Zeugnis HA9 entsprechend

  • Hallo zusammen,


    könnt ihr mir sagen, wie genau der formale Aufbau von dem Abschlusszeugnis für Lerner aussehen muss, die einen dem HA9 gleichwertigen Abschluss erreichen. (Paragraph 35 AO-SF Abschnitt 3)

    Muss es sich dabei um ein langes Textzeugnis handeln und die Noten werden in den einzelnen Abschnitten benannt? Muss auf der letzten Seite stehen, dass der Abschluss gleichwertig dem HA 9 ist?


    Ist es möglich, dass sie ein normales Notenzeugnis erhalten auf dem auch der Abschluss genannt wird und danach die Texte folgen? Habt ihr dazu einen Paragraphen?


    Mein Beweggrund ist folgender: Viele Arbeitgeber sind irritiert, wenn sie ein so langes Schriftstück erhalten und die Bewerbung wird automatisch aussortiert. Kennen sie nicht, wollen sie nicht. Ist zu umständlich. Diesen Kids wird es auf dem Arbeitsmarkt erschwert.


    Ich danke euch für eure Rückmeldung!

  • kodi ist meine ich in NRW und an einer Sek.I-Schule, Vielleicht weiß er also, wie das gehandhabt werden kann in NRW.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Also bei uns bekommen sie ein Textzeugnis mit zusätzlich eingetragenen Noten. Der zum HA9 gleichwertige Abschluss wird natürlich vermerkt.


    Das begründet sich durch folgende Paragraphen:

    Textzeugnisteil:

    (2) Alle Zeugnisse beschreiben die Lernentwicklung und den Leistungsstand...

    Noten:

    (4) Abweichend von Absatz 3 enthalten die Zeugnisse der Schülerinnen und Schüler im Bildungsgang gemäß § 35 Absatz 3 in allen Fächern zusätzlich Noten.

    HA9 Bildungsgang:

    (3) In einem besonderen Bildungsgang führt die Klasse 10 zu einem dem Hauptschulabschluss (nach Klasse 9) gleichwertigen Abschluss. Er wird vergeben, wenn die Leistungen


    Zusätzlich haben wir uns noch nach §33 (3) AO-SF den Schulkonferenzbeschluss geholt, um bei Elternwunsch/Bedarf auch in anderen Klassenstufen zusätzlich Noten vergeben zu können.


    Eine entsprechende Schild-Zeugnisvorlage findest du auf der Downloadseite für Schild-Reports im Zeugnisarchiv.

  • Ist es möglich, dass sie ein normales Notenzeugnis erhalten auf dem auch der Abschluss genannt wird und danach die Texte folgen? Habt ihr dazu einen Paragraphen?

    Das weiß ich nicht. Juristisch hängt das bestimmt davon ab, ob ein Anhang mit den Texten durch die Nennung unter Bemerkungen zum Bestandteil des Zeugnis wird.


    Der andere Weg ist auf jeden Fall der sicherere.


    Da die AO-SF keinen detaillierten Layout-Vorschlag zur Form des Zeugnisses macht, kannst du aber sicher das Formular so sortieren, dass die Noten in Form einer Übersicht vorne stehen.

  • Wir haben bisher aus genau diesem Grund des aussortiert Werdens, ganz auf Texte in diesen Fällen verzichtet. Sie bekamen ein reguläres Zeugnis, das die Regelschüler auch in Klasse 9 bekommen würden. Es gab nur unter Bemerkungen den Satz zum Förderschwerpunkt und dem Bildungsgang.

    Schöne Grüße,
    dzeneriffa



    Am Ende wird alles gut! Wenn´s noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende =)

  • Unsere Sichtweise ist immer, dass die Vorlagen inhaltliche Vorgeben machen. Das Layout und die Anordnung muss halt die Bedeutung des Zeugnisses widerspiegeln. Den Abschluss prominent vorne zu notieren widerspricht dieser Anforderung nicht.


    Der Abschluss als Fußnote ginge hingegen nicht.


    Also, so seh' ich das.

  • Ich hänge mich mal mit einer Frage dran…Kann bei Förderschülern Lernen, die den mit dem HA9 gleichwertigen Abschluss erwerben, auf dem Abschlusszeugnis die Bemerkung wegfallen, dass sie Förderbedarf haben?


    In der Handreichung der Bezirksregierung Köln ist vermerkt:


    Zum Vermeiden von Diskrimierungen im Bewerbungsverfahren: In Abschlusszeugnissen entfallen auf Wunsch der Eltern die Information über den Förderschwerpunkt, wenn es sich um einen Abschluss gem. § 40-43 APO -SI bzw. §35 (3) AO-SF handelt (§21 (6) AO-SF). Bei Abschlüssen gem §35 (1+2) AO-SF ist eine Bemerkung gemäß Anlage 2 AO-SF erforderlich.


    §35 (3) AO-SF Hier ist der Abschluss dem HA9 gleichwertige Abschluss gemeint.

    Heißt das jetzt, dass bei den Förderschülern Lernen mit Erwerb dieses Abschlusses die Bemerkung, dass sie Förderbedarf haben etc. entfallen kann, wenn die Eltern es möchten?


    Oder sind nur wieder die zielgleichen Förderschüler gemeint? Bei denen kann in jedem Fall auf die Bemerkung mit dem Förderbedarf auf dem Abschlusszeugnis verzichtet werden. Das würde mich wiederum verwirren, weil diese Bemerkung auf einer Seite mit der Überschrift „Zeitschiene für die Schullaufbahnberatung in der SEK 1 im Bildungsgang Lernen“ steht.

  • Rechtlich habe ich das nie hinterfragt, weil es gängige Praxis an meinen bisherigen Schule war. Wenn wir schon den Hinweis auf den Förderbedarf runter nehmen, dann können wir wohl kaum die Texte drin lassen, oder?


    Der Bildungsgang "HS 9 bei FSP Lernen" ist ja garnicht spezifisch festgezurrt. In der BASS steht ja nur drin, dass es ihn gibt. Es gibt meines Wissens nach auch keine Vorgaben für die Zeugnisse.


    Wer sollte sich denn beschweren? Oder hast du Probleme mit der Schulleitung, gegen die du argumentieren musst?

    Schöne Grüße,
    dzeneriffa



    Am Ende wird alles gut! Wenn´s noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende =)

  • Danke für eure Rückmeldung!

    Ich habe zum Glück keine Probleme mit der SL. Der AL hätte nur gerne etwas Handfestes. Ich muss mich auch gegen unsere Förderpädagogin durchsetzen, die an der aktuellen Formatierung festhält.

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