Nun ja, ein von zahlreichen Kollegen beobachteter schwerer Unfall mit anschließendem stationärem Klinikaufenthalt lässt schon gewisse Rückschlüsse auf die Art der Erkrankung zu, nicht wahr. Dass unmittelbar anschließendes öffentliches Freiluftheimwerken da durchaus Fragen aufwirft, ist bis zu einem gewissen Grad durchaus verständlich, wie mir scheinen will.
Wie mit krankfeierndem Kollegen umgehn
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Weil sie ihm eine psychische Erkrankung andichtet..., wenn ich das richtig verstehe. Aber ich wollte ja nichts mehr schreiben.
Die Partei dichtet nichts an, sondern liefert mögliche Erklärungen. Ob man sich dann trotz solcher potenzieller Erklärungen empören möchte, ist jeder/jedem selbst überlassen.
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Es bleibt im Übrigen alles Spekulation. Dennoch hat mich das an eine depressive Episoxe meinerseits erinnert. Ich wollte es abso!ut nicht wahr haben und habe versucht durchzuhalten. Das ging gut bis zu dem Moment, wo ich komplett neben der Spur war und beim Kaffee ausschütten das kochende Wasser über die Hand geschüttet habe. Danach war ich zwei Monate krank geschrieben. Jedoch nicht wegen der Verbrühung (die war halb so wild und nach einer Woche gegessen) sondern wegen der Depri. Irgendwie habe ich dann beim Durchlesen des Threads genau an diese Situation gedacht. Wäre mir das im Lehrerzimmer passiert und die Kollegen hätten mich im Schwimmbad gesehen, wäre ich wahrscheinlich auch ein Opfer des Flurtratsches geworden.
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Es bleibt im Übrigen alles Spekulation. Dennoch hat mich das an eine depressive Episoxe meinerseits erinnert. Ich wollte es abso!ut nicht wahr haben und habe versucht durchzuhalten. Das ging gut bis zu dem Moment, wo ich komplett neben der Spur war und beim Kaffee ausschütten das kochende Wasser über die Hand geschüttet habe. Danach war ich zwei Monate krank geschrieben. Jedoch nicht wegen der Verbrühung (die war halb so wild und nach einer Woche gegessen) sondern wegen der Depri. Irgendwie habe ich dann beim Durchlesen des Threads genau an diese Situation gedacht. Wäre mir das im Lehrerzimmer passiert und die Kollegen hätten mich im Schwimmbad gesehen, wäre ich wahrscheinlich auch ein Opfer des Flurtratsches geworden.
Was hat dir geholfen?
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Ja, auch wieder wahr. Was soll man machen? Ich würde mir wahrscheinlich einen mir wohlgesonnenen und im Kollegium wohlgelittenen Kollegen suchen, den ich einweihen kann und der dann den Kollegen glaubhaft erklären kann, dass es etwas ernstes ist, er aber keine Details nennen wird. Das sollte dem Tratsch bis auf einen unvermeidbaren Rest entgegenwirken.
Gibt es keinen solchen Kollegen, kann mir das Gerede auch egal sein.
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Jetzt mal ohne Tucholsky, sondern ganz konkret:
Was tut ihr, wenn um 11 Uhr Kollegin X ihren spuckenden Sohn aus der Kita abholen muss und für den Rest des Schultages, d.h. bis 16 Uhr ausfällt? Und zudem zwei andere Kolleg*innen Y und Z gerade Corona haben und somit auch gerade abwesend sind? Und Kollegin X war eigentlich schon eingeplant, um die Klasse von Kollegin Y mit zu beaufsichtigen?
Ich nehme gerne konkrete und hilfreiche Vorschläge entgegen, und das meine ich nicht ironisch, sondern ganz ernst.
@ MarPhy: Wie soll ich das mit dem Charakter verstehen?
LG
puduhepa
Zum Glück muss ich so etwas nicht organisieren, aber in dem Fall hätte die Klasse von Kollegin Y schon im Vorfeld mangels Vertretungslehrer nur von 8-12 Uhr oder was eben Minimum ist, kommen dürfen. Ein Lehrer für zwei Klassen kann ich doch nur bei spontanen Vertretungen, d.h. im Beispiel für die Klasse von Kollegin X an dem Nachmittag, einsetzen. (Edit: Und selbst dann ist es nicht rechtens, s. Beiträge oben).
