Hallo liebes Forum,
ich verstehe noch nicht, wie die Kostenübernahme im Rahmen der Beihilfe + PKV funktioniert.
Beispiel aus dem "Informationsblatt zur Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für Heilmittel" des Niedersächsischen Landesamtes für Bezüge und Versorgung:
Nr. | Heilmittel, Voraussetzungen | Höchstbetrag (in Euro) |
6 | Krankengymnastik - auch auf neurophysiologischer Grundlage, auch Atemtherapie — ein-schließlich der zur Leistungserbringung erforderlichen Massage, als Einzelbehandlung, Richtwert2) 20 Minuten | 25,70 |
Angenommen, der Physiotherapeut stellt eine Rechnung über eine 20-Minuten-Einheit aus, Rechnungsbetrag sei 40,-. Der Beihilfesatz sei 70 %. Die PKV ist entsprechend ein "30er"-Tarif.
Wer übernimmt nun welche Kostenanteile?
Viele Grüße
Klinger