A15 Auswahlverfahren

  • Dann wollen plötzlich alle Schüler, die in den bisherigen Klassenarbeiten schwach waren, die nächste Arbeit nicht verpassen. Sie erhalten ja nicht keine neue Note sondern den Durchschnitt der übrigen Schwachen.

    Mit etwas Glück hast du dann weder die Nachschreibearbeit noch musst du Durchschnittsnoten vergeben

  • Tatsächlich habe ich nach 2 Jahren und 3 Monaten jetzt die Mitteilung bekommen, dass die Stelle mit mir besetzt wird.


    Jetzt würde ich mir natürlich gerne die lange Zeit der kommisssarischen Ausübung auf die Probezeit von 9 Monaten anrechnen lassen.


    Im Schreiben findet sicht der Satz "Aus der kommissarischen Wahrnehmung der vg. Funktion können Sie keine Rechte auf die endgültige Beförderung herleiten." Schließt das eine Verkürzung der Probezeit durch Anrechnung aus, oder geht es da nur um die grundsätzliche Eignung?


    Ich denke ich werde den Antrag auf jeden Fall stellen...

  • Erstmal: Glückwunsch zur Beförderung und hoffentlich hast Du bald die Urkunde vorliegen.


    Zur Sache kann ich nichts beitragen, aber den Antrag würde ich auch auf jeden Fall stellen, aber ich befürchte, Du hast wenig Chancen. Die Probezeit läuft doch ab der offiziellen Beauftragung der BR. Hast Du die denn schon?

  • Wenn man es schulintern vorher ohne passende Stelle gemacht hat, ist man dafür ja auch sicherlich mehr als großzügig mit Stunden entlastet worden.

  • Die 9-monatige Probezeit beginnt mir Aushändigung der Urkunde.

    Die Probezeit kann angerechnet werden, wenn die Schulleitung eine Bescheinigung der über die Beauftragung mit Schulleitungsaufgaben nach ADO §§ 33 ff. mit Hinweis zum Beginn der Übertragung vorlegt.

    Hmmm, probieren kann ich’s ja mal.

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