Allerdings weiß ich nicht, was in meinem Bundesland (BW) da bei Ganztagesgrundschulen genau erlaubt ist. Nachmittagsunterricht (Sport) fällt nebenan in Regelklassen regelmäßig aus.
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Weil sie ihm eine psychische Erkrankung andichtet..., wenn ich das richtig verstehe.
Ich habe niemandem etwas angedichtet. Ich habe lediglich die Frechheit besessen, eine bestehende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht in Frage zu stellen und auf die Kompetenz des behandelnden Arztes zu vertrauen. Dies alleine scheint ja einige Teilnehmer schon sehr zu provozieren. Aber wenn im Umkehrschluss irgendwelche Eltern pauschal davon ausgehen, dass wir Lehrer unseren Job nicht vernünftig machen, dann fordert man plötzlich Vertrauen in unsere Professionalität ein. Ich persönlich bringe dieses Vertrauen auch anderen Berufsgruppen entgegen - deswegen denke ich, dass ein Arzt die Arbeitsfähigkeit eines Kollegen (oder auch Schülers) besser beurteilen kann als ich. Was bin ich naiv.
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Schon erstaunlich, wieviele Beiträge dieser Fall innerhalb weniger Zeit generiert hat. Wo Licht ist, ist auch Schatten und wir alle wissen, dass Sozialleistungen in unserer Gesellschaft auch schon mal ausgenutzt werden. Es verbietet sich jedoch, sich selber zum Richter zu erheben. Der Einzige der das Recht und die Pflicht hat (bei entsprechender Kenntnis) denjenigen anzusprechen ist der Schulleiter bzw, die Dienststelle. Rein arbeitsrechtlich kann die Beweiskraft eines Attestes erschüttert werden, wie z.B. in der hier dargestellten Situation. In diesem Fall kommt es zu einer Beweislastumkehr und der Arbeitnehmer muss nachweisen, dass er im Recht ist. Nötigenfalls im Rahmen eines Kündigungsschutverfahrens. Alle unterhalb der SL haben sich indes aus diesen Vorgängen rauszuhalten. Es versteht sich auch von selber, dass es der SL nicht gestattet ist, sich mit anderen über derartige Gespräche sich zu unterhalten. Möglicherweise hat der Mitarbeiter schon längst ein Gespräch mit der SL geführt um sie vorzuwarnen, dass entsprechende Anschuldigungen kommen könnten. Die SL ist nur nicht berechtigt Euch jetzt zu erzählen, dass eigentlich ein Burnout vorliegt. Also haltet Euch raus, krank ist krank. Um den Rest kümmern sich schon genug Leute. Beamte werden bei gehäuftem Vorkommen zum Amtsarzt geschickt, Angestellte werden durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen kontrolliert.
Im Übrigen gibt es mehr Arbeitsstunden die nicht ausfallen, weil Kollegen sich krank zur Arbeit schleppen als Arbeitsstunden die ausfallen, weil Kollegen Missbrauch betreiben; so zumindest meine Beobachtungen. Jeder der sich am Stammtisch oder ersatzweise in Foren über krankfeiernde Kollegen ausheult sollte gerechterweise auch über die erste Gruppe sprechen. Ach nee, dann muss ich ja doch wieder Vertretung machen? Ja ist so.
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DFU bzw wen's interessiert:
Ich habe mal im GEW-Jahrbuch nachgelesen. Dort steht, dass BW keine dezidierten Vorschriften oder amtliche Bekanntmachungen erlassen hat im Gegensatz zu anderen Bundesländern. Die Lehrkraft muss "mit kontrollierender Nachdrücklichkeit" so handeln, dass sich die Schüler*innen stets beaufsichtigt fühlen. Und da steht auch ganz ausdrücklich: "Dies gilt auch bei der sogenannten 'Mitversehung' einer zweiten Klasse in einem anderen Klassenraum."
In der Handreichung "Materialien zur verlässlichen Grundschule" (vom KM BW) ist auf S. 28 (Mögliche Reaktionsmodelle beim Ausfall von Lehrkräften) von "Parallelunterricht" die Rede, aber nirgends von Unterrichtsausfall.
