Palletheizung geht auch.
Auch im privaten Bereich darf im übrigen auch weiterhin repariert werden, was bei einer Gasheizung ggf. auch mal den Austausch des Brenners bedeuten kann. Die kommende Regelung (über die man im Detail noch gar nicht reden kann, da es noch keinen Gesetzentwurf gibt) schreibt nur bei Neubau und Sanierung nach 30 Jahren Nutzungsdauer den Systemwechsel vor.