Hallo an das Form,
eine kurze Frage, bevor ich zum Sonntag meine Abteilungsleitung darauf anspreche - hier sind immerzu Experten
Also, im Bildungsgang der Anlage B am Berufskolleg sitzt eine Schülerin, welche in diesem Schuljahr die Oberstufe wiederholt hat.
Jene ist im letzten Schuljahr zur Examensprüfung zugelassen worden und dann durch die mündliche Nachprüfung gefallen.
Jedoch ist die besagte Schülerin nun dieses Jahr laut Konferenzbeschluss erst gar nicht zum Examen zugelassen worden.
Meine Frage - davon ging ich bisweilen aus - kann die Schülerin doch die Oberstufe nun zum dritten Male wiederholen, da das letzte Schuljahr als "Freiversuch aufgrund von Corona" galt, oder?
Auch wenn die Höchstverweildauer in diesem Bildungsgang eigentlich 3 Jahre sind....
Über Anregungen wäre ich sehr dankbar bzw. Rechtsgrundlagen, welche das dreimalige Wiederholen rechtfertigen.
Vielen Dank und noch einen angenehmen Sonntag