Kann die Pflicht zur Nutzung Erneuerbarer Energien auch durch eine PV-Anlage erfüllt werden?
Nein. Eine PV-Anlage generiert keine Wärme, sondern Strom. Daher kann die PV-Anlage zur Erfüllung der Pflicht nicht direkt angerechnet werden. Etwas anderes gilt, wenn der Strom aus der PV-Anlage in einem Wärmeerzeuger, z.B. einer Wärmepumpe oder Stromdirektheizung, eingesetzt wird.
Ja mag ja sein. Trotzdem ist eine PV-Anlage eine sinnvolle Sache. Ich verstehe trotzdem noch nicht wie das dann für dich nicht in Frage kommt.
Du könntest auch Klimageräte für eine direkte Beheizung des Hauses nutzen in Verbindung mit einer PV-Anlage.