PKV vs. GKV - Wie funktioniert die Kostenübernahme bei Beihilfe?

  • Hallo liebes Forum,

    ich verstehe noch nicht, wie die Kostenübernahme im Rahmen der Beihilfe + PKV funktioniert.

    Beispiel aus dem "Informationsblatt zur Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für Heilmittel" des Niedersächsischen Landesamtes für Bezüge und Versorgung:

    Nr. Heilmittel, Voraussetzungen Höchstbetrag (in Euro)
    6 Krankengymnastik - auch auf neurophysiologischer Grundlage, auch Atemtherapie — ein-schließlich der zur Leistungserbringung erforderlichen Massage, als Einzelbehandlung, Richtwert2) 20 Minuten 25,70


    Angenommen, der Physiotherapeut stellt eine Rechnung über eine 20-Minuten-Einheit aus, Rechnungsbetrag sei 40,-. Der Beihilfesatz sei 70 %. Die PKV ist entsprechend ein "30er"-Tarif.

    Wer übernimmt nun welche Kostenanteile?

    Viele Grüße

    Klinger

  • Beihife zahlt 70% von den 40€, aber maximal 25,70€ (jenachdem was eher eintrifft) die PKV 30% der 40€.


    da 70% von 40€, 28€ sind werden also nur 25,70€ bezahlt. die PKV übernimmt 12€. Das heißt du musst 2,30€ selbst bezahlen.


  • Nicht immer alles unterschreiben, was einem so vorgelegt wird, bevor man's gelesen hat!

    Wichtig zu lernen vor allem ist Einverständnis. (B. Brecht)


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Je nach Tarif in der PKV bezahlt die auch nur ihren Prozentsatz von den 25,70 EUR.


    Kann sich auf die Dauer ganz schön sümmeln.

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  • Diesbezüglich war ich desorientiert. :)

    Wichtig zu lernen vor allem ist Einverständnis. (B. Brecht)


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  • Übernimmt die PKV im Beihilfetarif auch einen Teil des Selbstbehaltes bei Medikamenten oder ist das Tarif-/Zusatztarifabhängig?

    Wieherum muss das generell gerechnet werden?

    Beispiel: Medikament kostet 60,-. Zieht die Beihilfe davon 10% ab und erstattet vom Rest 70%? Das wären 37,80. Andersrum kommt natürlich das selbe raus: Erst 70% von 60,- und davon dann 90% sind auch 37,80. Aber wie geht das bei Medikamenten, die weniger als 50,- kosten, bei denen also 5,- als Selbstbehalt abgezogen werden? Werden die vom Medikamentenpreis oder vom Erstattungsbetrag abgezogen?

    Und zahlt die PKV dann 30% von 42,- oder von 37,80?

  • NRW:

    Das Medikament kostet 20€, dann bekommst du 10€ von der Beihilfe und 10€ von der PKV.

    Es sei denn es ist nicht verschreibungspflichtig. Dann kann es sein, dass du gar nichts bekommst, oder 10€ von einer Seite, oder auch 20€.

    Oder bei 2 Kindern halt 30-70 und die Kinder 20-80.


    Ich weiß aber nicht, ob es PKVs mit Selbstbehalt gibt.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

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