Natürlich wird das nur veröffentlicht, wenn die Betroffenen ihr Einverständnis geben. Dennoch bewegen sich die Sender alleine mit der Aufzeichnung schon im Graubereich des Erlaubten (Graubereich deshalb, weil man hier die künstlerische Freiheit als konkurrierendes Grundrecht entgegen halten könnte).
Schon die geplante Aufzeichnung findet nur nach Einverständniserklärung statt.