Also die Sache mit rechtens oder nicht rechtens ist zumindest in BW nicht geklärt.
Grüße
puduhepa
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Dazu ist vielleicht zu bemerken, dass im römisch-germanischen Rechtskreis (und insbesondere im deutschen Zweig) anders als im Common Law kein Richterrecht als anerkannte eigenständige Rechtsquelle gibt. Auch hohe Gerichte entscheiden insofern nur im Einzelfall und die Urteile sind nicht für andere Fälle bindend.
Man muss dazu aber auch bemerken, dass unseren Rechtskreis rationales, abstraktes und begriffliches Denken auszeichnet, sodass Urteile streng deduktiv aus Gesetzen als wichtigster Rechtsquelle abgeleitet werden. Das führt auch dazu, dass Gerichte in vergleichbaren Fällen unter sauberer Anwendung dieses Vorgehens oft zu gleichen Urteilen kommen. Insofern kommt es sehr selten vor, dass niederinstanzliche Gerichte in ähnlichen Fällen von Urteilen höherinstanzlicher Gerichte abweichen, außer die Gesetzeslage hat sich zwischenzeitlich deutlich geändert.
Lange Rede, kurzer Sinn: Auch ohne dedizierte Vorschriften in BaWü zu einem solchen Fall würde mich nicht wundern, wenn der Weg durch die Instanzen zum gleichen Urteil käme, wie es bereits vorliegt. In Anbetracht der damit verbundenen Haftungsrisiken würde ich daher auch in BaWü als Lehrkraft gegen eine Dienstanweisung der Mitbeaufsichtigung unter Verweis auf den BGH zumindest remonstrieren.
PS: Damals ging es gerade um Schadensersatzforderungen zu einer durch die ungenügende Aufsichtsführung entstandenen Augenverletzung einer Schülerin. Gerade weil eine Lehrkraft gar nicht in der Lage sein kann, den Anforderungen der Aufsicht über 2 Lerngruppen in 2 unterschiedlichen Räumen hinreichend zu genügen, ist eine solche Dienstanweisung eine Amtspflichtverletzung.
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Das Grundsatzurteil, auf das sich in den Diskussionen bezogen wird, ist ein BGH Urteil. Damit ergibt sich eine bundesweit gültige Linie, auch für BW.
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Es gibt irgendwo Quellen (müsste ich jetzt suchen), nach denen die Rechtsprechung von damals für heute nicht (mehr) so eindeutig gilt. Zumindest gab es in MV erst kürzlich eine sehr aktuelle Vorgehensweise (Parallelunterricht aufgrund des großen L-Mangels ggf. mehrmals pro Woche in mehreren Fällen an der Tagesordnung):
Im Stundenplan darf Parallelunterricht erst einmal drin stehen. Ist ein L nicht dazu bereit, muss er eine Überlastungsanzeige schreiben. Er muss dann trotzdem diesen Unterricht wie vorgesehen durchführen, allerdings übernimmt die Verantwortung - und eben erst DANN - die SL in Persona.
So wurde es vom PR auf einer Fortbildung mitgeteilt.
Hier wurde es aktuell sehr ähnlich beschrieben. Demnach ist es eindeutig "hochproblematisch", aber eben nicht unzulässig.
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Es wird in deinem Link explizit auf das Urteil des BGH und die mögliche Amtspflichtverletzung hingewiesen. Im Übrigen ist das Mittel der Wahl die Remonstration gegen die vermutlich rechtswidrige Anweisung und nicht die Überlastungsanzeige.
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Ich gebe nur das wieder, was der Personalrat vorgab.
Im Übrigen lassen sich im Netz weitere Quellen finden, die das BGH-Urteil nicht anzweifeln, aber die Sachlage heute trotzdem anders auslegen. Ich denke, so ganz eindeutig ist es nicht, sonst gäbe es auch wohl kaum derart viele Verstöße (wenn es denn welche sind) dagegen. Das sind keine Einzelfälle, sie sind systemimmanent.
