Klassenfahrt und Corona

  • Schau doch bitte einfach mal in den entsprechenden Fahrtenerlass. Dort ist klar geregelt, unter welchen Umständen die Nichtteilnahme zu ermöglichen ist und wie dann im Sinne der Schulpflicht zu verfahren ist. Die Nichtteilnahme an einer mehrtägigen Fahrt ist für sich genommen noch kein Verstoß gegen die Schulpflicht.

    Wenn besondere Ausnahmefälle vorliegen, muss ich nicht teilnehmen. Das ist doch logisch. Grundsätzlich ist eine Teilnahme Pflicht. Was ist daran falsch? Wenn ich krank muss ich auch nicht zum Unterricht. Morgen werden ganz viele Kinder wegen des Zuckerfestes beurlaubt sein. Trotzdem haben wir eine Schulpflicht. Was willst du mir mit deinen Beitrag sagen? Und warum soll ich das noch mal lesen? Soll ich noch reinschreiben, wenn das Kind krank ist, muss es nicht teilnehmen?


    Da ist eine Kollegin, die das anscheinend zum ersten Mal macht und fragt wie sich Verhalten soll. Und darauf war meine Antwort bezogen. Da sagt man den Eltern, dass es eine Pflicht ist und sie bei Problemen sich mit der SL auseinandersetzen müssen. Insbesondere dann, wenn die SL auf einer Teilnahmen besteht. Da diskutiere ich als KL doch nicht über Ausnahmefälle.


    In der Praxis läuft es ganz einfach. Ich unterschreibe einfach nicht, überweise kein Geld und das Kind ist leider am Abreisetag krank. In der aktuellen Situation würde ich als Elternteil einfach darauf bestehen, dass die Schule das Stornorisiko trägt.

    • Offizieller Beitrag

    Also gut, nehmen wir mal an außerhalb des Schulrechts käme nichts mehr. In den Wandererlass schaute ich dann aber doch mal ’rein. Da steht etwas zum Verfahren für nicht Mitreisewillige.

    Die relevante Passage ist diese hier:

    4.2 Schulfahrten sind Schulveranstaltungen. Sie werden grundsätzlich im Klassenverband bzw. im Kursverband durchgeführt. Gemäß § 43 Abs. 1 SchulG sind Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme verpflichtet. Auf Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen ist bei der Gestaltung Rücksicht zu nehmen, damit auch für sie die Teilnahme möglich und zumutbar ist. In besonderen Ausnahmefällen ist gemäß § 43 Abs. 4 SchulG eine Befreiung von der Pflicht zur Teilnahme möglich. Ein entsprechender Antrag ist von den Eltern schriftlich zu begründen. Bei mehrtägigen Veranstaltungen wird die Befreiung erteilt, wenn die Eltern auch nach einem Gespräch über Ziele und Inhalt der Klassenfahrt aus religiösen oder gravierenden erzieherischen Gründen bei ihrem Antrag bleiben.


    Besondere Ausnahmefälle heißt, dass eine Befreiung eben nicht der Regelfall sein darf. Ggf. könnte man über die Schiene "Erkrankungen" fahren, wenn die Fahrt ein besonderes Risiko für eine/n SchülerIn oder deren/dessen Eltern darstellt. Letztlich ist das aber Ermessenssache der Schulleitung.


    Tom123 und Seph


    Das ist über den letzten Satz von Ziffer 4.2 geregelt.

    Schülerinnen und Schüler, die von der Teilnahme befreit sind, besuchen den Unterricht einer anderen Klasse oder eines anderen Kurses. Ist dies nicht möglich, werden ihnen unterrichtsbezogene Aufgaben gestellt.

    • Offizieller Beitrag

    In der Praxis läuft es ganz einfach. Ich unterschreibe einfach nicht, überweise kein Geld und das Kind ist leider am Abreisetag krank. In der aktuellen Situation würde ich als Elternteil einfach darauf bestehen, dass die Schule das Stornorisiko trägt.

    Wenn Du im Vorfeld die Kostenübernahme unterschrieben hast, funktioniert das mit dem Abwälzen des Stornorisikos allerdings nicht mehr. Das wäre in der Tat etwas anders, wenn Du die Kostenübernahmeerklärung nicht unterschreibst. Spätestens dann wirst Du natürlich seitens der Schule zum Gespräch gebeten.

  • Wenn Du im Vorfeld die Kostenübernahme unterschrieben hast, funktioniert das mit dem Abwälzen des Stornorisikos allerdings nicht mehr. Das wäre in der Tat etwas anders, wenn Du die Kostenübernahmeerklärung nicht unterschreibst. Spätestens dann wirst Du natürlich seitens der Schule zum Gespräch gebeten.

