Gerade der französische Kernkraftbetreiber ist ein Gegenbeispiel gegen bezahlbare Kernkraft.
Das ist ein Staatskonzern, der aktuell mit ca. 100 Mrd € eigentlich komplett überschuldet ist und nur darum nicht insolvent ist, weil der Staat für die Schulden bürgt. Er hat in den letzten 20 Jahren ein einziges Kraftwerk neu gebaut, bei dem sind die Kosten komplett aus dem Ruder gelaufen. Die Strompreise sind in Frankreich geringfügig niedriger als in Deutschland, weil die Preise dort politisch gesetzt sind, die Firma müsste deutlich höhere Preise nehmen, die Rechnung wird den Franzosen irgendwann auf irgendeinem anderen Weg präsentiert werden.
Niemand entscheidet sich aus wirtschaftlichen Gründen für Kernkraft, da kann man noch eher über die Versorgungssicherheit argumentieren. Bei neu errichteter Kraftwerksleistung ist die Kombination aus Windkraft mit Gaskraftwerken als Versorgungsbackup derzeit die günstigste Lösung. Das Problem in Deutschland ist derzeit, dass man für dieses Backup staatlich zahlen müsste, denn alleine für das Einspeisen in Dunkelphasen lohnt sich das Vorhalten der Gaskraftwerke nicht, wenn die Firmen absehen können, dass diese demnächst zu 80%-90% der Zeit still stehen werden.
Die "aus dem Ruder gelaufenen" Kosten des AKWs liegen laut Wikipedia bei Vollkosten von 11-12 ct/kWh. Das liegt weiter unter dem Garantiepreis, den wir unseren Solar-Betreibern zahlen. Dieser lag 2022 bei 21,3 ct/kWh. Wir zahlen immer noch Solaranlagen ab, die über 30 ct/kWh kosten. Die Subvention der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien betrug letztes Jahr ca. 23 Mrd € (garantierte Einspeisevergütung für den erzeugten Strom minus die Markterlöse der EE-Einspeisung an den Stromhandelsmärkten).
Ob der Konzern überschuldet ist, hängt von der Ertraglage des Konzerns ab, diese ist gut genug, die Schulden zu bezahlen und einen jährlichen Gewinn beim französischen Staat abzuliefern.
Das sogenannte Sondervermögen Klima- und Transformationsfonds, ein Schattenhaushalt, aus dem die Energiewende finanziert wird, damit die Schulden nicht der verfassungsmäßigen Schuldengrenze zugerechnet werden, beträgt 211 Mrd. €. Zinsen auf diese Kapitalaufnahme müssen aus dem Staatshaushalt bedient werden. Ob ein Return entgegensteht, ist sehr die Frage.