Bewertung von Rechtschreibfehlern im Fach Mathematik

  • In der Primarstufe in Mathearbeiten etwas für Rechtschreibfehler abzuziehen fände ich sehr daneben, ich mache es auch in der Sek I nicht. Dort gibt es dann aber Abge für fehlende oder falsch formulierte Beschreibungen/Erläuterungen/Antworten.


    Im Abi habe ich bereits zweimal wegen eklatanter Fehlschreibung eine Abwertung von einem Notenpunkt gemacht (einer hat sich z. B. konstant geweigert, irgendetwas groß zu schreiben). Das hatte ich den SchülerInnen bereits in den vorherigen Klausuren immer wieder angekündigt und teils auch in der Q1 bereits gemacht.


    Es waren aber solche Fälle, in denen nach früheren Korrekturkriterien die selbe Note herausgekommen wäre, weil auch deutliche Schwächen in der mathematisch relevanten formalen Sprache und in der Darstellungsform auftraten.


    Für LRS gibt’s in der Q ja auch keinen Nachteilsausgleich mehr, so dass die SuS da meiner Ansicht unbedingt ein paar Dinge für die Darstellung trainieren müssen. Dann kann ich die typischen LRS Fehler unbewertet lassen, wenn mich von außen keiner dazu zwingt und es nicht zu viele sind.

    Oftmals empfinde ich aber die schlechte Darstellungsweise als Nachlässigkeit, über die ich mich bisweilen auch ärgere.

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • die typischen LRS Fehler

    Es gibt keine "typischen LRS-Fehler".

    Erstens machen die Fehler, die SuS mit LRS machen, auch viele andere Kinder im Schriftspracherwerb. Bei SuS mit LRS halten sie lediglich länger an und zeigen sich häufiger.

    Zweitens machen auch nicht alle SuS mit LRS die gleichen Arten von Fehlern, sondern haben mitunter ganz unterschiedliche Rechtschreibprofile.

  • Ich habe interessenshalber mal nachgeschaut. Selbst im Zentralabitur gibt es in Mathematik keine dezidierte Ausweisung der Darstellungsleistung - so wie es in vielen anderen Fächern gemacht wird. Es gibt jedoch die Möglichkeit, die Klausur nach § 13 Abs. 2 APO-GOSt bei gehäuften Verstößen gegen die äußere Form und die Rechtschreibung um bis zu zwei Notenpunkte abzuwerten. Da wäre es natürlich interessant, wer davon bereits Gebrauch gemacht hat und wie die konkreten Mängel ausgesehen haben.

    Ich hab auch mal nachgeschaut.

    In RLP (Abiturprüfungsordnung, §20) steht:

    "(6) Unbeschadet der besonderen Anforderungen im Fach Deutsch und in den Fremdsprachen führen schwerwiegende und gehäufte Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit oder die äußere Form zu einem Abzug von einem oder zwei Punkten der einfachen Wertung für die Arbeit."


    Es gibt hier also gar keine Wahl. "führen ... zu einem Abzug", nicht "können ... zu einem Abzug führen".

    In APO-GOSt §13 (2) steht auch entsprechend "führen zu einer Absenkung".

    • Offizieller Beitrag

    Jein. In Verbindung mit dem Satz davor wird das Ganze letztlich nicht so rigoros gehandhabt.


    "Bei der Bewertung schriftlicher Arbeiten sind Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit in der deutschen Sprache und gegen die äußere Form angemessen zu berücksichtigen. Gehäufte Verstöße..."

    Sprich:

    a) Sie sind zu berücksichtigen, aber angemessen.

    b) "Angemessen" bedeutet wiederum, dass es einen Ermessensspielraum gibt, den die Lehrkraft nutzen muss. Dann wäre auch zu klären, ab wann man denn von "gehäuft" sprechen kann - also wieder Ermessensspielraum.

    c) In Verbindung mit dem Darstellungsbereich, der in jedem kriteriellen Bewertungsraster enthalten ist (bzw. enthalten sein sollte), wird dies bei der Bewertung einer Klausur wie in der APO-GOSt vorgesehen berücksichtigt. Wie oben dargelegt darf die Absenkung nicht zu einer Doppelbestrafung führen. Daher kommt bei einer konsequenten Bepunktung im Darstellungsbereich der von Dir zitierte Satz faktisch nur selten zur Anwendung.


    Man muss sich auch darüber im Klaren sein, was eine rigorose Anwendung dieser Vorgabe für die Prüflinge bedeuten würde - gerade für diejenigen, die immer am Rande eines Defizits stehen.

