Hinausschieben der Pensionierung BW

  • Hallo liebe MitforistInnen,

    mich interessiert hier sehr, wie lange sich die Pensionierung eines Schulleiters in BW hinausschieben lässt. Mein aktueller Schulleiter ist seit kurzem 68. Hat diese Person noch ein oder zwei Schuljahre? Laut Landesbeamtengesetz müsste mit 70 Schluss sein oder gilt auch hier dann wie im Falle einer regulären Pensionierung, dass bis zum Ende des Schuljahres weitergearbeitet wird, da es sich um den schulischen Bereich handelt?


    Ich würde mich hier sehr über eine sachkundige Antwort freuen.



    Vielen Dank im Voraus!

  • Mich interessiert in dem Zusammenhang die gängige Praxis.

    Lehrkräfte gehen erst zum Schuljahresende in Pension. Gilt das auch im Falle einer Verlängerung bis Punkt 70? Oder wird eine Verlängerung irgendwann nicht mehr genehmigt, weil sonst der Schulleitungsposten im laufenden Schuljahr vakant wird?

    Ganz konkret: Hat die Person, auf die sich meine Frage bezieht, noch ein, eindreiviertel oder zwei Jahre?

  • Ganz konkret: Hat die Person, auf die sich meine Frage bezieht, noch ein, eindreiviertel oder zwei Jahre?

    Ganz konkret: Warum möchtest du da wissen? Und warum fragst du „die Person“ nicht, wie lange sie noch da sein werde?

  • Keiner in meinem Kollegium würde es wagen, eine solche Frage zu stellen. Die Atmosphäre ist entsprechend... Sollte aber hier für eine einfache Antwort auch egal sein.

  • Wahrscheinlich wird es schwierig sein, jemanden zu finden, der da aus eigener Erfahrung berichten kann.

    Ich kann jetzt aber nur so weit von meinem Bundesland und meinem Landkreis berichten, dass Rektoren mitten im Schuljahr in ein Schulamt als Schulräte berufen wurden und dann die Stellen zum Ärger der Kollegien ein paar Monate vakant waren, bis das neue Bewerbungsverfahren durch war. Die Amtsgeschäfte hat dann der/die Konrektor/in übernommen.

    Eigentlich macht der Gesetzestext, den ich in Beitrag 2 lese, eine eindeutige Aussage, ich denke nicht, dass man daran vorbeikommt. D.h., der Schulleiter wird in knapp 2 Jahren 70 und hört dann auf, wenn er nicht früher gehen will. (Wenn er bis zum Ende des Schuljahrs macht, dann sind da so oder so nur ein paar wenige Monate länger - die Frage ist, ob er es darf.)

    Bei meinen letzten Rektoren liefen die Bewerbungsverfahren dann an, als es klar war, dass die Schulleiter aufhören. Und das ist ja schon monatelang vorher klar.

    Übrigens ist es in Bayern so, dass ein Lehrer, je nachdem, wann er geboren ist und seine Altersgrenze (also sein normales Pensionsalter) erreicht hat, auch zum Halbjahr aufhören kann.

  • Falls ich dran denke, frage ich morgen mal den Schulrechtler meines Vertrauens.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Mich interessiert in dem Zusammenhang die gängige Praxis.

    Lehrkräfte gehen erst zum Schuljahresende in Pension. Gilt das auch im Falle einer Verlängerung bis Punkt 70? Oder wird eine Verlängerung irgendwann nicht mehr genehmigt, weil sonst der Schulleitungsposten im laufenden Schuljahr vakant wird?

    Ganz konkret: Hat die Person, auf die sich meine Frage bezieht, noch ein, eindreiviertel oder zwei Jahre?

    So, der Schulrechtler meines Vertrauens wurde befragt. Grundlegend gilt, was Laborhund bereits zitiert hat, wer also erst im Juni oder Juli 70 wird, wird das Schuljahr zumindest fast beenden können als SL, alle anderen müssten mittendrin ausscheiden, was ein klarer dienstlicher Grund gegen eine Verlängerung um ein weiteres Schuljahr sein kann, aber eben nicht muss. Üblicherweise kann man deshalb um bis zu zwei Schuljahre verlängern, weil man so eben nicht mitten im Schuljahr ausscheiden muss (67+2). Dringende dienstliche Gründe könnten aber eine Verlängerung darüber hinaus durchaus sinnvoll erscheinen lassen ungeachtet der Unruhe durch einen Wechsel mitten im Schuljahr.

