Hallo, ich habe vorgestern mein Zweites Staatsexamen abgelegt und überlege nun, gegen die Bewertung eines Bereiches meiner Prüfung Einspruch zu erheben. Meine Frage: Hat jemand damit schon einmal Erfahrungen gemacht? Wie geht man am besten vor?
Ihr habt meinen Beitrag ins Forum "Referendariat" verschoben. Ich dachte mir, dass er eher in das Forum "allgemein" passen würde, da sich ja eher "fertige" Lehrer mit dieser Problematik auskennen dürften und weniger die, die gerade "mittendrin" sind, naja.
Ich habe am Rande einmal etwas von so einem Verfahren gehört. Grundsätzlich ist es so, dass Du in der Beweispflicht bist. In anderen Worten, Du kannst zwar formal Einspruch einlegen, musst diesen aber begründen können und gegebenenfalls handfeste Beweise vorlegen, damit das Prüfungsamt Deinen Einspruch anerkennt und ggf. eine Benotung ändert.
Vielleicht schilderst Du einfach mal den Fall etwas detaillierter, dann könnten wir Dir eventuell sagen, wie Deine Chancen grundsätzlich stehen.
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