    • Offizieller Beitrag

    Wozu zählen denn Rechtschreibfehler? Zur sprachlichen Richtigkeit? Zur äußeren Form?

    Meines Erachtens weder noch.

    Es sei denn, Wörter sind dermaßen verdreht geschrieben, dass sie unverständlich werden.


    Sprachliche Richtigkeit bedeutet für mich Satzbau, Ausdruck, Aktiv/Passiv, korrekt gesetzte Konjunktionen ("obwohl " statt "trotz dessen"), deindeuitge Beziehungen (wer ist mit "sie" gemeint), innerer Aufbau von längeren Sätzen, Interpunktion.


    Äußere Form:

    wurden Absätze gemacht?

    ist der Text lesbar:

    a. Wurde viel durchgestrichen und wieder darüber geschrieben, so dass sich ein Wortknäuel ergibt?

    b. kann man die Schrift entziffern?

    c. Rechtschreibung: s.o.

    :lach:


    Ihr seht, ich korrigiere gerade Geschichteklausuren

  • Um auf die eigentliche Frage zurückzukommen, wie das in der Grundschule gehandhabt wird, würde ich folgendermaßen vorgehen:


    Schreibt ein Kind als Antwort: "ein kint mus 9 Euro besalen", dann ist das korrekt gerechnet und die Antwort ist mathematisch richtig, wenn auch falsch geschrieben. Ich verbessere die Rechtschreibung und gebe einen Punkt für die Antwort.


    Schreibt ein Kind: "Die Kinder bezahlen 9 Euro", dann ist die Antwort streng genommen falsch. In dem Fall muss (bzw. würde ich!) ich aber berücksichtigen, wie hoch das sprachliche Niveau der Klasse ist. Es gibt Kinder, die das Richtige meinen, sich aber nicht so gut ausdrücken können.

    In dem Fall würde ich die Aufgabe nachbesprechen und unter Umständen einen halben Punkt geben. Das muss halt individuell abgewogen werden.

    Meine Parallelkollegin und ich besprechen solche Sonderfälle immer und benoten das dann einheitlich -> ganz wichtig!!!

  • In Niedersachsen kann sogar für die Oberstufe ein Nachteilsausgleich gewährt werden. Das kann auch die Bewertung der Rechtschreibung betreffen.


    Rechtschreibung in Mathe ist ja ein zweischneidiges Ding. Einerseits wird wenig Text geschrieben, so dass eine ungefähre Abschätzung von durchschnittlich 5 Rechtschreibfehlern pro Seite auch nur sehr selten erreicht wird, um einen Punkt abzuziehen. Dennoch stört es andererseits umso mehr, wenn schon in zwei Sätzen 8 RS-Fehler gemacht werden.


    In der Sek I handhabe ich es so: Werden Fachbegriffe falsch geschrieben, sind aber noch erkennbar (z.B. "Adition" statt "Addition"), gibt das einen halben Punkt Abzug, sofern der Schwerpunkt genau auf diesen Begriffen lag (z.B. "Beschreibe den Term 8+2*3 mit Fachbegriffen."). Sonst streiche ich die Fehler an und kommentiere sie ggf., aber ohne Punktabzug.

    In der Sek II habe ich WIMRE zwei oder drei Mal in der Klausur einen Notenpunkt abgezogen sowie einmal im Abitur, da waren aber auch wirklich viel Fehler in der Zeichensetzung und Groß-/Kleinschreibung drin.


    À

  • Die Bewertung der Rechtschreibung in einer Mathematikarbeit (in der Grundschule) geht zudem völlig an der angestrebten Kompetenz vorbei. Was wollen wir in der Grundschule erreichen?

    Die Kinder sollen lernen, Sprache, also einen Text in mathematische Formeln/Rechnungen zu übersetzen. Sie sollen lernen, mit welchen Rechenschritten sie zum Ziel kommen. Wenn sie ein Ergebnis haben, wird dieses wieder in Sprache, also dazu passend formulierte Antwortsätze "übersetzt".

    Diese Leistung wollen wir sehen.

    Die Rechtschreibung ist hier erstmal zweitrangig, sie sollte in mathematischen Prozessen nicht zum Nachteil gereichen.

    Wie ich aus den Wörtern, die der TE geschrieben hat, erkennen kann, hat das Kind eklatante, grundlegende Rechtschreibprobleme. Da stimmt schon einmal die Graphem-Phonem Zuordnung nicht ganz und es wird falsch verschriftlicht. Das Problem liegt mit Sicherheit nicht im Mathematischen.