    Dies geschrieben wäre allerdings noch zu beachten, dass dein jetzt 68jähriger SL aufgrund seines Jahrgangs (1954) noch eine Regelaltersgrenze von 65 hat und nicht von 67. Die üblicherweise (67 + 2 Schuljahre) mögliche Verlängerung auf Antrag um bis zu zwei Schuljahre hat er also bereits ausgereizt. Weitere Schuljahre (bis zum 70. Lebensjahr plus ein Monat) können danach schon nicht mehr vom RP bewilligt werden, sondern müssen üblicherweise vom KM bewilligt werden, weil es sich eben einerseits um eher seltene Fälle handelt und andererseits schon genauer geschaut wird, ob keine dienstlichen Gründe einer weiteren Verlängerung entgegenstehen. Schwierigkeiten SL-Stellen in der jeweiligen Schulart und Region zu besetzen können ein Grund sein, einem solchen Antrag auch über die Regelaltersgrenze hinaus zu entsprechen (habe einen Fall in der Familie, dem so das KM ein 3.Verlängerungsjahr bewilligt hatte über die Regelaltersgrenze hinaus, aber eben unter 70), Versorgungsansprüche von Schulleitern, die geltend machen können, an genau diese Region gebunden zu sein (z.B. bei Rückkehr aus dem Auslandsschuldienst kann so ein Anspruch bestehen) können umgekehrt als dienstlicher Grund einer weiteren Verlängerung entgegenstehen. Anders gesagt: Es könnte sein, dass dein SL euch noch bis 70.Lebensjahre plus ein Monat erhalten bleibt, es könnte aber auch sein, dass am Ende diesen oder auch des nächsten Schuljahres bereits Schluss ist. Was mich zum wichtigsten Teil bringt: Kommunikation. Ein SL, der die Regelaltersgrenze (die jeder kennt, der die Jahrgangsregelungen kennt) überschritten hat und eine Verlängerung beantragt hat bzw. bewilligt bekommen hat, sollte diese natürlich in seinem/ihrem Kollegium transparent behandeln, damit im Kollegium klar ist, ob und wie lange ggf. noch man mit dieser Person planen kann. Wenn das bei euch tatsächlich so intransparent sein sollte, wie sich das bei dir liest, dann wäre es ganz dringend angezeigt, dass der Personalrat diesbezüglich das Gespräch mit der SL sucht, um Klarheit zu schaffen. Egal ob man eine SL gerne länger halten wollen würde oder bevorzugt früher als später loswerden wollen würde: Planungssicherheit braucht man als Kollegium so oder so und muss wissen, worauf man sich einzustellen hat. Das gehört als Führungskraft dazu, sein Kollegium diesbezüglich nicht im Dunkeln tappen zu lassen, deshalb sollte eben der PR nachhaken und Klarheit und Transparenz einfordern.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Vielen Dank für die sehr fundierte Antwort. Dann bin ich doch froh, dass entgegen der vagen Angabe des ÖPR, wo man sich auch nicht sicher war, diese Person keine zwei vollen Schuljahre mehr hat.

  • Vielen Dank für die sehr fundierte Antwort. Dann bin ich doch froh, dass entgegen der vagen Angabe des ÖPR, wo man sich auch nicht sicher war, diese Person keine zwei vollen Schuljahre mehr hat.

    Ganz ehrlich, darauf würde ich mich aber nicht verlassen. Wenn es brennt, finden sich in der Praxis seitens des RP (oder auch einfach nur schulintern) Lösungen, damit eine SL-Stelle nicht vakant bleiben muss. Da hat dann ratzfatz in der Praxis die Stellvertretung zwar die kommissarische Leitung, aber die bisherige SL, die sonst ja auch noch nach der Pensionierung für die Übergabe und aktuelle Fragen im laufenden Schuljahr zur Verfügung stehen würde, macht mehr vom Alltagsgeschäft, als man vermuten würde. Das habe ich in der Familie sogar trotz direkter Nachbesetzung der SL-Stelle erlebt, dass der ehemalige SL im Jahr nach der Pensionierung faktisch auch noch einiges von der Schuljahresplanung (etc.) übernommen hat, weil die Nachbesetzung unfähig war und die Stellvertreter vor lauter Fehler der neuen SL ausmerzen und Wogen glätten, gar nicht alles alleine geschafft hätten und auch zwei Jahre nach der Pensionierung noch intensiver an der Schule mit einbezogen war, als man das vermutet hätte- trotz offizieller Pensionierung und ohne als Pensionär offiziell noch an der alten Schule im Einsatz zu sein, was ja auch noch jenseits der 70 möglich wäre.


    P.S.: Faktisch wird man es immer zu vermeiden suchen eine SL im laufenden Schuljahr zu pensionieren. Ich möchte nicht ausschließen- und der Schulrechtler meines Vertrauens auf erneute Nachfrage auch nicht- dass man am Ende eine Lösung aus dem Hut zaubern würde, die das verhindert, sollte man tatsächlich eine SL so lange in die Verlängerung gelassen haben, sprich vorher keine dienstlichen Gründe gehabt zu haben die ausreichend gewesen wären, das zu vermeiden.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Leider muss ich hier jetzt doch noch einmal schreiben... Transparenz gibt es bei uns an der Schule in der Angelegenheit leider keine. Von einigen KollegInnen habe ich jetzt mit tiefstem Entsetzen erfahren. dass die Person eine Ausnahmegenehmigung bekommen hätte, auch das Schuljahr 23/24 noch komplett zu beenden, obwohl sie dann auch noch wenige Monate über ihren 70. Geburtstag hinaus arbeiten würde. Kann das so wirklich sein? Das Landesbeamtengesetz ist doch eigentlich recht eindeutig. Ich und viele KollegInnen sind gerade einfach nur entsetzt und fassungslos.

  • Kann es sein, dass dein Schulleiter exakt derjenige ist, der gerade vor dem VG Mannheim gegen seine Pensionierung ankämpft? So viele solcher Kandidaten kann es ja eigentlich nicht geben... in den letzten Artikeln, die ich zu dem Thema gelesen habe, ging die Tendenz aber eher in Richtung Abweisung der Klage = Zwangspensionierung.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

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