A15 Auswahlverfahren

  • Hallo,


    hatte gerade einen Schockmoment und hoffe jemand kann mich beruhigen:


    Ich habe mich im Februar 21 auf eine A15-Stelle an meiner Schule beworben. Ich hatte meine Revision im Oktober 21, ist gut gelaufen. Jetzt zieht sich das Verfahren wegen komplizierter Mitbewerberlage allerdings sehr in die Länge. Jetzt habe ich gehört, dass wenn ein Mitbewerber erst ein Jahr später als ich beurteilt wird, meine Beurteilung nicht mehr gültig ist. Fliege ich dann aus dem Verfahren (das kann ja eigentlich nicht sein) oder muss ich eine neue Revison machen? Dann geht mir der Hut hoch ...


    Danke für beruhigende Antworten!

  • Hmm, das ist dann wahrscheinlich der Grund, warum ich die dienstliche Beurteilung noch nicht habe, es zählt doch der Tag, an dem sie ausgestellt wurde, oder?

    • Offizieller Beitrag

    Lieber Dennis,


    genau DAS würde ich den/die Dezernenten oder Dezernentin fragen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Ergebnis der Revision nur wegen der späteren Beurteilung eines Mitbewerbers plötzlich ungültig würde. Das wäre ja eine einseitige Benachteiligung. Ich habe die Vorgaben zur dienstlichen Beurteilung überflogen, aber keine einschlägige Vorgabe dazu gefunden.

    Vielleicht findet ja jemand anderes hieraus die entsprechende Vorgabe.

    BASS 2021/2022 - 21-02 Nr. 2 Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Leiterinnen und Leiter an öffentlichen Schulen und Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung des für Schule zuständigen Ministeriums (schul-welt.de)

  • Hab gerade mein Gutachten bekommen, mit Datum vom Oktober und ein Anschreiben, dass man Aufgrund von vorrangiger Sicherstellung der Unterrichtsversorgung kein Datum nennen kann, zu dem das Verfahren abgeschlossen sein wird. Läuft ja auch erst knapp 15 Monate :(


    Eine weitere Frage hab ich an die gut infomierten Beamtenrechtler hier: Wann beginnen eigentlich die 9 Monate Probezeit? Erst wenn man die Stelle hat? (Führe die Aufgabe natürlich im Moment kommissarisch aus, kann man das später anrechen lasssen?) Die A15-Besoldung gibt es ja wohl erst nach der Erprobung, wenn ich das richtig verstanden habe.


    Habe mich inzwischen juristisch beraten lassen, man kann auf die Dauer des Verfahrens keinerlei Einfluss nehmen, die Bezirksregierung kann machen (oder eben auch nicht) was sie will.

  • Also Junglehrer echt erstaunlich zu beobachten sowas.


    Bisher wärest du scheinbar besser gefahren (zumindest monetär), wenn du nen 450€ Job bei McDonalds zusätzlich zur normalen A13 oder A14 Stelle angetreten hättest:D


    Und es gibt ja auch schöne 450€ Jobs.


    Echt nicht motivierend für mich, Karrierleiter mit Einstellung abgeschlossen:D

    Da les ich lieber nen Buch über ETF und seh zu, wie ich mein Geld anlege. Schade eigentlich.

  • Die 9-monatige Probezeit beginnt mir Aushändigung der Urkunde.

    Die Probezeit kann angerechnet werden, wenn die Schulleitung eine Bescheinigung der über die Beauftragung mit Schulleitungsaufgaben nach ADO §§ 33 ff. mit Hinweis zum Beginn der Übertragung vorlegt.

  • Hi, hat jemand Erfahrung wie lang das noch dauern kann mit dem Auswahlverfahren? Habe mich im Februar 21 beworben, bin im Oktober 21 beurteilt worden und habe immer noch nichts von der Bezirksregierung gehört …

  • Ich nehme auch an, dass da Konkurrenz da ist, die das ganze erschwert, wobei ich den Zeitraum übel lang finde.

    Bei mir: Beurteilung September, Beauftragung Oktober.


    Ich würde wohl mal die SL bitten, ob die nicht mal bei der Schulaufsicht fragen kann.

  • Mail an den Personalrat habe ich schon versucht, kann wohl nichts machen. Es werden im Moment hier Kollegen befördert, die sich im Frühjahr 22 beworben haben, mir erklärt sich auch nicht warum die Verfahren aus dem Frühjahr 21 nicht bearbeitet werden können. Offiziell ist die "schlechte Personalsituation" schuld, aber dann müsste man doch trotzdem "hinten" anfangen.


    An einer Konkurrentenklage kann es ja (noch) nicht liegen, da ja noch nichts entschieden wurde. Es passiert anscheinend einfach gar nichts.

  • Es soll auch schon vorgekommen sein, dass bei Verfahren ein Bewerber zum Zuge kommen müsste, den man nicht unbedingt möchte und man das Verfahren dann einfach in die länge zieht, in der Hoffnung, dass der sich wo anders bewirbt.

  • Es gibt die Möglichkeit, dass ein Gegenbewerber Widerspruch gegen seine dienstliche Beurteilung eingelegt hat und vielleicht sogar den Klageweg beschreitet. Dann wird das Verfahren erstmal auf Eis gelegt.

    Oder eine Bewerberin ist in den vorgezogenen Mutterschutz (Beschäftigungsverbot) und in Elternzeit gegangen, bevor der UB für die Beurteilung erfolgen kann, dann kann das Verfahren auch nicht fortgesetzt werden. Das kann natürlich bei Elternzeit oder Krankheit auch ein Bewerber gewesen sein.

    Es kann sein, dass es Bewerber aus anderen Bundesländern gibt, und die dort die Unterlagen nicht beibringen, oder die Beurteilungsformate dort sind nicht kompatibel mit eurem Auswahlverfahren und jetzt muss auf Amtsebene hier eine Lösung gefunden werden.

    Es kann 1000 Möglichkeiten geben, warum gerade dein Verfahren auf Eis liegt, und andere jetzt an dir vorbei besetzt werden können, obwohl sie später ausgeschrieben waren.

  • Habe jetzt hinter vorgehaltener Hand gehört, dass sich jemand aus dem Personalrat (der nicht mehr an der Schule tätig ist) auf einige A15 Stellen beworben soll. Derjenige müsste, weil er keinen Unterricht mehr erteilt, von der Bezirksregierung beurteilt werden, das traut sich da aber keiner, deswegen geht es in einigen Verfahren nicht weiter. Jetzt wird auch klar, warum der Personalrat nichts machen kann😂.

  • Darf ich mich mal einklinken: ist es denn Usus dass dann bei Abordnungen etc fiktive Beurteilungen geschrieben werden von der Stelle, an die man abgeordnet ist? Und sind diese Gutachten dann überhaupt vergleichbar? Oder kommt eh der/diejenige mit dem Standardgutachten aus der Schule zum Zuge?

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