Es geht nicht um mich, sondern um meine verbeamtete Kollegin, die wegen ihrer Kinder seit 5 Jahren in unterhälftiger familienpolitischer Teilzeit arbeitet. In BY muss der Teilzeitantrag ja bis zu einem bestimmten Stichtag (im März oder so?) gestellt werden, das hat sie diesmal wohl vergessen und nun kam eine Mail von der SL mit der Nachfrage, ob das korrekt sei, dass sie nun wieder VZ arbeitet.
Meine Kollegin macht sich jetzt große Sorgen, dass sie das nicht mehr ändern kann und wirklich VZ arbeiten muss.
Weiß jemand, wie das ist? Das kommt ja sicher öfter vor, kann man da nicht noch nachträglich einen Antrag einreichen?
Ich kenne mich leider nicht aus, da ich selbst in VZ arbeite und habe daher angeboten, hier nachzufragen.
Für sachdienliche Hinweise wäre sie sehr dankbar.