Veränderungsanzeige nach Heirat

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage bezüglich der Veränderungsanzeige nach Heirat. Auf den drei Bögen, die ausgefüllt werden müssen, steht jeweils, dass eine Heiratsurkunde beizufügen ist. Muss ich immer ein Original einreichen? Wir haben vom Standesamt leider nur zwei Exemplare bekommen.


    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen :)


    Viele Grüße

    Nele

  • Ich würde nie Originale einreichen (da man sie ja nicht wieder bekommt). Wenn, dann würde ich es erst mal mit einer Kopie - und bei Aufforderung - mit einer beglaubigten Kopie machen.

    In NRW reicht eine Kopie:

    "Kopie der Heiratsurkunde/Kopie der Urkunde der eingetragenen Lebenspartnerschaft"

    Quelle https://www.finanzverwaltung.nrw.de/heirat

    Da du nicht sagst, aus welchem BL du stammst, kann ich nur für NRW sprechen

  • In der Vorlage für die niedersächsische Veränderungsanzeige ist auch nur von "Kopie" der Heiratsurkunde bzw. der eingetragenen Lebenspartnerschaft die Rede. Ich schätze, wenn beglaubigte Kopien gewünscht wären, würde das explizit dabei stehen.

    Originale würde ich übrigens auch nie einreichen, denn die Kopie der Heiratsurkunde wird ja ans Landesamt für Bezüge und Versorgung weitergegeben und verbleibt dort.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Die Schulleitung darf Kopien von Urkunden beglaubigen, das gilt - meine ich - für alle Bundesländer.

    Stimmt, das wäre - falls denn wirklich beglaubigte Kopien benötigt würden - auch mein "Weg": Original mitnehmen und im Sekretariat bzw. über den Schulleiter beglaubigen lassen.

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