    Punktabzug erfolgt bei uns eher in den Bereichen, wenn Größenzeichen fehlen oder falsch mathematisch dargestellt wird, z.B. falsche Kettenrechnungen, also falsche Anwendung des Gleichheitszeichens.

  • Warum ist das ganz wichtig?

    Wenn wir dieselbe Arbeit schreiben lassen, meist auch am selben Tag, dann sollte auch Kollegin A für ein und dieselbe Antwort die gleiche Punktzahl geben wie Kollegin B.


    Was würdest du z.B. den Eltern antworten, wenn Kind 1 einen Punkt bekommt und Kind 2 nicht, obwohl beide Kinder die gleiche Antwort haben?

    Es gab schon Zwillinge, die in parallelen Klassen waren. Da fände ich es als Mutter schon seltsam, wenn unterschiedlich bepunktet wird.


    Ausnahmen wie gesagt bei Kindern, die sprachlich extrem schwach sind, weil z.B. neu in Deutschland.

  • Wozu zählen denn Rechtschreibfehler? Zur sprachlichen Richtigkeit? Zur äußeren Form?

    Meines Erachtens weder noch.

    Ich habe es im Ref so gelernt, dass Rechtschreibfehler auf jeden Fall zur "sprachlichen Richtigkeit" zählen. Das tun sie auch laut dem "nibis" (niedersächsischer Bildungsserver), siehe z. B. in diesem Dokument, unter Punkt 2: https://www.nibis.de/uploads/2…m%20Abitur_korrigiert.pdf

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Humblebee, wie ich aus dem Link entnehmen kann, sind das Anweisungen der Fachberater Deutsch fürs Abitur. Außerdem ist das Wörterbuch erlaubt.

    Z.B. erlaube ich bei Aufsätzen das Wörterbuch in der Grundschule. Wenn sie sicher genug sind mit dem Nachschlagen, dann werden Rechtschreibfehler in Aufsätzen je nachdem, wie weit wir in der Rechtschreibung gekommen sind, schon gewertet, d.h. sie tauchen in der Bepunktungstabelle auf.

    So rein gefühlsmäßig - aber das ist nicht mein Metier - würde ich von einem Abiturienten schon mehr Rechtschreibkompetenz in allen Fächern erwarten als von einem Grundschüler.

    Bei uns gibt es ab und zu eine "Auseinandersetzung" in wie weit man im Fach "Sachkunde" die Richtigschreibung von Fachbegriffen erwarten kann. Ich selbst mache es so (Das ist der Grundtenor an der Schule): Wenn ich es laut lese, dann sollte es richtig klingen. Ob einmal eine Konsonantenverdoppelung oder ein Dehnungs-h vergessen wurde, finde ich da nicht ausschlaggebend. Wenn man die komplette Richtigschreibung von Fachbegriffen verlangt, müssen die in der Grundschule explizit geübt werden.

    • Offizieller Beitrag

    Das wird in NRW offiziell anders gesehen.
    https://www.standardsicherung.…her/getfile.php?file=3742

    Direktlink: getfile.php (nrw.de)


    Zitat: Beobachtbare Mängel in der textangemessenen Versprachlichung sind dabei zu unterscheiden von Verstößen gegen sprachliche Richtigkeit. Letztere werden überwiegend durch die Fehlerzeichen G, R, Z erfasst.


    Du meinst die textangemessene Versprachlichung. Die sprachliche Richtigkeit ist ganz klar hier Rechtschreibung, Grammatik und Zeichensetzung.

  • Humblebee, wie ich aus dem Link entnehmen kann, sind das Anweisungen der Fachberater Deutsch fürs Abitur.

    Das ist richtig. Außerdem gilt es für das BG im Fach Deutsch für die Q-Phase und das Abi. Aber nichtsdestotrotz würde ich meinen, dass Rechtschreibfehler immer zur "sprachlichen Richtigkeit" zählen und nicht zur "äußeren Form" - auch in anderen Fächern als Deutsch und Fremdsprachen. Das schrieb Bolzbold für NRW ja auch.

    Ich hatte mich mit meinem Beitrag übrigens nur auf Friesins Post bezogen, nicht auf den Ausgangsbeitrag. Da würde ich auch ganz klar sagen, dass Rechtschreibfehler in einer Mathe-Klassenarbeit in der Grundschule nicht zu Punktabzügen führen sollten.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

Werbung