Darf die Schulleitung überhaupt untersagen, die Polizei zu rufen oder eine Anzeige zu stellen?
Ich denke, daß sie es nicht untersagen darf die Polizei zu rufen. Sie könnte höchstens die Meldung an die Polizei selber vornehmen, es aber eben nicht komplett unter den Tisch fallen lassen. Sollte sie es untersagen, würde ich mal über den Straftatbestand "Strafvereitelung im Amt" nachdenken und entsprechend müßte man dann wohl die Schulleitung selber auch anzeigen. Ich denke da an §258a StGB. *grübel*