Schau doch bitte einfach mal in den entsprechenden Fahrtenerlass. Dort ist klar geregelt, unter welchen Umständen die Nichtteilnahme zu ermöglichen ist und wie dann im Sinne der Schulpflicht zu verfahren ist. Die Nichtteilnahme an einer mehrtägigen Fahrt ist für sich genommen noch kein Verstoß gegen die Schulpflicht.
Wenn besondere Ausnahmefälle vorliegen, muss ich nicht teilnehmen. Das ist doch logisch. Grundsätzlich ist eine Teilnahme Pflicht. Was ist daran falsch? Wenn ich krank muss ich auch nicht zum Unterricht. Morgen werden ganz viele Kinder wegen des Zuckerfestes beurlaubt sein. Trotzdem haben wir eine Schulpflicht. Was willst du mir mit deinen Beitrag sagen? Und warum soll ich das noch mal lesen? Soll ich noch reinschreiben, wenn das Kind krank ist, muss es nicht teilnehmen?
Da ist eine Kollegin, die das anscheinend zum ersten Mal macht und fragt wie sich Verhalten soll. Und darauf war meine Antwort bezogen. Da sagt man den Eltern, dass es eine Pflicht ist und sie bei Problemen sich mit der SL auseinandersetzen müssen. Insbesondere dann, wenn die SL auf einer Teilnahmen besteht. Da diskutiere ich als KL doch nicht über Ausnahmefälle.
In der Praxis läuft es ganz einfach. Ich unterschreibe einfach nicht, überweise kein Geld und das Kind ist leider am Abreisetag krank. In der aktuellen Situation würde ich als Elternteil einfach darauf bestehen, dass die Schule das Stornorisiko trägt.