    Klar, aber welcher Schulleiter wird im Zweifel ein Kind zur Teilnahme "zwingen". Wenn sich die Eltern querstellen. wird man wird doch immer sagen, finden wir nicht gut aber das Kind geht in die Parallelklasse. Die Frage ist eher wie schnell man einlenkt.

    • Offizieller Beitrag

    Klar, aber welcher Schulleiter wird im Zweifel ein Kind zur Teilnahme "zwingen". Wenn sich die Eltern querstellen. wird man wird doch immer sagen, finden wir nicht gut aber das Kind geht in die Parallelklasse. Die Frage ist eher wie schnell man einlenkt.

    Bzw. wie wenig Stress man sich mit der Sache machen möchte.

  • Ich finde es fatal, wenn ein Klassenlehrer die Fragen im Vorfeld nicht klar beantworten kann!


    - Wird eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen oder sollen Eltern das individuell machen?

    - Was passiert, wenn mein Kind aufgrund von Corona/andere Erkrankung die Fahrt gar nicht erst antreten kann? Wieviel wird erstattet? (Bus, DJH, Verpflegung, Sonstiges?)

    - Wieviel wird erstattet, wenn das Kind vorzeitig abgeholt werden muss?

    - Wer muss alles abgeholt werden, wenn ein Kind positiv wird? Wie sieht es dann mit den Kosten aus?

    - Was passiert, wenn eine Begleitperson positiv wird? Wird sie ausgetauscht? Wird die Fahrt abgebrochen?

  • Ich finde es fatal, wenn ein Klassenlehrer die Fragen im Vorfeld nicht klar beantworten kann!

    ...

    Wir machen gerade mit dem Verein einige Fahrten. Die Antwort ist fast immer: Das liegt an den dann aktuellen Vorgaben und den Entscheidungen des örtlichen Gesundheitsamtes. Bei der RRV habe ich mir angewöhnt die Eltern explizit darauf hinzuweisen, dass die Versicherung nicht alles abdeckt und sie gebeten sich selber die Bedingungen anzusehen.

    Du kannst da echte Probleme bekommen, wenn Du etwas zusagst und am Ende dann GA / Versicherung / Land was anders entscheiden.

  • DFU : Ich lache, weil das hier am Ort genau so passiert ist, vielleicht bist du sogar eine Lehrkraft an der Schule meines Kindes.... ;)

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

  • Ich hab für unseren " privaten" Urlaub explizit eine Reiserücktrittsversicherung inkl. Corona abgeschlossen. Der preisliche Unterschied für eine Jahresversicherung war nicht sehr groß.

    Mein Sohn fährt nach den Sommerferien auch auf Klassenfahrt. Ich denke, dass er dadurch dann hier auch versichert wäre. Bei Corona werden die Kosten übernommen inkl Quarantäne/ Rücktransport/ Reisekosten..


    Sicher ist sicher. Wer will schon auf den Kosten ( knapp 500€ für die Schulfahrt) sitzen bleiben.

    Auf die Schule/ Land setze ich lieber nicht.😉

  • In Baden-Württemberg heißt es ausdrücklich, dass Gelder für (dank Corona) ausfallende Klassenfahrten nicht ersetzt werden.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Ich habe die Klassenfahrt von vornherein mit Corona-Versicherung gebucht und hätte mich auch auf nichts anderes eingelassen. Die meisten Veranstalter, von denen Angebote eingeholt wurden, hatten die Versicherung auch automatisch mit drin.

  • Besondere Ausnahmefälle heißt, dass eine Befreiung eben nicht der Regelfall sein darf.

    In Pandemie-Zeiten gibt es irgendwie keine Regelfälle. Die Sorge um mangelnde Vorsorge bei einer Infektion vor Ort könnte schon als „gravierender erzieherischer Grund“ gelten.


    Als ich noch Klassenfahrten veranstaltet habe, habe ich es so gehalten, dass ich bis zum Stichtag verlangt habe, entweder eine Einverständniserklärung oder einen Antrag auf Nichtmitfahrt einzureichen. Bei dem Antrag musste ein Vorschlag dabei sein, was die Schülerin in der Zeit zu tun gedenkt (meist Unterricht in einer anderen Klasse).


    Dann erst habe ich der Schulleiterin einen Antrag auf Genehmigung der Klassenfahrt eingereicht. Zusammen mit den Anträgen auf Nichtmitfahrt. Dann konnte die Schulleiterin entscheiden, ob sie die Fahrt unter diesen Umständen genehmigt. Und dann fuhren die mit, die mitfuhren.


    Das einfachste ist immer noch, nicht zu fahren. Insbesondere jetzt. Der Ärger mit einer Infektion vor Ort möchte ich auch als Lehrerin nicht haben.


