Du hättest dich einfach an alle drei halten können. Zivilrechtliche Ansprüche gehen nicht unter, wenn die strafrechtliche Seite geklärt ist.
Ich war damals jung und naiv und wusste so etwas nicht.
So war der Ablauf: Mein Autospiegel war beschädigt, als ich zum Parkplatz kam und ich bin ohne Aufhebens heimgefahren. Einige Tage später kam (ohne mein Zutun) ein Brief von der Polizei, dass drei Jugendliche auf frischer Tat ertappt worden seien, ich solle also gegen diese Jugendlichen Anzeige stellen. (Ich freute mich, denn ich war mir sicher, dass sich so die Frage der Reparaturkostenübernahme von selbst gelöst hätte.) Dann war die Verhandlung wobei kein Schuldiger gefunden wurde (was mir wieder postalisch mitgeteilt wurde, da ich nicht zur Verhandlung geladen war). Ich hatte vor und nach der Verhandlung telefonischen Kontakt zur Polizei.
Heute würde ich natürlich anders agieren und beispielsweise sofort beim Entdecken des Schadens Anzeige stellen.