Hallo,
ich bewerbe mich für das Referendariat in NRW für November 2022.
Nun sind mir einige Unstimmigkeiten im Bewerbungsverfahren aufgefallen bzw. habe ich unterschiedliche Aussagen Bekannter dazu gehört. Daher würde ich das gerne klären:
1. Ich bewerbe mich mit allen Unterlagen und bekomme in einigen Monaten Bescheid, welchem Ausbildungsstandort ich zugewiesen wurde und danach an welche Schule ich komme. Mit welchen Konsequenzen habe ich zu rechnen, wenn ich die Stelle nicht annehme?
In den Unterlagen finde ich dazu folgendes: Bitte beachten Sie, dass Bewerberinnen und Bewerber, die nach Durchführung eines Zulassungsverfahrens den Vorbereitungsdienst ohne wichtigen Grund nicht antreten, in einem etwaigen Zulassungsverfahren des nächsten Einstellungstermins nicht berücksichtigt werden." Im Netz lese ich, zumindest für NRW, aber, dass noch nie jemand Konsequenzen dafür erfahren hat. Und heißt das theoretisch, dass man nur für die nächste Bewerbungsrunde gesperrt ist?
2. Ich kann Ortswünsche angeben. Aber die haben ja insofern nichts zu sagen, als dass ich trotzdem an jedes zfsl kommen kann, stimmt das so? In den Unterlagen ist das wie folgt beschrieben "Nennen Sie keine weiteren Ortswünsche, geben Sie Ihre Bewerbung landesweit frei.". Gilt das wenn ich nur einen Ortswunsch angebe oder egal wie viele?
Der Hintergrund ist eine familiäre Konstellation, die zwar keinen Pflegefall darstellt, allerdings zu einem werden könnte bzw. trotzdem jetzt schon viel Zeit in Anspruch nimmt. Ich möchte das ungerne weiter erläutern. Logischerweise ist es mir da trotzdem wichtig nicht für eventuelle zukünftige Bewerbungsverfahren gesperrt zu werden, sollte ich einen Platz nicht annehmen.
Vielen Dank und viele Grüße an euch!