" ist nach den Umständen zu beurteilen wobei es auf das Alter der Schüler*innen, ihre Disziplin und ihr bisheriges Betragen ankommt"
Trotz BGH-Urteil - wie sich in diesem Zitat unschwer herauslesen lässt, sind eine ganze Menge Bedingungen zu prüfen. Mit anderen Worten: WENN Umstände, Alter der SuS, deren Disziplin und Betragen angemessen sind und der Lehrer die Klasse kennt, DANN ist Parallelunterricht zulässig.
Im Alltag werden diese Bedingungen - insbesondere bei sehr großem L-Mangel - sehr schnell durchweg positiv bewertet werden. Das ist eine Art von vorauseilendem Gehorsam, aber so sieht eben die Realität aus.
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DFU bzw wen's interessiert:
Ich habe mal im GEW-Jahrbuch nachgelesen. Dort steht, dass BW keine dezidierten Vorschriften oder amtliche Bekanntmachungen erlassen hat im Gegensatz zu anderen Bundesländern. Die Lehrkraft muss "mit kontrollierender Nachdrücklichkeit" so handeln, dass sich die Schüler*innen stets beaufsichtigt fühlen. Und da steht auch ganz ausdrücklich: "Dies gilt auch bei der sogenannten 'Mitversehung' einer zweiten Klasse in einem anderen Klassenraum."
In der Handreichung "Materialien zur verlässlichen Grundschule" (vom KM BW) ist auf S. 28 (Mögliche Reaktionsmodelle beim Ausfall von Lehrkräften) von "Parallelunterricht" die Rede, aber nirgends von Unterrichtsausfall.
Also die Sache mit rechtens oder nicht rechtens ist zumindest in BW nicht geklärt.
Grüße
puduhepa
Danke, mich interessiert’s. Und die ganzen folgenden Beiträge natürlich auch.
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Catania Ich bezweifle gar nicht - und weiß es aus eigener Erfahrung - dass die Anordnung von Mitbeaufsichtigung nach wie vor vorkommt und oft genug auch so durchgeführt wird. Im Fall der Fälle ist man aber als Lehrkraft die gekniffene Person, wenn man einer genügenden Aufsicht nicht nachkommen kann und dadurch etwas passiert. Daher halte ich es für zwingend geboten, gegen solche Anweisungen (schriftlich!) zu remonstrieren. Wird die Anweisung dennoch aufrechterhalten, führt man diese natürlich nach bestem Wissen und Gewissen aus, ist dann aber wenigstens aus der Haftung raus.
Im Übrigen hebeln weder Aussagen eines Personalrats noch einfache Runderlasse die Rechtsprechung des BGH aus. Eine veränderte Gesetzeslage zu den relevanten Punkten, auf die sich der BGH bezogen hatte, kann ich nicht erkennen.
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Runderlasse
<offtopic>
Wenn ich da "Hunderasse" gelesen habe, brauche ich entweder eine Brille oder ein Bett? Richtig?
Kl. Gr. Frosch
P.S.: ich stimme Seph aus Schulleiter-Sicht übrigens zu.
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Wenn ich da "Hunderasse" gelesen habe, brauche ich entweder eine Brille oder ein Bett? Richtig?
Ich würde das Bett nehmen, wenn es nicht häufiger vorkommt. Vielleicht einen Podcast hören, Musik hören, Videos gucken, ein Buch lesen und dann irgendwann in die Welt der Träume eintauchen.
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<offtopic>
Wenn ich da "Hunderasse" gelesen habe, brauche ich entweder eine Brille oder ein Bett? Richtig?
Ich habe Runde-Lasse gelesen und gedacht, es handele sich um einen spezifischen Fachbegriff, den ich nicht kenne.
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In Bezug auf den Eingangspost: es ist nicht dein Problem wie oder wann du den besagten Kollegen siehst, obwohl er krank ist. Wenn der Arzt es für richtig empfindet ihn krank zu schreiben, dann ist es so. Du weißt weder WARUM er krank geschrieben ist, noch was die Ursache ist für seine Krankschreibung. Wenn er der Typ dafür ist sich schnell krank schreiben zu lassen, dann wird er das so oder so machen. Du solltest bzw man sollte sich dann eher über die Ärzte aufragen die das leichtsinnig machen.
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