Hallo liebes Forum,
ich befinde mich derzeit noch im Studium für das Lehramt für Realschulen in Bayern und beschäftige mich mit folgender Frage: Welche Konsequenzen trägt ein Ablehnen eines Planstellenangebots meinerseits mit sich? Auf diese Frage haben bekannte ReferendarInnen bzw. selbst PlanstelleninhaberInnen keine einheitliche Antwort. Von "da passiert nichts" bis hin zu "deine Wartelistenberechtigung entfällt damit" oder "danach bekommst du kein Angebot mehr" ist alles dabei. Ich würde gerne vorhandene Möglichkeiten ausreizen, um wenigstens ungefähr in Nähe meines Wunschbezirks zu kommen und mir gleichzeitig nicht die Chance auf eine Planstelle verbauen.
Auf den üblichen Seiten des Ministeriums konnte ich bisher nur finden, dass ein Ablehnen eines Angebots als Bewerber von der Warteliste ein Erlischen der Wartelistenberechtigung zur Folge hat. Würde das also bedeuten, dass einem bestenfalls zusteht ein Planstellenangebot zweimal abzulehnen (erstes Mal im aktuellen Prüfungsjahrgang und zweites Mal als Wartelistenbewerber)?
Vielleicht ist hier jemand anwesend, der von Erfahrungen, Anekdoten, Tipps oder auch Gesetzesgrundlagen berichten kann, die den Bewerbungsprozess verständlicher machen.
Vielen Dank!
Bayern: Konsequenz eines abgelehnten Planstellenangebots
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Meinst du eine Planstelle, also nach bestandenem Ref,
oder meinst du die Stelle für das Ref?
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In Ba-Wü wäre es so (Auskunft GEW letztes Jahr), dass du beim Ablehnen eines Stellenangebots aus dem Listenverfahren für dieses aktuelle Listenverfahren raus bist und auch nicht mehr am Härtefall- oder Schwerbehindertenverfahren teilnehmen dürftest - im aktuellen Jahr.
Heißt, im nächsten Jahr dann wieder Chancen, neues Glück, alles von Anfang an.Aus diesem Grund bewirbt man sich schon eher "taktisch klug", sodass es nicht zu so was kommen muss.
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Meinst du eine Planstelle, also nach bestandenem Ref,
oder meinst du die Stelle für das Ref?
Ich meine die Planstelle, die nach dem Ref ansteht. Bei den Zuweisungen zur Seminar- und Einsatzschule nehme ich alles in Kauf - ist ja auch nur für eine begrenzte Zeit.
Aus diesem Grund bewirbt man sich schon eher "taktisch klug", sodass es nicht zu so was kommen muss.
Danke für den Hinweis! Wie würde man sich denn „taktisch klug“ bewerben?
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Nicht so gefragter Regierungsbezirk auf Platz 1 um sicher dorthin zu kommen.
Kenn mich aber für Realschule leider nicht aus, kenne das nur von Förderschulen.
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Danke für den Hinweis! Wie würde man sich denn „taktisch klug“ bewerben?
Wieder für Ba-Wü:
Einen Landkreis auf Prio 1, an dem man jede Schule/jedes Angebot nehmen würde. Ein riesen großer Landkreis kann da von Nachteil sein, wenn man nicht an jeden Zipfel des Landkreises pendeln möchte.
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Dann werde ich mich wohl in Zukunft mit Landkreisen und ihrer Beliebtheit beschäftigen müssen!
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Von GS-Leuten weiß ich, dass die nach der Ablehnung der Planstelle für immer in Bayern exkommuniziert waren, also einmal abgelehnt, nie wieder Verbeamtung. War bei einem Kollegen so, der wollte in seinem Regierungsbezierk bleiben und hat die Planstelle in München abgelehnt. Er wurde fest angestellt an einer Privaten Förderschule.
Edit: Nach ein paar Jahren kam die Regierung angekrochen und hat ihn doch noch an einer GS verbeamtet, am Wohnort.
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Es hängt immer direkt mit dem Bedarf zusammen, wie beweglich die Ministerien in solchen Fällen sind. Beamtenrechtlich gibt es jedenfalls keine Grundlage dafür, einen Bewerber, der ein Planstellenangebot abgelehnt hat, zu exkommunizieren.
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Ein riesen großer Landkreis kann da von Nachteil sein
Oh, welchen Kreis sollte man denn da wählen in B-W? Baden-Baden fiele mir spontan ein, oder einer der anderen Stadtkreise. Die Landkreise sind aber seit der Gebietsreform alle ziemlich groß.
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fossi74 genau so
pantoffeltierchen Am Seminar bekommst du die Infos zu Bedarf in den Landkreisen eigtl von alleine mit (war bei mir so). Offizielle Zahlen der Landkreise kann man in bawü auch nicht einsehen, das wird statistisch nur für die Regierungsbezirke veröffentlicht (so weit ich weiß).
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