    Beim Schmökern im sog. Wandererlass ist mir aufgefallen, dass NRW wieder nicht zu Ende gedacht hat. Was passiert eigentlich, wenn die Eltern volljähriger Schülerinnen keine Kostenübernahmeverpflichtungserklärung abgeben?

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Ich befürchte aber irgendwie, dass sich solche Fälle der Verweigerung "rumsprechen" und immer häufiger werden. Es zeichnet sich tatsächlich ab, dass es immer mehr Eltern gibt, die keine Klassenfahrt wollen. Irgendwann sehe ich es schon kommen, dass man in der Klassenpflegschaft das Ganze zwar abnickt, dann aber fast die Hälfte doch nicht mitfahren will. So viele Plätze in den Parallelklassen gibt es nicht, zumal bei uns die Parallelklassen meistens eh alle gleichzeitig fahren... Das ist keine Schwarzmalerei, sondern tatsächlich Erfahrung. Immer mehr Eltern scheinen allgemein gegen die Schulen zu arbeiten als mit ihnen.

    Da das Fahrtenkonzept von der Schulkonferenz für das Schuljahr immer festgelegt und beschlossen wird, könnten die Eltern sich in deinem Fall auch einfach organisieren und ihr Bedenken dort äußern. Zumindest kann man dort dann Regelungen diskutieren, die die Nichtmitfahrer einschliessen.

  • Da das Fahrtenkonzept von der Schulkonferenz für das Schuljahr immer festgelegt und beschlossen wird, könnten die Eltern sich in deinem Fall auch einfach organisieren und ihr Bedenken dort äußern. Zumindest kann man dort dann Regelungen diskutieren, die die Nichtmitfahrer einschliessen.

    Die Problematik ist doch relativ einfach: Viele Eltern finden es gut. Wenige wollen nicht mit. Daher wird sich in der Regel auch kaum jemand für die Bedürfnisse der wenigen einsetzen ...

  • Die Problematik ist doch relativ einfach: Viele Eltern finden es gut. Wenige wollen nicht mit. Daher wird sich in der Regel auch kaum jemand für die Bedürfnisse der wenigen einsetzen ...

    Wenn es nur Wenige sind, dann ist es ja kein Problem. Im Post oben wurde aber von "fast der Hälfte" gesprochen.

  • Nun - genau so.
    Wer nicht mit dem Procedere einverstanden ist, bleibt Zuhause.
    Ersatzunterricht wird nicht erteilt.
    Aufsichtspflicht verbleibt bei den Eltern.
    Wo liegt das Problem?

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten

  • Wenn es nur Wenige sind, dann ist es ja kein Problem. Im Post oben wurde aber von "fast der Hälfte" gesprochen.

    Das ist doch super. Dann können die Eltern sich entsprechend beim Beschluss des Fahrtenkonzeptes einbringen.

  • Klassenfahrten sind bei uns noch überhaupt kein Thema. Wir haben in allen Klassen, die früher weggefahren sind Coronafälle. Wie soll das funktionieren? Quarantäne in der Jugendherberge?

    Ansteckungsschutz?


    Auch am Gymnasium meines Kindes, dem ich eine Klassenfahrt gönnen würde, wurde alles bis auf weiteres abgesagt und ich kann die Schule ebenfalls verstehen.


    Diese Normalität haben wir bei uns an der Schule immer noch nicht

    Ein Kollege kam gestern wegen Corona ins Krankenhaus, wir hatten gehofft, dass zumindest so etwas bis zum nächsten Herbst nicht mehr passiert.

  • Das Gespräch ist jetzt mit den Eltern geführt, sie bleiben bei ihrem Standpunkt. Der Schulleiter hat jetzt auch gesagt, es soll einfach ein zusätzlicher Elternabend stattfinden und die Stimmung abgefragt werden. Sollten mehr Eltern umkippen, wird die Klassenfahrt ganz gestrichen. Es ist alles kostenlos stornierbar. Wenn es bei den wenigen bleibt, dann ist das dann so.

  • Sicher ist sicher. Wer will schon auf den Kosten ( knapp 500€ für die Schulfahrt) sitzen bleiben.

    Klassenfahrten werden aber auch immer teurer. Darf ich fragen, wie viele Tage die Fahrt geht? Und ob ein besonderes Programm geplant ist (Ski etc.)?

    Bildung ist die Fähigkeit, fast alles anhören zu können, ohne die Ruhe zu verlieren oder das Selbstvertrauen. (Robert Frost)

    Bildung kann einen sehr glücklich und gelassen machen. (Günther Jauch)

    Was nützt es dem Menschen, wenn er Lesen und Schreiben gelernt hat, aber das Denken anderen überlässt? (Ernst R. Hauschka)




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