Hochbegabung und Schülerstudium

  • Hat jemand von euch Erfahrung mit Schüler:innen, die ein Schülerstudium absolvieren?


    Wie geht man mit diesen Schüler:innen im Regelunterricht um?

    Nehmen sie normal am Unterricht teil oder wird eine Art Drehtürmodell oder "eigene Arbeitszeit" genutzt, sodass der/die Schüler:in nicht am regulären Unterricht teilnimmt?


    Kann man die Leistungen eines Schüler:innenstudiums als Ersatzleistung werten?

    • Offizieller Beitrag

    Ich hatte mal so jemanden, das Mädel kam nur an drei Tagen zum Unterricht und musste das Versäumte nachholen. Es nahm normal am Regelunterricht teil, verlor aber durch die häufige Abwesenheit bald den Faden, weil letztendlich immer Schulstunden in denselben Fächern ausfielen. Das liegt mehr als 10 Jahre zurück, da war noch nicht viel mit digitalem Unterricht.

    Wahrscheinlich kann das heute besser organisiert werden

  • Wir haben so ein, zwei pro Oberstufenjahrgang, die das machen. In der Regel ist das ein Tag, der dann eigenständig nachgearbeitet wird. Wir machen meist eine kurze Umfrage unter den unterrichtenden Kollegis, ob die das befürworten, so dass das meist nur Schülis wahrnehmen, die das auch packen können.

    Als Ersatzleistung wird das nicht gewertet, es gibt nur eine Bemerkung auf der Laufbahnbescheinigung.

  • Ich kenn es nur so, dass die Schüler die Vorlesungen online besuchen (die Prüfungen werden teilweise aber dann durch den Fachlehrer an der Schule abgenommen) und sitzen dann regulär im Unterricht und müssen dort auch alles mitschreiben.

  • Danke für eure Erfahrungen.

    Warum werden diese SuS aus dem Unterrichtsfach, in dem sie studieren, nicht freigestellt?

    Könnte man z.B. vereinbaren, dass bestimmte Inhalte von der Schülerin/dem Schüler selbst erarbeitet werden, damit er/sie die Prüfungen/Arbeiten mitschreiben kann?

    Oder könnte man Inhalte erlassen, wenn im Gegenzug Leistungen im Studium nachgewiesen werden?

    • Offizieller Beitrag

    Danke für eure Erfahrungen.

    Warum werden diese SuS aus dem Unterrichtsfach, in dem sie studieren, nicht freigestellt?

    Könnte man z.B. vereinbaren, dass bestimmte Inhalte von der Schülerin/dem Schüler selbst erarbeitet werden, damit er/sie die Prüfungen/Arbeiten mitschreiben kann?

    Oder könnte man Inhalte erlassen, wenn im Gegenzug Leistungen im Studium nachgewiesen werden?

    Ganz einfach. Weil die Prüfungsordnungen das nicht vorsehen und Leistungen, die nicht in der Schule erbracht wurden, nicht in die Q-Phase miteingebracht werden können. Das Drehtürmodell ist schon ein Entgegenkommen für die SchülerInnen NRWs. Wenn man ihnen jetzt noch Leistungsnachweise erlässt bzw. weitere Vergünstigungen einräumt, ist die Prüfungs- und Chancengerechtigkeit in der Schule nicht mehr gewährleistet.

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