Also in NRW würden sie allenfalls für einen nicht zugelassenen Einsatz in Regress genommen, nicht für eine Einstellung, wenn ein Entfristungsrisiko besteht.
Perspektive Vertretungslehrer gegenüber Seiteneinstieg
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Nun besteht die Option erst einmal Vertretungslehrer oder gleich ab Sommer der Seiteneinstieg + Fortbildungoder längerfristig Vertretungslehrer und kein/später Seiteneinstieg.
Man darf bzw. durfte sich im Seiteneinstieg erst mit bestandener Probezeit, also frühestens nach 6 Monaten, für die wissenschaftliche Ausbildung zum nächsten Halbjahr bzw. Semester bewerben. Ein mögliches Studium würde daher sehr wahrscheinlich nicht sofort beginnen, sondern zu Beginn erfolgt eine dreimonatige Einstiegsqualifizierung, während der du nur ab und zu tageweise in deiner Schule bist. Nach den drei Monaten würde deine reguläre Unterrichtstätigkeit mit Mentorenbegleitung beginnen.
https://www.lehrerbildung.sachsen.de/15764.htm
Mittlerweile erfolgt der Seiteneinstieg in einem auf zwei Jahre befristeten Arbeitsverhältnis. Sollte dieses oder gar die Probezeit nicht verlängert werden, kannst du auch nicht mehr als Vertretungslehrkraft arbeiten. Das wäre ein möglicher Stolperstein im Seiteneinstieg. Ansonsten wirst du nach bestandener wissenschaftlicher Ausbildung nach E13 bezahlt, mit nur einem anerkannten Fach mit Studienabschluss nach E12 oder weniger (je nach Anerkennung durch das LaSuB). Als Seiteneinsteiger bist du einer Schule fest zugeordnet, als Vertretung kannst du theoretisch jederzeit woanders eingesetzt werden. Mit Informatik hast du u. U. aber durchaus bessere Chancen, an deiner Wunschschule bzw. Wunschregion zu landen, rein rechtlich aber keinen festen Anspruch auf eine bestimmte Stelle.
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Danke für die Info das mit der Befristung auf 2 Jahre ist ein guter Hinweis. Derzeit so wie ich das verstanden habe ist in Sachsen bei dem Seiteneinstieg auch eine Fortbildung im Rahmen der schulpraktischen Ausbildung notwendig also:
3 Monate Einstiegsqualifizierung → 12 Monate schulpraktische Ausbildung (3 Tage Schule + 1 Tag Fortbildung) → optional 2 Fach Studium (3 Tage Schule + 2 Tage Fortbildung)
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Habt Ihr in Sachsen einen Vertretungspool?
Ja, den gibt es auch hier in Sachsen. Aber wie überall sind die MINT-Fächer dort auch eher nicht zu zahlreich vertreten.
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Habt Ihr in Sachsen einen Vertretungspool?
Habe dazu nur das aus der Presse Ende letzten Jahres gefunden:
"Uschi Kruse, die Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, nannte ebenfalls "einen Vertretungspool", aus dem geschöpft werden soll, wenn Unterrichtsausfall kompensiert werden muss. "Allerdings ist der schon am ersten Schultag ausgeschöpft gewesen", sagte sie."
Ich denke das sagt alles.
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Also in NRW würden sie allenfalls für einen nicht zugelassenen Einsatz in Regress genommen,
Also dass ein Schulleiter hier mit Privatvermögen in Regress genommen wird, wage ich mal ganz stark zu bezweifeln. Wüsste auch keine rechtliche Grundlage dafür.
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§84 LBG.
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Wüsste auch keine rechtliche Grundlage dafür.
https://dejure.org/gesetze/BeamtStG/48.html
bzw. äquivalent die Arbeitnehmerhaftung. Wenn man nachgewiesen bekommen kann, dass man definitiv von der entsprechenden Anweisung wusste (Anwesenheit bei SL-Dienstversammlungen, Quittierung eines Schreibens, o.ä.) kann man IMHO schon von grober Fahrlässigkeit ausgehen.
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Danke für die Erörterung.
Genau diese Konstellation besteht in NRW. Die SL wurden explizit auf die Unzulässigkeit hingewiesen. Ob es dann auch eine tatsächliche in Regressnahme geben wird, ist eine andere Frage. Hierzu müsste nämlich auch ein Schaden entstehen. Da Lehrermangel besteht, kommt es ja nicht zur Überbesetzung. Ggf. gibt es noch einen immateriellen Schaden. Wie der beziffert wird?? Größer ist allerdings das Risiko eines Disziplinarverfahren.
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Bietet dir wirklich jemand eine unbefristete Stelle an? Mit den üblichen befristeten Verträgen ist irgendwann einmal Schluss.
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In NRW kommt es regelmässig zu Entfristungen. Kein Wunder bei dem Mangel und wenn man kein A13 zahlt.
Freundin heute entfristet worden - kein Studium, aber 6 Jahre V-Lehrerin und 15 Verträge
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moment: garkein Studium?
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moment: garkein Studium?
Zumindest keinen Abschluss. Spielt bei dem Sachverhalt, ob missbräuchliche Kettenbefristung vorliegt oder nicht, vor Gericht auch gar keine Rolle…anscheinend war sie für das Land ja 6 Jahre gut genug - dann sollte man auch ohne Studium da unbefristet arbeiten können
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