Wer befürwortet eine minutiöse Arbeitszeiterfassung 27
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Ja ich befürworte dies ohne wenn und aber (14) 52%
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Ja ich befürworte diese, aber nur in Zusammenhang mit einer einfach zu bedinenden App, so dass der Verwaltungsaufwand gering gehalten wird (10) 37%
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Nein, mir graut vor der Umsetzung des Urteils (3) 11%
Immer wieder kocht, auch in den Gewerkschaften, das Thema Arbeitszeit hoch. Letztlich wurde hier im Formum nochmal eine 200 seitige Zusammenfassung zum Thema Arbeitszeitstudie bei LehrerInnen veröffentlicht. Ich persönlich vertrete die Auffassung, dass eine Zeitenwende für uns erst dann ansteht, wenn das Grundsatzurteil vom Mai 2019 endlich in nationales Recht überführt wird.
Was sagt das Urteil aus?
"Zum Hintergrund: Im Mai 2019 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die Mitgliedstaaten Arbeitgeber verpflichten müssen, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten, mit dem die Arbeitszeit der Arbeitnehmer erfasst wird. Das löste eine Diskussion in Fachkreisen und Politik aus. Während Arbeitgeber das Urteil als „Einführung einer Stechuhr im 21. Jahrhundert“ ablehnten, leiteten die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, die Neue Richtervereinigung und auch Gewerkschaften einen Handlungsauftrag für die Bundesregierung aus dem Urteil ab." Quelle: DGB Mitteilung vom 10.03.21
Was hat sich getan?
Mittlerweile gibt es hierzu das Gutachten des Hugo Sinzheimer Institus für Arbeitsrecht. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass sich für Deutschland aus dem Urteil Handlungsbedarf ergibt.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (dem auch die GEW angehört) hat dieses Urteil begrüßt und ein Eckpunktepapier hierzu verfasst.
Ich weiß, dass mancher(m) KollegIn eine solche Arbeitszeiterfassung nicht schmecken wird. Erst mit dieser konkreten Erfassung jedoch werden Fakten geschaffen, die der Dienstherr nicht mehr mit einem Wisch vom Tisch wischen kann. Entweder fallen dann gewissen Arbeiten weg, die Qualität wird verbindlich in bestimmten Bereichen gekürzt oder aber anfallende Mehrarbeit wird tatsächlich im geleisteten Umfang bezahlt. Man könnte ja ein Sondervermögen einrichten?