarte zu besorgen, usw. Ärgerlich genug, wenn man dann 60 € bezahlen muss (falls es sich tatsächlich um ein Versehen handelt), aber das langt dann m.E. auch.

  • Alasam


    Das ist in der bisherigen Praxis doch problemlos. Der §265a StGB verlangt zum Einen eine vorsätzliche Handlung und zum Anderen einen Vermögensschaden. Bei Fällen wie "Ticket vorhanden, abstempeln vergessen" oder "Dauerticket zu Hause vergessen" ist der Tatbestand gerade nicht erfüllt. Auch ist bei einmaligen "erwischt werden" kaum von Vorsatz auszugehen bzw. wäre ein solcher vor Gericht sehr schwer zu beweisen. Auch deswegen wird häufig auf Strafanzeige verzichtet und nur das erhöhte Beförderungsentgelt erhoben. Anders sieht das bei notorischen Schwarzfahrern aus, gegen die man auf diese Weise eine Handhabe hat.

Werbung