Mehrarbeit bei Beamten in TZ - Steuer

  • Ich habe reichlich Mehrarbeit gemacht. Ein Monat ist dabei, in dem ich 18 Stunden zusätzlich gemacht habe. Nun sehe ich auf der Abrechnung vom LBV, dass mir davon einiges abgezogen wurde (Lohn- und Kirchensteuer).

    Bis zu welcher Stundenzahl bleibt Mehrarbeit steuerfrei?

  • Wieso sollte Mehrarbeit überhaupt steuerfrei sein? Ich weiß, dass es vereinzelte Ausnahmen bei der Steuerpflicht z.B. für Nachtarbeitszuschläge gibt, ansonsten würde ich aber erst einmal davon ausgehen, dass es sich um steuerpflichtiges Erwerbseinkommen handelt mit allen Konsequenzen, die daraus resultieren könnten (z.B. im Hinblick auf den Steuersatz). Falls es jemand besser weiß: Bitte unbedingt mit Quelle angeben, das würde ich dann nämlich gerne nachlesen und verstehen. Dankeschön!

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    • Offizieller Beitrag

    Ich denke auch, dass hier eine klare Fehlannahme vorliegt. Mehrarbeit unterliegt genauso der Besteuerung wie die deputatsmäßige Arbeit, zumal bei TZ die Mehrarbeit ja nicht in einzelnen Stunden sondern auf das Deputat angerechnet wird.

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